Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 08.06.2021 - 6 U 111/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,17737
OLG Brandenburg, 08.06.2021 - 6 U 111/19 (https://dejure.org/2021,17737)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 08.06.2021 - 6 U 111/19 (https://dejure.org/2021,17737)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 08. Juni 2021 - 6 U 111/19 (https://dejure.org/2021,17737)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,17737) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Zahlung des Nachwachsende-Rohstoffe- und des Gülle-Bonus für den Betrieb einer Biogasanlage

  • rechtsportal.de

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Zahlung des Nachwachsende-Rohstoffe- und des Gülle-Bonus für den Betrieb einer Biogasanlage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Brandenburg, 02.08.2016 - 6 U 15/14

    Erneuerbare Energien: Grundvergütungsanspruch für die Erzeugung von Strom mittels

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.06.2021 - 6 U 111/19
    Die Anforderungen an ein ordnungsgemäßes Einsatzstofftagebuch habe der Senat im Urteil vom 02.08.2016 (Az.: 6 U 15/14) zusammengefasst.

    Dem stehe nicht entgegen, dass die Beklagte einzelne Eintragungen oder das Fehlen einzelner Einsatzblätter rüge, denn - anders als in dem vom Senat am 02.08.2016 (6 U 15/14) - entschiedenen Sachverhalt - gebe es keine Anhaltspunkte dafür, dass in der Biogasanlage anderes Material als nachwachsende Rohstoffe verwendet worden seien.

    Um Missbrauchsfälle zu vermeiden müssen die eingesetzten Stoffe allerdings vollständig dokumentiert und nachgewiesen werden (Reshöft, a.a.O. Rn 84; Altrock/Oschmann/Theobald, EEG, 3. Aufl. 2011 Anlage 2 Rn 64) und sind an die Plausibilität der Eintragungen in dem Einsatzstofftagebuch hohe Anforderungen zu stellen (Senat, Urteil vom 02.08.2016 - 6 U 15/14 Rn 103ff).

    Nachträgliche Korrekturen von Eintragungen und Änderungen sowie ergänzende Nachweise bei Unklarheiten oder Lücken kommen nicht in Betracht, entsprechend kann der Beweis auch nicht nachträglich im Prozess durch Zeugen geführt werden (Senat, Urteil vom 02.08.2016 - 6 U 15/14, Rn 103ff.).

    a) Entgegen der Ansicht der Klägerin ist der Nachweis nicht bereits dadurch geführt, dass - anders als nach dem der Entscheidung des Senats vom 02.08.2016 (6 U 15/14) zugrundeliegenden Sachverhalt - vorliegend konkrete Anhaltspunkte für den Einsatz anderer, die Anforderungen nach Anlage 2 zum EEG 2009 nicht erfüllender Stoffe nicht ersichtlich sind.

    Wie der Senat bereits in seiner Entscheidung vom 02.08.2016 (Az.: 6 U 15/14) ausgeführt hat, kommen wegen der besonderen Bedeutung der fortlaufenden Dokumentation im Einsatzstofftagebuch für die Verhinderung von Missbrauch nachträgliche Korrekturen von Eintragungen im Einsatzstofftagebuch sowie nachträgliche Nachweise durch andere Beweismittel als das Einsatzstofftagebuch selbst nicht in Betracht.

  • BGH, 06.11.2013 - VIII ZR 194/12

    Vergütungspflicht nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz bei vorübergehendem

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.06.2021 - 6 U 111/19
    Die drohende Sanktion mit dem endgültigen Vergütungsausschluss soll Missbrauch verhindern und Anlagenbetreiber deshalb nicht nur dazu veranlassen, tatsächlich nur qualifiziertes Material einzusetzen, sondern auch, diese Verwendung so zu dokumentieren, dass eine Kontrolle ex post zumindest auf Plausibilität mit Aussicht auf Erfolg vorgenommen werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 06.11.2013 - VIII ZR 194/12 Rn 27; BT-DrS 15/2327 S. 30; 15/2864 S. 40; 16/8148 S. 81).

    Um der dadurch bestehenden Gefahr eines Missbrauchs gerade in Ansehung des erheblichen Volumens der durch den Bonus für nachwachsende Rohstoffe zu erzielenden zusätzlichen Vergütung vorzubeugen, hat sich der Gesetzgeber für eine einschneidende Regelung entschieden und die Einhaltung der Voraussetzungen für die Gewährung der Zusatzvergütung dadurch abgesichert, dass der Anspruch auf die erhöhte Vergütung endgültig entfällt, wenn die Voraussetzungen des Bonus nicht mehr erfüllt sind (BGH, Urteil vom 06.11.2013 - VIII ZR 194/12 Rn 27).

  • BGH, 05.07.2017 - VIII ZR 147/16

    Netzbetreiber hat Anspruch auf Rückzahlung von Einspeisevergütung wegen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.06.2021 - 6 U 111/19
    Dem Netzbetreiber darüber hinaus noch eine im Gesetz weder vorgesehene noch angelegte Pflicht aufzuerlegen, den Anlagenbetreiber bezüglich der Einhaltung der in seiner eigenen Verantwortung obliegenden Voraussetzungen für die Gewährung des NawaRo-Bonus durch Hinweispflichten über die wirtschaftlichen Folgen einer Zuwiderhandlung zu beraten, würde den Rahmen des dem aufnehmenden Netzbetreiber nach dem EEG Zumutbaren überschreiten (BGH, Urteil vom 05.07.2017 - VIII ZR 147/16 Rn 71f.).
  • BGH, 11.04.2018 - VIII ZR 197/16

    Erneuerbare Energien: Grundvergütung für die Erzeugung von Strom aus einem

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.06.2021 - 6 U 111/19
    Der Gesetzgeber hat sich dabei innerhalb des ihm im Bereich des Energierechts zustehenden weiten Gestaltungsspielraum bewegt (BGH, Urteil vom 11.04.2018 - VIII ZR 197/16 Rn 31), auf welche Weise er als förderwürdig erachtetes Verhalten unterstützen will.
  • BGH, 30.06.2017 - V ZR 248/16

    Vertragliche Vereinbarung einer Sicherheit: Sicherungshypothek zur Absicherung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.06.2021 - 6 U 111/19
    (Palandt-Grüneberg, § 242 Rn 2; BGH, Urteil vom 30.06.2017 - V ZR 248/16 Rn 7).
  • OLG Braunschweig, 12.01.2017 - 8 U 7/16
    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.06.2021 - 6 U 111/19
    - auch aus der Gesetzesbegründung - nicht (vgl. Senat, Urteil vom 19.06.2018 - 6 U 21/16; OLG Braunschweig, Urteil vom 12.01.2017 - 8 U 7/16 Rn 23).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht