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   OLG Brandenburg, 08.07.2019 - (1B) Ss-OWi 169/19   

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https://dejure.org/2019,22899
OLG Brandenburg, 08.07.2019 - (1B) Ss-OWi 169/19 (https://dejure.org/2019,22899)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 08.07.2019 - (1B) Ss-OWi 169/19 (https://dejure.org/2019,22899)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 08. Juli 2019 - (1B) Ss-OWi 169/19 (https://dejure.org/2019,22899)
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  • OLG Frankfurt, 21.07.2003 - 2 Ss OWi 388/02

    Feststellung von Ordnungswidrigkeiten als typische Hoheitsaufgabe aus dem

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.07.2019 - Ss OWi 169/19
    Bei der Verkehrsüberwachung ist, wie auch im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren, die Hinzuziehung privater Firmen möglich, solange die Ordnungsbehörde Herrin des Verfahrens bleibt (vgl. OLG Frankfurt NJW 1995, 2570, NStZ-RR 2003, 342; Beschluss vom 03.09.2014 - 2 Ss-OWi 655/14 -, juris).

    Vorliegend ergeben sich aus dem Urteil keine Hinweise darauf, dass die Vergabe der Bürotätigkeiten an die "T... GmbH" rechtswidrig war, die Zentralen Bußgeldstelle die Kontrolle über die Messdaten an das für sie arbeitende private Unternehmen abgegeben haben könnte oder bei der Übertragung der Aufgaben an das private Unternehmen willkürlich zu Lasten des Betroffenen oder unter bewusster Missachtung der für sie geltenden Bestimmungen gehandelt hat, weshalb ein Beweisverwertungsverbot nicht besteht (vgl. OLG Frankfurt NJW 1995, 2570, 2571; NStZ-RR 2003, 342; OLG Naumburg, Beschluss vom 7. Mai 2012 - Ss (Bz) 25/12 - Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Beschluss vom 18. Mai 2017 - Ss Bs 8/2017 (8/17 OWi) -).

  • OLG Frankfurt, 10.05.1995 - 2 Ws (B) 210/95

    Anforderungen an kommunale Geschwindigkeitsmessungen durch private Firmen und

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.07.2019 - Ss OWi 169/19
    Bei der Verkehrsüberwachung ist, wie auch im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren, die Hinzuziehung privater Firmen möglich, solange die Ordnungsbehörde Herrin des Verfahrens bleibt (vgl. OLG Frankfurt NJW 1995, 2570, NStZ-RR 2003, 342; Beschluss vom 03.09.2014 - 2 Ss-OWi 655/14 -, juris).

    Vorliegend ergeben sich aus dem Urteil keine Hinweise darauf, dass die Vergabe der Bürotätigkeiten an die "T... GmbH" rechtswidrig war, die Zentralen Bußgeldstelle die Kontrolle über die Messdaten an das für sie arbeitende private Unternehmen abgegeben haben könnte oder bei der Übertragung der Aufgaben an das private Unternehmen willkürlich zu Lasten des Betroffenen oder unter bewusster Missachtung der für sie geltenden Bestimmungen gehandelt hat, weshalb ein Beweisverwertungsverbot nicht besteht (vgl. OLG Frankfurt NJW 1995, 2570, 2571; NStZ-RR 2003, 342; OLG Naumburg, Beschluss vom 7. Mai 2012 - Ss (Bz) 25/12 - Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Beschluss vom 18. Mai 2017 - Ss Bs 8/2017 (8/17 OWi) -).

  • OLG Karlsruhe, 07.05.2004 - 2 Ws 77/04

    Beweismittelverwertung: Verwertbarkeit der ohne richterliche Anordnung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.07.2019 - Ss OWi 169/19
    Dabei muss der Beschuldigte in der Regel auch über sein Weigerungsrecht belehrt werden (vgl. OLG Karlsruhe NStZ 2005, 399).
  • OLG Saarbrücken, 18.05.2017 - Ss BS 8/17

    Beweisverwertungsverbot im Bußgeldverfahren: Unzulässige Einschaltung von

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.07.2019 - Ss OWi 169/19
    Vorliegend ergeben sich aus dem Urteil keine Hinweise darauf, dass die Vergabe der Bürotätigkeiten an die "T... GmbH" rechtswidrig war, die Zentralen Bußgeldstelle die Kontrolle über die Messdaten an das für sie arbeitende private Unternehmen abgegeben haben könnte oder bei der Übertragung der Aufgaben an das private Unternehmen willkürlich zu Lasten des Betroffenen oder unter bewusster Missachtung der für sie geltenden Bestimmungen gehandelt hat, weshalb ein Beweisverwertungsverbot nicht besteht (vgl. OLG Frankfurt NJW 1995, 2570, 2571; NStZ-RR 2003, 342; OLG Naumburg, Beschluss vom 7. Mai 2012 - Ss (Bz) 25/12 - Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Beschluss vom 18. Mai 2017 - Ss Bs 8/2017 (8/17 OWi) -).
  • OLG Brandenburg, 16.04.2013 - 53 Ss OWi 58/13

    Atemalkoholkontrolle, Belehrung, Freiwilligkeit, Mitwirkung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.07.2019 - Ss OWi 169/19
    Dabei geht es in den Fällen, in denen eine förmliche richterliche Anordnung rechtmäßig wäre, nicht um die freiwillige Hingabe eines für die Ermittlungsbehörden sonst nicht zur Verfügung stehenden Beweismittels, sondern nur um einen Verzicht auf die Einhaltung einer verfahrensmäßigen Absicherung der Beschuldigtenrechte, der den Grundsatz der Selbstbelastungsfreiheit nicht unmittelbar betrifft (vgl. Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 16. April 2013 - (2 B) 53 Ss-OWi 58/13 (55/13) -).
  • OLG Hamm, 18.04.2016 - 2 RBs 40/16

    Zulässigkeit der Hinzuziehung privater Firmen bei der Verkehrsüberwachung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.07.2019 - Ss OWi 169/19
    Es ist erforderlich aber auch ausreichend, dass die Ordnungsbehörde die Kontrolle über die Ermittlungsdaten, die ihrer Entscheidung über die Durchführung eines Bußgeldverfahrens zu Grunde liegen, behält sowie Herrin über die Entscheidung bleibt, ob und gegen wen sie ein Ermittlungsverfahren bzw. Ordnungswidrigkeitenverfahren einleitet (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 18. April 2016 - III-2 RBs 40/16 -, Rn. 1, juris).
  • OLG Frankfurt, 03.09.2014 - 2 Ss OWi 655/14

    Verkehrsüberwachung durch private Firmen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.07.2019 - Ss OWi 169/19
    Bei der Verkehrsüberwachung ist, wie auch im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren, die Hinzuziehung privater Firmen möglich, solange die Ordnungsbehörde Herrin des Verfahrens bleibt (vgl. OLG Frankfurt NJW 1995, 2570, NStZ-RR 2003, 342; Beschluss vom 03.09.2014 - 2 Ss-OWi 655/14 -, juris).
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