Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 09.04.2020 - 9 UF 19/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,9728
OLG Brandenburg, 09.04.2020 - 9 UF 19/20 (https://dejure.org/2020,9728)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 09.04.2020 - 9 UF 19/20 (https://dejure.org/2020,9728)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 09. April 2020 - 9 UF 19/20 (https://dejure.org/2020,9728)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,9728) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen der Abtrennung der Folgesache Zugewinnausgleich aus dem Scheidungsverbund; Begriff der außergewöhnlichen Verzögerung i.S. von § 140 Abs. 2 Nr. 5 FamFG

  • rechtsportal.de

    FamFG § 140 Abs. 2 Nr. 5
    Voraussetzungen der Abtrennung der Folgesache Zugewinnausgleich aus dem Scheidungsverbund

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Voraussetzungen der Abtrennung der Folgesache Zugewinnausgleich aus dem Scheidungsverbund; Begriff der außergewöhnlichen Verzögerung i.S. von § 140 Abs. 2 Nr. 5 FamFG

  • rosepartner.de (Kurzinformation)

    Abtrennung des Zugewinnausgleichs aus dem Scheidungsverbund

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2020, 1586
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 09.01.1991 - XII ZR 14/90

    Vorabentscheidung über den Scheidungsantrag im Verbundverfahren

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.04.2020 - 9 UF 19/20
    Zwar liegt eine außergewöhnliche Verzögerung in zeitlicher Hinsicht regelmäßig erst dann vor, wenn seine Dauer ab Rechtshängigkeit mehr als zwei Jahre beträgt (vgl. bereits BGH FamRZ 1991, 687).
  • BGH, 02.07.1986 - IVb ZR 54/85

    Lösung des Scheidungsverbundes

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.04.2020 - 9 UF 19/20
    Zu der tatsächlichen, bereits abgelaufenen Verfahrensdauer ist nach dem Gesetzeswortlaut ("verzögern würde") jedoch der Zeitraum hinzuzurechnen, der mit hinreichender Sicherheit zu erwarten ist (BGH FamRZ 1986, 898).
  • OLG Frankfurt, 08.01.1988 - 1 UF 180/87
    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.04.2020 - 9 UF 19/20
    Es liegen die Voraussetzungen einer Abtrennung nach § 140 FamFG vor.Die Voraussetzungen der Abtrennung sind dabei für jede Folgesache gesondert zu prüfen (OLG Frankfurt FamRZ 1988, 966; Viefhues FF 2017, 477, 478).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht