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   OLG Brandenburg, 08.02.2007 - 1 Ws 209/06   

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https://dejure.org/2007,14682
OLG Brandenburg, 08.02.2007 - 1 Ws 209/06 (https://dejure.org/2007,14682)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 08.02.2007 - 1 Ws 209/06 (https://dejure.org/2007,14682)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 08. Februar 2007 - 1 Ws 209/06 (https://dejure.org/2007,14682)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kosten für die Übersendung von Verfahrensakten eines Ermittlungsverfahrens durch eine Staatsanwaltschaft aufgrund eines Amtshilfeersuchens an einen Träger der gesetzlichen Unfallversicherung; "Amtshilfe" i.S.v. Art. 35 Grundgesetz (GG); Voraussetzungen eines Anspruchs von ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    SGB VII § 8; ; SGB VII § ... 110; ; SGB X § 1 Abs. 2; ; SGB X § 64 Abs. 2 S. 1; ; SGB X § 64 Abs. 2 S. 2; ; SGB X § 116; ; SGB IV § 1; ; StPO § 474 Abs. 2; ; JKGBbg § 1; ; JVKostO § 5; ; JVKostO § 5 Abs. 1; ; KO § 137 Abs. 1 Nr. 4; ; GKG § 28 Abs. 2; ; DRiG § 25

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 12.01.2001 - 2 ARs 355/00

    Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten beim Streit über die "Kantherakten"

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.02.2007 - 1 Ws 209/06
    a) Bei der - wie vorliegend - durch die Staatsanwaltschaft nach Abschluss eines Verfahrens gewährten Akteneinsicht an eine Behörde, die nicht Verfahrensbeteiligte ist, handelt es sich um eine Justizverwaltungsangelegenheit (vgl. BGHSt 46, 261; AG Verden, JurBüro 1987, 571; AG Osnabrück NdsRpfl 1990, 156; OLG Hamm NStZ-RR 1996, 11), sodass für die Geltendmachung einer Aktenversendungsauslage grundsätzlich nicht das GKG, sondern nach § 1 JKGBbg die JVKostO unter Verweis auf die KostO herangezogen werden müsste (vgl. AG Duisburg, DOK 1972, 533; AG Bonn, JVBl 1972, 118; AG Osnabrück, NdsRpfl 1990, 156).

    Dies steht der Behandlung des Begehrens der Beschwerdegegnerin als Ersuchen um Amtshilfe aber nicht entgegen (vgl. OLG Celle, MDR 1990, 360; BGHSt 46, 261) und hat allenfalls Bedeutung für den eröffneten Rechtsweg, sofern dem Ersuchen nach Akteneinsicht nicht stattgegeben würde.

  • OLG Hamm, 16.05.1995 - 1 VAs 85/95
    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.02.2007 - 1 Ws 209/06
    a) Bei der - wie vorliegend - durch die Staatsanwaltschaft nach Abschluss eines Verfahrens gewährten Akteneinsicht an eine Behörde, die nicht Verfahrensbeteiligte ist, handelt es sich um eine Justizverwaltungsangelegenheit (vgl. BGHSt 46, 261; AG Verden, JurBüro 1987, 571; AG Osnabrück NdsRpfl 1990, 156; OLG Hamm NStZ-RR 1996, 11), sodass für die Geltendmachung einer Aktenversendungsauslage grundsätzlich nicht das GKG, sondern nach § 1 JKGBbg die JVKostO unter Verweis auf die KostO herangezogen werden müsste (vgl. AG Duisburg, DOK 1972, 533; AG Bonn, JVBl 1972, 118; AG Osnabrück, NdsRpfl 1990, 156).
  • OLG Celle, 07.01.1983 - 16 VA 3/82
    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.02.2007 - 1 Ws 209/06
    c) Es ist dabei letztlich unerheblich, welches Justizorgan (ob Staatsanwaltschaft, Gerichtsverwaltung oder vor Abschluss eines Verfahrens der erkennende Richter) über die Durchführung der Aktenversendung an die nicht am Verfahren beteiligte Behörde entscheidet, denn die Zulässigkeit einer Amtshilfemaßnahme richtet sich nach dem Recht der ersuchenden Behörde, die Durchführung der Amtshilfe nach dem Recht der ersuchten Behörde (vgl. BVerwG NVwZ 1986, 467; OLG Celle, Rpfleger 1983, 160).
  • BGH, 06.12.1968 - RiZ(R) 8/68

    Richterliche Unabhängigkeit bei Amtshilfe

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.02.2007 - 1 Ws 209/06
    Der Richter entscheidet allerdings insoweit auch als Vertreter der rechtsprechenden Gewalt gegenüber anderen Behörden im Rahmen der ersuchten Amtshilfe (so BGHZ 51, 193; BayerOLG, FamRZ 1989, 33).
  • OLG Hamm, 19.12.2005 - 2 Ws 300/05

    Aktenversendungspauschale; Abgeltungsbereich; Rücksendung der Akten; Kosten des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.02.2007 - 1 Ws 209/06
    Sofern der Aktenübersendung demgegenüber ein Amtshilfeersuchen zugrunde liegt, kommt ein Kostenansatz nicht in Betracht (vgl. BT-Drucks. a.a.O.; OLG Hamm, NJW 2006, 1076).
  • OLG Celle, 20.11.1989 - 1 VAs 10/89

    Gewährung von Akteneinsicht in beschlagnahmte Unterlagen; Akteneinsicht als

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.02.2007 - 1 Ws 209/06
    Dies steht der Behandlung des Begehrens der Beschwerdegegnerin als Ersuchen um Amtshilfe aber nicht entgegen (vgl. OLG Celle, MDR 1990, 360; BGHSt 46, 261) und hat allenfalls Bedeutung für den eröffneten Rechtsweg, sofern dem Ersuchen nach Akteneinsicht nicht stattgegeben würde.
  • BVerwG, 06.02.1986 - 3 C 74.84

    Rechtmäßigkeit der Weigerung einer Industrie- und Handelskammer gegen die

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.02.2007 - 1 Ws 209/06
    c) Es ist dabei letztlich unerheblich, welches Justizorgan (ob Staatsanwaltschaft, Gerichtsverwaltung oder vor Abschluss eines Verfahrens der erkennende Richter) über die Durchführung der Aktenversendung an die nicht am Verfahren beteiligte Behörde entscheidet, denn die Zulässigkeit einer Amtshilfemaßnahme richtet sich nach dem Recht der ersuchenden Behörde, die Durchführung der Amtshilfe nach dem Recht der ersuchten Behörde (vgl. BVerwG NVwZ 1986, 467; OLG Celle, Rpfleger 1983, 160).
  • OLG Jena, 18.02.2008 - 1 Ws 333/07

    Ansetzbarkeit einer Aktenversendungspauschale bei Aktenversendung auf Antrag in

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  • OLG Düsseldorf, 24.05.2012 - 10 W 6/12

    Kosten der Aktenversendung an eine gesetzliche Krankenkasse außerhalb eines

    Die Vorschrift wirkt vereinfachend, weil die oft schwierige Abgrenzung, ob eine Aktenversendung als Angelegenheit der Justizverwaltung (dann Anwendbarkeit der JVKostO) oder als eine solche der Rechtspflege zu betrachten ist (bisher kostenfrei) weitgehend entfällt." (BT-Drucksache 12/6962, S. 87, Unterstreichung durch Verf.; so auch OLG Sachsen-Anhalt v. 28.04.2009, 1 Ws 92/09, NStZ-RR 2009, 296; OLG Naumburg v. 15.01.2009, 6 W 1/09; OLG Hamm NJW 2006, 1076; Brandenburgisches OLG v. 08.02.2007, 1 Ws 209/06; Thüringer OLG v. 18.02.2008, 1 Ws 333/07).
  • OLG Naumburg, 28.04.2009 - 1 Ws 92/09

    Geltendmachung der Aktenversendungspauschale; Nichtanwendbarkeit auf

    Dies ist in Bezug auf den Rechtsmittelweg allerdings unerheblich, da dieser nach dem Gerichtskostengesetz und der Justizverwaltungskostenordnung gleichermaßen gegeben ist (Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 8. Februar 2007 - 1 Ws 209/06 - m.w.N.).

    Denn da die Aktenversendung nicht gemäß § 1 GKG im Rahmen eines gerichtlichen oder staatsanwaltlichen Verfahrens erfolgte, sondern an eine am Strafverfahren nicht Beteiligte (nämlich die Beschwerdegegnerin), findet das Gerichtskostengesetz vorliegend keine Anwendung (Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 8. Februar 2007 - 1 Ws 209/06).

  • FG Hamburg, 26.05.2014 - 3 K 198/13

    Finanzgerichtsordnung/Verwaltungsgerichtsordnung: Amtshilfe für Gerichte durch

    b) Die Kostenfreiheit der gerichtlichen Anforderung nach § 86 FGO oder § 99 VwGO entspricht insoweit zugleich dem allgemeinen Grundsatz der Kostenfreiheit aus Art. 104a Abs. 1, 5 GG auch bei der hier nicht einschlägigen Amtshilfe für Behörden gemäß §§ 4 ff., § 8 Abs. 1 Satz 1 und 3 VwVfG bzw. §§ 4 ff., § 8 Abs. 1 Satz 1 HmbVwVfG (vgl. Beschlüsse OLG Düsseldorf vom 24.05.2012 I-10 W 6/12, 10 W, JurBüro 2012, 597; OLG Sachsen-Anhalt vom 28.04.2009 1 Ws 92/09, NStZ-RR 2009, 296; Thüringer OLG vom 18.02.2008 1 Ws 333/07, JurBüro 2008, 602; LG Meiningen vom 23.01.2008 2 Qs 2/08, Juris; Brandenburgisches OLG vom 08.02.2007 1 Ws 209/06, JMBl BB 2007, 114; VG Lüneburg vom 04.01.2007 10 E 1/06, Juris; LG Neuruppin vom 29.06.2006 12 Qs 13/06, Juris; LG Freiburg vom 14.10.2002 4 T 212/02, Juris; Thüringer LSG vom 12.04.1999 L 6 B 27/98 SF, Breith 1999, 657; LAG Nürnberg vom 31.01.1996 5 Ta 159/95, Juris; Schliesky in Knack/Henneke, VwVfG, 9. A., § 8 Rz. 8; Gersdorf in Posser/Wolf, VwGO, 2. A., § 14 Rz. 7; Schmitz in Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 8. A., § 8 Rz. 7).
  • OLG Dresden, 16.04.2021 - 3 Ws 7/21
    a) Das an eine Justizbehörde gerichtete Amtshilfersuchen einer anderen Behörde ist kein Antrag im Sinne der Nr. 9003 KV zum GKG (vgl. Senat, Beschluss vom 26. April 2007 - 3 Ws 24/07, unveröffentlicht; EA 104 ff.; OLG Jena a.a.O., Rn. 16; OLG Naumburg a.a.O., Rn. 13 ff.; OLG Brandenburg, Beschluss vom 08. Februar 2007 - 1 Ws 209/06, Rn. 12; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24. Mai 2012 - 10 W 6/12, Rn. 7, jeweils zitiert nach juris).
  • OLG Jena, 18.02.2008 - 1 Ws 333/08

    Kostenansatz

    Für die Versendung von Verfahrensakten an eine Trägerin der gesetzlichen Unfallversicherung kann keine Aktenversendungspauschale erhoben werden, weil die Versendung im Rahmen der Amtshilfe erfolgt und dafür weder das GKG/KV noch die JVKostO/KostO noch sonstige Vorschriften einen Auslagenerstattungsanspruch vorsehen (vgl. Beschluss des OLG Brandenburg vom 08.02.2007, Az.: 1 Ws 209/06, zitiert nach juris).
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