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   OLG Brandenburg, 08.05.2023 - 1 ORbs 166/23   

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https://dejure.org/2023,11071
OLG Brandenburg, 08.05.2023 - 1 ORbs 166/23 (https://dejure.org/2023,11071)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 08.05.2023 - 1 ORbs 166/23 (https://dejure.org/2023,11071)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 08. Mai 2023 - 1 ORbs 166/23 (https://dejure.org/2023,11071)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Burhoff online

    Rechtsmittelverzicht, Untervollmacht

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg
  • bussgeldsiegen.de

    Einspruchsrücknahme durch unterbevollmächtigten Rechtsanwalt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unzulässige Verwerfung der Rechtsbeschwerde wegen erstinstanzlichem Rechtsmittelverzicht; Verwerfungsbefugnis des Gerichts nur im Rahmen des § 346 Abs. StPO ; Verfahrensbeschleunigung durch Verwerfungsbefugnis des Gerichts; Fahrverbot wegen fahrlässiger Überschreitung der ...

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    OWi: Rechtsmittelverzicht im Protokoll der Hauptverhandlung - Keine Befugnis zum Verzicht in der Untervollmacht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Unzulässige Verwerfung der Rechtsbeschwerde wegen erstinstanzlichem Rechtsmittelverzicht; Verwerfungsbefugnis des Gerichts nur im Rahmen des § 346 Abs. StPO; Verfahrensbeschleunigung durch Verwerfungsbefugnis des Gerichts; Fahrverbot wegen fahrlässiger Überschreitung der ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 05.10.2006 - 4 StR 375/06

    Kompetenz zur Entscheidung über die Zulässigkeit der Revision; wirksamer

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.05.2023 - 1 ORbs 166/23
    Jede weitere Zulässigkeitsprüfung ist dem Tatrichter untersagt (vgl. BGH NJW 2007, 165), was insbesondere auch für die Frage eines zuvor erklärten Rechtsmittelverzichtes gilt (vgl. BGH NJW 1984, 1974, 1975; BGH NStZ 1984, 181; BGH NStZ 1984, 329).
  • BGH, 23.06.1983 - 1 StR 351/83

    Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln - Wirksamer

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.05.2023 - 1 ORbs 166/23
    Jede weitere Zulässigkeitsprüfung ist dem Tatrichter untersagt (vgl. BGH NJW 2007, 165), was insbesondere auch für die Frage eines zuvor erklärten Rechtsmittelverzichtes gilt (vgl. BGH NJW 1984, 1974, 1975; BGH NStZ 1984, 181; BGH NStZ 1984, 329).
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