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   OLG Brandenburg, 08.04.2010 - Verg W 2/10   

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https://dejure.org/2010,3582
OLG Brandenburg, 08.04.2010 - Verg W 2/10 (https://dejure.org/2010,3582)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 08.04.2010 - Verg W 2/10 (https://dejure.org/2010,3582)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 08. April 2010 - Verg W 2/10 (https://dejure.org/2010,3582)
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Volltextveröffentlichungen (9)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZfBR 2010, 518 (Ls.)
  • ZfBR 2010, 725 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Düsseldorf, 03.07.2003 - Verg 22/00

    Beschwerde gegen Kostenfestsetzungsbeschluss

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.04.2010 - Verg W 2/10
    Es ist schon zweifelhaft, ob § 3 VgV, der nicht den Streitwert, sondern die Voraussetzungen für die Anwendung des Vergaberechtsregimes der §§ 97 ff. GWB regelt, im Rahmen von § 50 Abs. 2 GKG zur Anwendung gelangen und streitwertbegrenzende Wirkung haben kann (zweifelnd auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 3.7.2003, VII-Verg 22/00).

    Soweit einmal ein Oberlandesgericht die Auffassung vertreten hat, der Auftragswert sei um die Mehrwertsteuer als durchlaufenden Posten zu kürzen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 3.7.2003, VII-Verg 22/00, zitiert nach Juris, Rn 28), so ist diese Entscheidung noch zu § 12a Abs. 2 GKG a. F. ergangen.

  • OLG Brandenburg, 30.08.2004 - Verg W 2/04

    Gegenstandswert des Vergabebeschwerdeverfahrens

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.04.2010 - Verg W 2/10
    Deshalb ist hier die volle Vergütung für die gesamte Vertragslaufzeit für die Streitwertbemessung zugrunde zu legen (so auch Senat, Beschluss vom 11.12.2008, Verg W 5/08, unveröffentlicht; Senat, Beschluss vom 30.8.2004, Verg W 2/04, zitiert nach Juris; so auch Willenbruch/Bischoff-Bischoff, Vergaberecht, Rn. 13 zu § 3 VgV).
  • VK Brandenburg, 26.01.2010 - VK 54/09

    Ausschluss bei Nichteinhaltung der Mindesbedingungen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.04.2010 - Verg W 2/10
    Die Antragstellerin hat die Kosten des Verfahrens der sofortigen Beschwerde und des Verfahrens gemäß § 118 Abs. 1 S. 3 GWB zu tragen, nachdem sie die sofortige Beschwerde gegen den Beschluss der Vergabekammer des Landes Brandenburg vom 26.1.2010 - VK 54/09 - zurückgenommen hat.
  • OLG München, 13.08.2008 - Verg 8/08

    Kostenfestsetzung im Vergabeverfahren: Streitwert, wenn nach einer Grundlaufzeit

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.04.2010 - Verg W 2/10
    Kann dagegen ein Gesamtpreis angegeben werden, ist auf die gesamte Vertragszeit, auch wenn sie länger als 48 Monate ist, abzustellen (OLG München, Beschluss vom 13.8.2008, Verg 8/08, zitiert nach Juris, Rn 15 ff.).
  • OLG München, 12.08.2008 - Verg 6/08

    Vergaberechtliches Nachprüfungsverfahren: Streitwertbestimmung im Verfahren vor

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.04.2010 - Verg W 2/10
    In derartigen Fällen kann zwar Art. 9 Abs. 8 b ii der RL 2004/18/EG unmittelbar anzuwenden sein, wonach bei Dienstleistungsaufträgen, für die kein Gesamtpreis angegeben wird, mit einer Laufzeit von mehr als 48 Monaten der geschätzte Auftragswert auf der Basis des Monatswerts multipliziert mit 48 zu berechnen ist (OLG München, Beschluss vom 12.8.2008, Verg 6/08, zitiert nach Juris Rn 16).
  • OLG Stuttgart, 15.01.2003 - 2 Verg 17/02

    Vergabeverfahren für ein innovatives Lamellensystem: Vorschreibung eines

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.04.2010 - Verg W 2/10
    Soweit das OLG Stuttgart in einer Entscheidung (Beschluss vom 15.1.2003, 2 Verg 17/02) ohne jede Begründung eine im Widerspruch zum Gesetzwortlaut (damals noch § 12a Abs. 2 GKG) stehende Auffassung vertreten hat, kann dem nicht beigetreten werden.
  • OLG Brandenburg, 11.12.2008 - Verg W 5/08
    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.04.2010 - Verg W 2/10
    Deshalb ist hier die volle Vergütung für die gesamte Vertragslaufzeit für die Streitwertbemessung zugrunde zu legen (so auch Senat, Beschluss vom 11.12.2008, Verg W 5/08, unveröffentlicht; Senat, Beschluss vom 30.8.2004, Verg W 2/04, zitiert nach Juris; so auch Willenbruch/Bischoff-Bischoff, Vergaberecht, Rn. 13 zu § 3 VgV).
  • OLG Brandenburg, 28.08.2012 - Verg W 19/11

    Öffentlicher Auftrag: Anwendungsbereich des vergaberechtlichen

    Die Bruttoauftragssumme ist unter Ansatz der prognostizierten Konzessionserlöse einschließlich Umsatzsteuer für die gesamte Vertragslaufzeit von 20 Jahren zu bestimmen (vgl. OLG Jena, Beschluss vom 05.03.2010, 9 Verg 2/08, zitiert nach juris.de; Senat, Beschluss vom 11.12.2008, Verg W 5/08, unveröffentlicht; Senat, Beschluss vom 08.04.2010, Verg W 2/10; zitiert nach juris.de).
  • OLG Celle, 12.10.2021 - 13 Verg 7/21

    Sofortige Beschwerde gegen den Beschluss einer Vergabekammer; Ausschluss eines

    Derselbe Wert ist nach dem eindeutigen Wortlaut dieser Vorschrift auch für das Verfahren nach § 176 GWB anzusetzen (Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 8. April 2010 - Verg W 2/10, juris Rn. 17 f., auch mit Nw. zur Gegenauffassung; Beschluss vom 16. Mai 2011 - Verg W 2/11, juris Rn. 18).
  • OLG Karlsruhe, 01.08.2011 - 15 Verg 7/11

    Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Nachprüfungsantrages im

    Für eine Begrenzung des Bruttoauftragswerts auf einen Zeitraum von 48 Monaten entsprechend § 3 Abs. 3 VgV oder Artikel 9 Abs. 8 lit. b) ii) der Richtlinie 2004/18/EG (vgl. dazu OLG München vom 12.08.2008 - Verg 6/08, Rn. 16 nach [...]) fehlt es an der für eine analoge Anwendung der vorgenannten Vorschriften erforderlichen Regelungslücke (Senat vom 28.08.2009 - 15 Verg 5/08; OLG Brandenburg vom 30.08.2004 - Verg W 2/04 = VergabeR 2004, 777, Rn. 17 f. nach [...], und vom 08.04.2010 - Verg W 2/10 = JurBüro 2010, 426 , Rn. 11 ff. nach [...]).

    Für das Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes gemäß § 118 Abs. 1 Satz 3 GWB gilt kein abweichender Streitwert (OLG Brandenburg vom 08.04.2010 - Verg W 2/10 = JurBüro 2010, 426 , Rn. 17 nach [...]).

  • OLG Frankfurt, 24.09.2013 - 11 Verg 12/13

    Vergaberecht: Unzulässigkeit des Nachprüfungsantrages wegen Versäumung der

    Da vorliegend ein Dienstleistungsauftrag mit unbestimmter Laufzeit gegenständlich ist, ist für die Bestimmung der Bruttoauftragssumme entsprechend § 3 Abs. 4 VgV der 48-fache Monatswert des Auftrags maßgeblich [vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 7.1.20122 - VII Verg 40/09; OLG Brandenburg Beschl. v. 8.4.2000 - Verg W 2/10].
  • OLG Rostock, 21.04.2021 - 17 Verg 1/21

    Keine Zurückweisung als "offensichtlich unbegründet" ohne Akteneinsicht!

    Für eine Anwendung des § 50 Abs. 2 GKG, der für Beschwerdeverfahren im Sinne von § 171 GWB im Prinzip "stets" (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 08.04.2010, Az.: Verg W 2/10; Schneider/Volpert/Fölsch-Fölsch, Gesamtes Kostenrecht, 2. Aufl., 2017, § 50 GKG Rn. 23) von einem (Fix)Wert in Höhe von fünf Prozent der Bruttoauftragssumme ausgeht, besteht demgegenüber billigerweise kein Raum, soweit nur die Anfechtung einer Zwischenentscheidung wie etwa über die Akteneinsichtsgewährung im Raum steht.
  • OLG Brandenburg, 16.05.2011 - Verg W 2/11

    Vergabenachprüfungsverfahren: Kostenentscheidung bei Rücknahme einer sofortigen

    Dies ergibt sich aus dem Wortlaut des § 50 Abs. 2 GKG, der einer Herabsetzung des Streitwerts in Eilverfahren auf einen Bruchteil der Hauptsache entgegensteht (Senat, Beschluss vom 8.4.2010, Verg W 2/10, JurBüro 2010, 426, zitiert nach Juris).
  • OLG Brandenburg, 02.08.2012 - Verg W 1/12

    Vertrag mit fester Laufzeit: Höhe des Gegenstandswerts?

    In diesem pauschalisierten Gewinnanteil manifestiert sich das für die Streitwertbemessung wesentliche wirtschaftliche Interesse der Antragstellerin, den Auftrag zu erhalten (vgl. Senatsbeschluss vom 08.04.2010 - Verg W 2/10; Senatsbeschluss vom 15.12.2010 - Verg W 12/10).
  • OLG Brandenburg, 10.12.2010 - 1 Verg W 12/10

    Streitwertbemessung bei Rücknahme der sofortigen Beschwerde

    Deshalb ist hier die volle "Vergütung", d. h. hier die Summe aller von dem erfolgreichen Bieter vereinnahmbaren Beträgen, für die gesamte Vertragslaufzeit für die Streitwertbemessung zugrunde zu legen (so auch Senat, Beschluss vom 11.12.2008, Verg W 5/08, unveröffentlicht; Senat, Beschluss vom 30.8.2004, Verg W 2/04; Senat, Beschluss vom 8.4.2010, Verg W 2/10; OLG Jena, Beschluss vom 5.3.2010, 9 Verg 2/08; jeweils zitiert nach Juris).
  • VG München, 12.12.2013 - M 15 K 12.397

    Institutionelle Förderung von Trägern der Erwachsenenbildung

    In der Rechtsprechung wird in einem solchen Fall bei der Auftragswertbestimmung auf die gesamte Vertragslaufzeit abgestellt (z.B. OVG Berlin-Bbg, B.v. 8.4.2010 - Verg W 2/10 - juris mit Verweis auf OLG München, B.v. 13.8.2008 - Verg 8/08 - juris).
  • VG München, 12.12.2013 - M 15 K 12.3979

    Institutionelle Förderung von Trägern der Erwachsenenbildung; freihändige Vergabe

    In der Rechtsprechung wird in einem solchen Fall bei der Auftragswertbestimmung auf die gesamte Vertragslaufzeit abgestellt (z.B. OVG Berlin-Bbg, B.v. 8.4.2010 - Verg W 2/10 - juris mit Verweis auf OLG München, B.v. 13.8.2008 - Verg 8/08 - juris).
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