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   OLG Brandenburg, 08.06.2016 - 4 U 113/15   

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https://dejure.org/2016,14942
OLG Brandenburg, 08.06.2016 - 4 U 113/15 (https://dejure.org/2016,14942)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 08.06.2016 - 4 U 113/15 (https://dejure.org/2016,14942)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 08. Juni 2016 - 4 U 113/15 (https://dejure.org/2016,14942)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verhältnis von (Regel-) und Ausfallbürgschaft; Auslegung einer Abtretungserklärung des Ausfallbürgen

  • rechtsportal.de

    BGB § 765 ; BGB § 774 Abs. 1
    Verhältnis von (Regel-) und Ausfallbürgschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Ausfallbürge erwirbt bei Befriedung auch Bürgschaftsforderung des Gläubigers gegen den Regelbürgen

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • SG Lüneburg, 06.09.2009 - S 3 U 72/07

    Kreuzbandruptur am linken Knie als Folge eines Arbeitsunfalls des Klägers auf der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.06.2016 - 4 U 113/15
    Am 16.01.2008 schlossen die Beklagten mit der ...bank AG vor dem 3. Zivilsenat des Brandenburgischen Oberlandesgerichts zum Az. 3 U 72/07 einen Vergleich, wonach sich die Beklagten zu einer Zahlung von 80.000,00 EUR verpflichteten.

    Dass die Forderung aus der Ausfallbürgschaft mit den Abschlagszahlungen der Bürgschaftsbank mit Erfüllungswirkung erlosch, hat allerdings - diese Frage stand zwischen den Parteien in dem Rechtsstreit 8 O 377/06 Landgericht Potsdam/3 U 72/07 Brandenburgisches Oberlandesgericht in Rede - nicht zur Folge, dass damit auch die verbürgte Hauptforderung oder die Forderung der ...bank gegen die Beklagten als Regelbürgen erloschen ist, sondern lediglich, dass diese Forderungen im Umfang der Zahlungen der Bürgschaftsbank gemäß §§ 774, 412, 401 BGB auf die Bürgschaftsbank übergegangen sind.

    bb) In dem infolge der Anspruchsbegründung vom 13.04.2006 zum Az. 8 O 377/06 vor dem Landgericht Potsdam und im Berufungsverfahren zum Az. 3 U 72/07 vor dem 3. Zivilsenat des Brandenburgischen Oberlandesgerichts geführten Rechtsstreit hat die ...bank die Bürgschaftsforderungen gegen die Beklagten im Umfang von (zunächst) je 100.000,- EUR nicht nur als eigene Forderungen, sondern jedenfalls hilfsweise auch in gewillkürter Prozessstandschaft für die Bürgschaftsbank sowie die Rückbürgen geltend gemacht.

    Der Kläger ist - entgegen der Auffassung der Beklagen - auch nicht nach Treu und Glauben gemäß § 242 BGB gehindert, sich auf seine Forderungsinhaberschaft oder die Hemmung der Verjährung infolge der im Zeitraum vom 19.11.2004 bis zum 28.02.2006 sowie durch den nachfolgenden Rechtsstreit 8 O 377/06 Landgericht Potsdam/ 3 U 72/07 Brandenburgisches Oberlandesgericht zu berufen.

  • OLG Brandenburg, 20.07.2011 - 3 U 122/10

    Ungerechtfertigte Bereicherung: Rückzahlung einer Bürgschaftszahlung aus einer

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.06.2016 - 4 U 113/15
    Darüber hinaus hätte das Landgericht unter Berücksichtigung eines Urteils des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 20.07.2011, 3 U 122/10, annehmen müssen, dass der Zahlung der Bürgschaftsbank Erfüllungscharakter i. S. d. § 362 Abs. 1 BGB beizumessen sei.

    Die Zahlung unter dem mit dem Schreiben vom 23.09.1999 ausdrücklich erklärten "Vorbehalt der endgültigen Prüfung des Ausfalls" ist vielmehr, wie der 3. Zivilsenat des Brandenburgischen Oberlandesgerichts mit Urteil vom 20.07.2011 (3 U 122/10 - Rn. 27) zutreffend ausgeführt hat, dahin zu verstehen, dass der Grund des Anspruchs - diesen konnte die Bürgschaftsbank durchaus innerhalb von zwei Tagen prüfen - nicht in Frage gestellt wurde, sondern lediglich die Höhe des Anspruchs einer endgültigen Prüfung durch die Bürgschaftsbank vorbehalten sein sollte.

    Vor diesem Hintergrund stellt sich dann aber der Vorbehalt der Prüfung des Ausfalls und der Rückforderung auf erstes Anfordern nicht als Infragestellung der Erfüllungswirkung der Zahlungen auf die Ausfallbürgschaft dar, sondern er ist - in Übereinstimmung mit der Auslegung durch den 3. Zivilsenat des Brandenburgischen Oberlandesgerichts (Urteil vom 20.07.2011 - 3 U 122/10 - Rn. 27) - dahin zu verstehen, dass der erhaltene Betrag nur dann und in dem Umfang auf erstes Anfordern zurückzuzahlen sein sollte, in dem zwischen der ...bank und der Bürgschaftsbank Streit über die Höhe des Ausfalls entstand.

  • OLG Hamm, 08.05.2000 - 13 U 197/99

    Kausalität; Verkehrsunfall; Tinnitus; Schadensersatz; Schmerzensgeld

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.06.2016 - 4 U 113/15
    An der abweichenden Sichtweise des 13. Zivilsenats des Brandenburgischen Oberlandesgerichts (Urteile vom 05.07.2000 - 13 U 233/99 - und vom 28.06.2000 - 13 U 197/99) hält der inzwischen langjährig für Ansprüche aus Finanzierungsgeschäften allein zuständige 4. Zivilsenat des Brandenburgischen Oberlandesgerichts nicht fest.

    Das Verhalten des Klägers stellt sich insbesondere nicht deshalb als widersprüchlich dar, weil die ...bank in dem dortige Rechtsstreit - auf der Grundlage der Rechtsprechung des 13. Zivilsenats des Brandenburgischen Oberlandesgerichts (Urteile vom 05.07.2000 - 13 U 233/99 - und vom 28.06.2000 - 13 U 197/99) nachvollziehbar - die Auffassung vertreten hat, die Forderungen aus der Bürgschaft seien nicht auf die Bürgschaftsbank und damit auch nicht auf die Rückbürgen übergegangen.

  • BGH, 19.11.1997 - IV ZR 357/96

    Verjährung des Schadensersatzanspruchs bei Verhandlungen über einen abtrennbaren

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.06.2016 - 4 U 113/15
    Entscheidend ist vielmehr zum einen, was die Verhandlungspartner zum Gegenstand ihrer Verhandlungen machen, wobei der Berechtigte im allgemeinen davon ausgehen kann, dass die Verhandlungen sämtliche und nicht nur einen Teil der in Rede stehenden Ansprüche betreffen (vgl. dazu nur: BGH Urteil vom 19.11.1997 - IV ZR 357/96 - Rn. 9).
  • BGH, 12.02.1998 - I ZR 5/96

    Recht des gewillkürten Prozeßstandschafters zur Übertragung des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.06.2016 - 4 U 113/15
    Insbesondere berechtigt die im Wege einer gewillkürten Prozessstandschaft erteilte Ermächtigung, ein Recht im eigenen Namen geltend zu machen, den Ermächtigten grundsätzlich nicht, das Prozessführungsrecht auf einen Dritten weiter zu übertragen (BGH Urteil vom 12.02.1998 - I ZR 5/96 - Rn. 25 - juris).
  • BGH, 12.10.1987 - II ZR 21/87

    Ermächtigung eines Gesellschafters zur Geltendmachung eines Anspruchs der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.06.2016 - 4 U 113/15
    Die Offenlegung einer erteilten Ermächtigung als Voraussetzung einer wirksamen Prozessstandschaft ist nur dann erforderlich, wenn nicht für alle Beteiligten kein Zweifel besteht, dass der Rechtsstreit im Wege gewillkürter Prozessstandschaft geführt wird (so schon: BGH Urteil vom 12.10.1987 - II ZR 21/87 - Rn. 19; ebenso noch: BGH Urteil vom 07.07.2008 - II ZR 26/07 - Rn. 14 m.w.N. - jeweils zitiert nach juris).
  • OLG München, 22.02.2010 - 19 U 1544/08

    Bürgschaft für Darlehensvergabe im KfW-Mittelstandsförderungsprogramm: Widerruf

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.06.2016 - 4 U 113/15
    Einer Auseinandersetzung mit den insoweit von den Parteien in Bezug genommenen Entscheidungen des OLG München vom 22.02.2010 (19 U 1544/08 - Rn. 27 - juris) und OLG Stuttgart vom 08.04.2009 (9 U 126/08 - nicht veröffentlicht), bedarf es im vorliegenden Fall nicht.
  • BGH, 07.07.2008 - II ZR 26/07

    Prozessfortführung durch Insolvenzverwalter in gewillkürter Prozessstandschaft

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.06.2016 - 4 U 113/15
    Die Offenlegung einer erteilten Ermächtigung als Voraussetzung einer wirksamen Prozessstandschaft ist nur dann erforderlich, wenn nicht für alle Beteiligten kein Zweifel besteht, dass der Rechtsstreit im Wege gewillkürter Prozessstandschaft geführt wird (so schon: BGH Urteil vom 12.10.1987 - II ZR 21/87 - Rn. 19; ebenso noch: BGH Urteil vom 07.07.2008 - II ZR 26/07 - Rn. 14 m.w.N. - jeweils zitiert nach juris).
  • BGH, 07.07.2003 - II ZR 271/00

    Erfassung künftiger Forderungen durch eine Abtretungsvereinbarung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.06.2016 - 4 U 113/15
    Vielmehr kann sich ein entsprechender übereinstimmender Parteiwille - wie auch sonst bei der Vertragsauslegung (§§ 133, 157 BGB) - auch aus den Umständen des Falles mit der erforderlichen Eindeutigkeit ergeben (so wörtlich: BGH Urteil vom 07.07.2003 - II ZR 271/00 - Rn. 6).
  • BGH, 24.11.2006 - LwZR 6/05

    Rechtsnatur des Zurückbehaltungsrechts wegen Nichtaushändigung einer Urkunde über

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.06.2016 - 4 U 113/15
    Ein Vorbehalt dieser Art lässt die Schuldtilgung in der Schwebe und ist keine Erfüllung im Sinne des § 362 BGB (vgl. nur: BGH Urteil vom 08.02.1984 - IVb ZR 52/82 - Rn. 14, 15; BGH Urteil vom 24.11.2006 - LwZR 6/05 - Rn. 19).
  • BGH, 08.02.1984 - IVb ZR 52/82

    Vollstreckungsgegenklage gegen Titel auf wiederkehrende Leistungen; Kürzung des

  • BGH, 20.03.2012 - XI ZR 234/11

    Bürgschaft: Interner Ausgleichsanspruch des Ausfallbürgen gegen den Regelbürgen

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