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   OLG Brandenburg, 08.04.2016 - 11 U 44/14   

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https://dejure.org/2016,8296
OLG Brandenburg, 08.04.2016 - 11 U 44/14 (https://dejure.org/2016,8296)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 08.04.2016 - 11 U 44/14 (https://dejure.org/2016,8296)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 08. April 2016 - 11 U 44/14 (https://dejure.org/2016,8296)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Ansprüche eines Bieters nach Abbruch einer Internetauktion

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • LG München I, 13.11.2014 - 7 O 25677/11

    Prozesskostensicherheit: Anspruch gegenüber einem Unternehmen mit Sitz in der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.04.2016 - 11 U 44/14
    Völlig zutreffend geht deshalb die Rechtsprechung davon aus, dass es für die Anwendbarkeit des Haager Übereinkommens über den Zivilprozess ohne Bedeutung ist, wenn etwa bürgerkriegsähnliche Zustände die Durchführung des Abkommens erschweren, wie es in den achtziger Jahren im Libanon der Fall war (vgl. OLG Köln, Urt. v. 29.02.1984 - 13 U 228/83, RIW 1985, 495), oder wenn der Vertragsstaat auf Teilen seines Territoriums die Staatsgewalt nicht oder nicht vollumfänglich ausüben kann wie derzeit die Ukraine auf dem Gebiet der sogenannten Volksrepublik Donezk (vgl. LG München I, Urt. v. 13.11.2014 - 7 O 25677/11, juris = BeckRS 2014, 21775).
  • OLG Köln, 29.02.1984 - 13 U 228/83
    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.04.2016 - 11 U 44/14
    Völlig zutreffend geht deshalb die Rechtsprechung davon aus, dass es für die Anwendbarkeit des Haager Übereinkommens über den Zivilprozess ohne Bedeutung ist, wenn etwa bürgerkriegsähnliche Zustände die Durchführung des Abkommens erschweren, wie es in den achtziger Jahren im Libanon der Fall war (vgl. OLG Köln, Urt. v. 29.02.1984 - 13 U 228/83, RIW 1985, 495), oder wenn der Vertragsstaat auf Teilen seines Territoriums die Staatsgewalt nicht oder nicht vollumfänglich ausüben kann wie derzeit die Ukraine auf dem Gebiet der sogenannten Volksrepublik Donezk (vgl. LG München I, Urt. v. 13.11.2014 - 7 O 25677/11, juris = BeckRS 2014, 21775).
  • BGH, 13.06.2001 - XII ZR 49/99

    Sittenwidrigkeit eines Gaststättenpachtvertrages bei auffälligem Mißverhältnis

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.04.2016 - 11 U 44/14
    Soweit es um die Feststellung der ortsüblichen Miete oder Pacht geht, hat der Bundesgerichtshof schon vor vielen Jahren ausgesprochen, dass in den Fällen, in denen die Vergleichswertmethode mangels geeigneter Referenzobjekte nicht anwendbar ist, es sich regelmäßig als angebracht erweist, einen erfahrenen, mit der konkreten Marktsituation vertrauten Sachverständigen beurteilen zu lassen, welcher Mietzins für ein solches Objekt seiner Ansicht nach erzielt werden kann, wobei zwar mit einer größeren Schätzungstoleranz gerechnet werden muss, was aber hinzunehmen ist (vgl. BGH, Urt. v. 13.06.2001 - XII ZR 49/99, Rdn. 19, juris = BeckRS 2001, 30186302).
  • BGH, 11.05.2011 - VIII ZR 289/09

    Zur vertraglichen Haftung des Kontoinhabers bei unbefugter Nutzung seines

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.04.2016 - 11 U 44/14
    Denn wenn sich tatsächlich ein Dritter unbefugt mit den Personalien des Anspruchstellers als ...-Mitglied angemeldet und unter Nutzung des entsprechenden Kontos Geschäfte abgeschlossen hätte, wäre spätestens mit der Geltendmachung von Ansprüchen daraus eine Genehmigung seitens des Klägers erfolgt, die in Fällen solcher Art ohne Weiteres möglich ist (vgl. hierzu BGH, Urt. v. 11.05.2011 - VIII ZR 289/09, Rdn. 10 und 12, juris = BeckRS 2011, 14449).
  • BGH, 19.07.1984 - X ZB 20/83

    Schweißpistolendüse II

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.04.2016 - 11 U 44/14
    Hierdurch wäre ein eventueller Vollmachtsmangel - entsprechend dem § 184 Abs. 1 BGB - mit Rückwirkung geheilt (vgl. BGH, Beschl. v. 19.07.1984 - X ZB 20/83, Rdn. 11, juris = BeckRS 9998, 164205; ferner BeckOK-ZPO/Piekenbrock, 20. Edition, § 89 Rdn. 20; MünchKommZPO/Toussaint, 4. Aufl., § 89 Rdn. 17; jeweils m.w.N.).
  • BGH, 23.10.2012 - XI ZB 25/11

    Berufungsverfahren: Inhaltliche Anforderungen an eine ordnungsgemäße

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.04.2016 - 11 U 44/14
    Der Anwaltsschriftsatz der Anspruchsgegnerin vom 22. April 2014 (GA II 248 ff.) erfüllt die Mindestanforderungen, die § 520 Abs. 3 Satz 2 ZPO an den Inhalt einer jeden Berufungsbegründung stellt (vgl. hierzu BGH, Beschl. v. 23.10.2012 - XI ZB 25/11, Rdn. 10 f., m.w.N., juris = BeckRS 2012, 22810).
  • BGH, 08.01.2014 - VIII ZR 63/13

    Internetauktion: Angebotsrücknahme durch Verkäufer bei möglicher

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.04.2016 - 11 U 44/14
    Gemäß der neueren Judikatur des Bundesgerichtshofs, die die Zivilkammer offenbar noch nicht berücksichtigen konnte, genügt es zwar für eine berechtigte Rücknahme des Angebotes, wenn ein Anfechtungsgrund vorliegt, weil die jeweilige Offerte - unter Berücksichtigung der ...-AGB - als unter einem entsprechenden Vorbehalt gemacht zu verstehen ist; einer unverzüglichen Anfechtungserklärung bedarf es somit nicht (vgl. BGH, Urt. v. 08.01.2014 - VIII ZR 63/13, juris = BeckRS 2014, 01947).
  • OLG Düsseldorf, 08.03.2018 - 5 U 74/16

    Mängel anerkannt und beseitigt: Verjährung der Mängelansprüche beginnt erneut!

    Dass diese E-Mail Korrespondenz, die der Senat nach § 286 Abs. 1 ZPO zu würdigen hat (vgl. OLG Brandenburg CR 2016, 748; Sander, CR 2014, 292, 294 f.), unecht ist, ist aufgrund der in der E-Mail genannten E-Mail-Adressen und ihres Inhalts nicht ersichtlich.
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