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   OLG Brandenburg, 08.01.2019 - 6 W 119/17   

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https://dejure.org/2019,1138
OLG Brandenburg, 08.01.2019 - 6 W 119/17 (https://dejure.org/2019,1138)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 08.01.2019 - 6 W 119/17 (https://dejure.org/2019,1138)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 08. Januar 2019 - 6 W 119/17 (https://dejure.org/2019,1138)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    BerHG § 2 Abs. 1
    Begriff der Erforderlichkeit der anwaltlichen Vertretung des Rechtsuchenden i.S. von § 2 Abs. 1 BerHG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • LG Berlin, 22.05.2013 - 82 T 532/12

    Überprüfung der Erforderlichkeit der anwaltlichen Vertretung im Rahmen der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.01.2019 - 6 W 119/17
    Dabei haben sie sich auf eine Entscheidung des Landgerichts Berlin (Beschluss v. 22.05.2013 - 82 T 532/12) bezogen.

    2.2.2) Die Erforderlichkeit der anwaltlichen Tätigkeit kann im Rahmen der Festsetzung der dem Rechtsanwalt zustehenden Gebühren durch den Urkundsbeamten der Geschäftsstelle des Amtsgerichts überprüft werden (vgl. Kammergericht, Beschluss v. 17.02.2012 - 5 W 17/12, NJOZ 2012, 1005, 1006; Köpf, a.a.O., § 2 Rn 35; OLG Stuttgart, Beschluss v. 22.05.2007 - 8 W 169/07 Rn 13, zit. nach juris; entgegen LG Berlin, Beschluss v. 22.05.2013 - 82 T 532/12, zit n. juris).

  • OLG Köln, 15.05.2017 - 17 W 201/16

    Erfallen der Geschäftsgebühr bei anwaltlicher Vertretung eines Rechtsuchenden

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.01.2019 - 6 W 119/17
    Auch kommt es für die Frage, ob eine Vertretung im konkreten Fall erforderlich war, nicht darauf an, in welchem Umfang die Beteiligten zu 1) für die Rechtssuchende tätig geworden sind und sie hierbei rechtlich zutreffend und zielführend vorgetragen haben (vgl. hierzu auch OLG Köln, Beschluss v. 15.05.2017 - 17 W 201/16 Rn 9, 10, BeckRS 2017, 116619).
  • OLG Frankfurt, 10.05.2016 - 20 W 195/15

    Begriff der "Angelegenheit" im Rahmen der Beratungshilfe

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.01.2019 - 6 W 119/17
    Das Vorbringen der weiteren Beschwerde vertieft die Rechtsansichten, mit denen sich das Landgericht in der angefochtenen Entscheidung bereits umfangreich auseinandergesetzt hat, so dass keine anders lautende Entscheidung der Abhilfe zu erwarten wäre (vgl. auch OLG Frankfurt, Beschluss v. 10.05.2016 - 20 W 195/15, Rn. 20, zit. nach juris).
  • KG, 17.02.2012 - 5 W 17/12

    Erforderlichkeit einer anwaltlichen Vertretung in sozialrechtlichen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.01.2019 - 6 W 119/17
    2.2.2) Die Erforderlichkeit der anwaltlichen Tätigkeit kann im Rahmen der Festsetzung der dem Rechtsanwalt zustehenden Gebühren durch den Urkundsbeamten der Geschäftsstelle des Amtsgerichts überprüft werden (vgl. Kammergericht, Beschluss v. 17.02.2012 - 5 W 17/12, NJOZ 2012, 1005, 1006; Köpf, a.a.O., § 2 Rn 35; OLG Stuttgart, Beschluss v. 22.05.2007 - 8 W 169/07 Rn 13, zit. nach juris; entgegen LG Berlin, Beschluss v. 22.05.2013 - 82 T 532/12, zit n. juris).
  • OLG Stuttgart, 22.05.2007 - 8 W 169/07

    Beratungshilfe: Prüfungskompetenz des Kostenbeamten im

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.01.2019 - 6 W 119/17
    2.2.2) Die Erforderlichkeit der anwaltlichen Tätigkeit kann im Rahmen der Festsetzung der dem Rechtsanwalt zustehenden Gebühren durch den Urkundsbeamten der Geschäftsstelle des Amtsgerichts überprüft werden (vgl. Kammergericht, Beschluss v. 17.02.2012 - 5 W 17/12, NJOZ 2012, 1005, 1006; Köpf, a.a.O., § 2 Rn 35; OLG Stuttgart, Beschluss v. 22.05.2007 - 8 W 169/07 Rn 13, zit. nach juris; entgegen LG Berlin, Beschluss v. 22.05.2013 - 82 T 532/12, zit n. juris).
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