Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 08.02.2006 - 7 U 235/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,16426
OLG Brandenburg, 08.02.2006 - 7 U 235/04 (https://dejure.org/2006,16426)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 08.02.2006 - 7 U 235/04 (https://dejure.org/2006,16426)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 08. Februar 2006 - 7 U 235/04 (https://dejure.org/2006,16426)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,16426) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksame Abberufung des gemeinschaftlich vertretungsberechtigten Geschäftsführers einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR); Anforderungen an gesellschaftsvertragliche Regelungen einer GbR im Hinblick auf die wirksame Vornahme von Grundlagengeschäften; Vorliegen eines ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    BGB § 133; ; BGB § ... 157; ; BGB § 242; ; BGB § 259 Abs. 1; ; BGB § 709 Abs. 1; ; BGB § 712; ; BGB § 712 Abs. 1; ; BGB § 712 Abs. 1 Halbs. 2; ; ZPO § 533; ; ZPO § 256 Abs. 1; ; ZPO § 525; ; ZPO § 296 Abs. 1; ; ZPO § 282 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entzug der Geschäftsführungsbefugnis eines GbR-Gesellschafters - Vorliegen von wichtigen Gründen für die Abberufung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 17.12.1959 - II ZR 32/59

    Ausschluß eines Gesellschafters

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.02.2006 - 7 U 235/04
    Zwar kann auch der begründete Verdacht eines unredlichen Verhaltens gegenüber den anderen Gesellschaftern dazu führen, dass ein bestehendes Vertrauen unrettbar zerstört wird (BGHZ 31, 295, 304).

    Ein wichtiger Grund für die Ergreifung von Maßnahmen gegen diesen Gesellschafter liegt jedoch auch dann nur vor, wenn bei verständiger Abwägung der in Betracht kommenden Umstände der Verdacht eines unredlichen Verhaltens ausreichend ist, um die unveränderte Fortsetzung des Gesellschaftsverhältnisses für die übrigen Gesellschafter unzumutbar zu machen (BGHZ 31, 295, 305 f.).

  • BGH, 04.07.2005 - II ZR 354/03

    Zulässigkeit von nachträglichen Beitragserhöhungen in einem geschlossenen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.02.2006 - 7 U 235/04
    Dazu muss indes die gesellschaftsvertragliche Bestimmung eindeutig sein und das Ausmaß und den Umfang des möglichen Eingriffs in die Gesellschafterrechte erkennen lassen (BGH, NJW-RR 2005, 1347, 1348; MünchKomm./Ulmer, a.a.O., § 709, Rn. 92; Staudinger/ Habermeier a.a.O.).
  • BGH, 10.10.1994 - II ZR 18/94

    Informationsrecht des Kommanditisten bei erlaubter Konkurrenztätigkeit

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.02.2006 - 7 U 235/04
    Die Geschäftsführungsbefugnis und deren Ausgestaltung zählt zum Kernbereich der Mitgliedschaftsrechte des Gesellschafters einer Personengesellschaft (BGH NJW 1995, 194, 195; Palandt/Sprau, BGB, 65. Aufl., § 705, Rn. 16 a; MünchKomm./Ulmer, BGB, 4. Aufl., Rn. 93 vor § 709; Staudinger/Habermeier, BGB, 13. Bearb. 2003, § 709, Rn. 51).
  • BGH, 22.03.1982 - II ZR 74/81

    Wirksamkeit einer Regelung im Gesellschaftsvertrag einer

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.02.2006 - 7 U 235/04
    Ein wichtiger Grund für den Entzug der Geschäftsführungsbefugnis ist gegeben, wenn Umstände vorliegen, die dazu führen, dass der Fortbestand der Geschäftsführungsbefugnis und die damit verbundene Einflussmöglichkeit des geschäftsführenden Gesellschafters auf die Belange der Gesellschaft den übrigen Gesellschaftern nicht zumutbar sind (BGH ZIP 1988, 22, 24 f.; 1982, 692, 693; OLG Köln OLGR 2005, 610, 611; MünchKomm./Ulmer, a.a.O., § 712, Rn. 9; Staudinger/Habermeier, a.a.O., § 712, Rn. 7).
  • OLG Köln, 16.08.2005 - 3 U 7/05

    Entziehung der alleinigen Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnis aus

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.02.2006 - 7 U 235/04
    Ein wichtiger Grund für den Entzug der Geschäftsführungsbefugnis ist gegeben, wenn Umstände vorliegen, die dazu führen, dass der Fortbestand der Geschäftsführungsbefugnis und die damit verbundene Einflussmöglichkeit des geschäftsführenden Gesellschafters auf die Belange der Gesellschaft den übrigen Gesellschaftern nicht zumutbar sind (BGH ZIP 1988, 22, 24 f.; 1982, 692, 693; OLG Köln OLGR 2005, 610, 611; MünchKomm./Ulmer, a.a.O., § 712, Rn. 9; Staudinger/Habermeier, a.a.O., § 712, Rn. 7).
  • BGH, 09.11.1987 - II ZR 100/87

    Inhaltskontrolle des Gesellschaftsvertrages einer Publikumspersonengesellschaft;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.02.2006 - 7 U 235/04
    Ein wichtiger Grund für den Entzug der Geschäftsführungsbefugnis ist gegeben, wenn Umstände vorliegen, die dazu führen, dass der Fortbestand der Geschäftsführungsbefugnis und die damit verbundene Einflussmöglichkeit des geschäftsführenden Gesellschafters auf die Belange der Gesellschaft den übrigen Gesellschaftern nicht zumutbar sind (BGH ZIP 1988, 22, 24 f.; 1982, 692, 693; OLG Köln OLGR 2005, 610, 611; MünchKomm./Ulmer, a.a.O., § 712, Rn. 9; Staudinger/Habermeier, a.a.O., § 712, Rn. 7).
  • OLG Brandenburg, 13.01.2010 - 7 U 132/07

    Ausschluss eines Gesellschafters aus einer GbR; Wirksamkeit eines mit einfacher

    Der Senat hat in der mündlichen Verhandlung am 11.11.2009 die Verfahren über die Berufung gegen das Teilurteil des Landgerichts vom 18.11.2004, das bis dahin das Aktenzeichen: 7 U 235/04 getragen hat, und über die Berufung gegen das Schlussurteil des Landgerichts zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbunden.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht