Rechtsprechung
OLG Brandenburg, 08.05.2002 - 1 U 28/01 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Unterlassungsanspruch bei unwahren Tatsachenbehauptungen; Beweisverwertungsverbot durch rechtwidrige Beweiserlangung
- Judicialis
StGB § 186; ; StGB § ... 193; ; BGB § 1004; ; BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 823 Abs. 2; ; BGB § 1004 Abs. 1 Satz 2; ; ZPO § 3; ; ZPO § 705; ; ZPO § 920 Abs. 2; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 542 Abs. 2; ; GKG § 20 Abs. 1; ; GKG § 25 Abs. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Unterlassungsangspruch eines Redakteurs, der von der Konkurrenz beschuldigt wird, wissentlich einen ehemaligen inoffiziellen Mitarbeiter [IM] des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR beschäftigt zu haben
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
Verfahrensgang
- LG Cottbus, 17.10.2001 - 3 O 318/01
- OLG Brandenburg, 08.05.2002 - 1 U 28/01
Papierfundstellen
- NJW-RR 2002, 1127
- NJ 2003, 150
Wird zitiert von ... (8)
- OLG Brandenburg, 28.11.2019 - 1 U 25/19
Auftreten als Bevollmächtigter
Von dem Grundsatz, dass im einstweiligen Verfügungsverfahren nicht die Entscheidung in der Hauptsache vorweggenommen werden darf, sind die Fälle ausgenommen, in denen der Verfügungskläger dringend auf einen gerichtlichen Titel angewiesen ist und ihm ein Abwarten auf eine Entscheidung im Hauptsacheverfahren nicht zugemutet werden kann; letzteres gilt für Ansprüche auf Unterlassung insbesondere in den Fällen, in denen eine Wiederholung des streitgegenständlichen Verhaltens konkret zu befürchten steht (vgl. Senat…, Urteil vom 19. Februar 2007, Az.: 1 U 17/06, juris Rn. 16; Senat, NJW-RR 2002, 1127). - OLG Brandenburg, 25.05.2020 - 1 W 5/20 Von diesem Grundsatz ausgenommen sind Fälle, in denen der Verfügungskläger dringend auf einen gerichtlichen Titel angewiesen ist und ihm ein Abwarten auf eine Entscheidung im Hauptsacheverfahren nicht zugemutet werden kann; letzteres gilt etwa für Ansprüche auf Unterlassung ehrkränkender Äußerungen, wenn die Wiederholung der Äußerung konkret zu befürchten ist (vgl. Senat…, Urteil vom 19. Februar 2007, Az.: 1 U 17/06, juris Rn. 16; Senat, NJW-RR 2002, 1127).
- OLG Bamberg, 12.11.2012 - 4 U 168/12
Arrestverfahren - Verbindung von Arrestantrag und Pfändungsgesuch - Darlegungs- …
47 Bei der vorliegenden Konstellation, dass der jeweilige Arrestgegner am Verfahren beteiligt ist und angehört wird, gelten die allgemeinen Grundsätze der Darlegungs- und Beweislast (…vgl. nur Zöller-Vollkommer, 29. Aufl., Rn. 6a vor § 916, Rn. 9 zu § 920 sowie - insbesondere - Rn. 5 zu § 922 ZPO;… Thomas/Putzo/Reichold, 33. Aufl., Rn. 9 vor § 916 ZPO; OLG Brandenburg NJW-RR 2002, 1127 dort Rn. 31).
- OLG Brandenburg, 05.02.2003 - 1 U 18/02
Grenzen der identifizierbaren Darstellung von Personen in der …
Die Wiederholungsgefahr wird regelmäßig vermutet, wenn bereits eine rechtswidrige Verletzungshandlung vorliegt (s. BGH NJW 1987, S. 2225, 2227, NJW 1986, S. 2503, 2505, Senat, NJW-RR 2002, S. 1127, 1128, Palandt/Bassenge, BGB, 61. Aufl. 2002, § 1004 Rdn. 32, MünchKomm-Rixecker, BGB, Bd. 1, 4. Aufl. 2001, Anhang § 12 Rdn. 179, Damm/Rehböck, aaO., S. 257, Soehring, Presserecht, 3. Aufl. 2000, S. 621, 624, Prinz/Peters, Medienrecht, 1999, S. 286 mwNw).Liegt - wie hier - eine vertragsstrafenbewehrte Unterlassungserklärung des Anspruchsgegners vor und ist sie geeignet, ihn von einer Wiederholung der beanstandeten Veröffentlichung zuverlässig abzuhalten, so entfällt die Wiederholungsgefahr (s. BGH MDR 2000, S. 1233, NJW 1987, S. 3251, 3252, Senat, NJW-RR 2002, S. 1127, 1128, Palandt/Thomas, aaO., vor § 823 Rdn. 24 m. w. Nw., MünchKomm-Rixecker, aaO., Anhang § 12 Rdn. 179) und - erst recht - eine Erstbegehungsgefahr.
- OLG Brandenburg, 19.02.2007 - 1 U 17/06
Unterlassungsanspruch: Geltendmachung im Rahmen eines einstweiligen …
Hiervon ausgenommen sind jedoch die Fälle, in denen der Verfügungskläger dringend auf einen gerichtlichen Titel angewiesen ist und ihm ein Abwarten auf eine Entscheidung im Hauptsacheverfahren nicht zugemutet werden kann; letzteres gilt etwa auch für Ansprüche auf Unterlassung ehrkränkender Äußerungen, wenn die Wiederholung der Äußerung zu befürchten ist (arg. § 938 Abs. 2 ZPO; vgl. hierzu Senat, NJW-RR 2002, S. 1127 m.w.N.). - OLG Brandenburg, 19.02.2007 - 1 U 13/06
Allgemeines Persönlichkeitsrecht: Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen …
Insoweit wäre die Beklagte, ihre Grundrechtsträgerschaft unterstellt (unten 2 a bb), entsprechend § 186 StGB für die Richtigkeit dieser Behauptungen beweisbelastet, wobei im einstweiligen Verfügungsverfahren das Beweismaß der Glaubhaftmachung gilt (§ 294 ZPO, überwiegende Wahrscheinlichkeit; vgl. statt vieler Senat, a. a. O. und NJW-RR 2002, 1127, 1128). - OLG München, 02.04.2003 - 21 W 1074/03
Glaubhaftmachung im Verfügungsverfahren, Die geflickte Jungfrau
Im Verfahren der einstweiligen Verfügung gilt dies jedenfalls dann, wenn rechtliches Gehör gewährt worden ist und in solchen Fällen auch im Beschwerdeverfahren (vgl. Senat, B.v. 6.7.1994, 21 W 3384/94; B.v. 14.5.1999, 21 W 1455/99 - Doc; OLG Brandenburg NJW-RR 2002, 1127/1128;… Reichold in Thomas/Putzo, ZPO 24. Aufl., Rn. 9 vor § 916). - OLG Brandenburg, 25.02.2021 - 1 U 68/20 Von dem Grundsatz, dass im einstweiligen Verfügungsverfahren nicht die Entscheidung in der Hauptsache vorweggenommen werden darf, sind die Fälle ausgenommen, in denen der Verfügungskläger dringend auf einen gerichtlichen Titel angewiesen ist und ihm ein Abwarten auf eine Entscheidung im Hauptsacheverfahren nicht zugemutet werden kann; letzteres gilt für Ansprüche auf Unterlassung insbesondere in den Fällen, in denen eine Wiederholung des streitgegenständlichen Verhaltens konkret zu befürchten steht (vgl. Senat…, Urteil vom 19. Februar 2007, Az.: 1 U 17/06, juris Rn. 16; Senat, NJW-RR 2002, 1127).