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OLG Brandenburg, 08.08.2003 - 1 AR 60/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Örtliche Zuständigkeit im Insolvenzverfahren; Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses; Voraussetzungen einer selbstständigen, unmittelbar auf Gewinnerzielung gerichteten Tätigkeit; Abwicklung eines Unternehmens; Rechtsmissbräuchliche Gerichtsstandsherbeiführung; ...
- OLG Brandenburg
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zur Frage der Bindungswirkung des Verweisungsbeschlusses an das örtlich zuständige Insolvenzgericht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Frankfurt/Oder, 26.05.2003 - 3.2 IN 198/03
- AG Frankfurt/Oder, 10.06.2003 - 3.2 IN 198/03
- AG Berlin-Charlottenburg, 17.06.2003 - 103 IN 3140/03
- OLG Brandenburg, 08.08.2003 - 1 AR 60/03
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Stuttgart, 08.01.2009 - 8 AR 32/08
Zuständigkeitsbestimmung: Bindung an den Verweisungsbeschluss eines …
cc) Andererseits ist die Ansicht, dass auch eine solche Abwicklungstätigkeit - ggf unter Fortführung der Geschäftsbücher - als "wirtschaftliche Tätigkeit" angesehen werden kann (vgl. BGHZ 132, 195 zum früheren Recht), zumindest als vertretbar qualifiziert worden, so dass eine Verweisung an das Insolvenzgericht am Abwicklungsort als bindend erachtet wurde (z. B. OLG Köln ZIP 2000, 672; OLG Celle OLGRep 2000, 205; anders NZI 2004, 260; OLG Frankfurt NZI 2000, 523; OLG Naumburg InVo 2000, 12 sowie die Beschlüsse des OLG Karlsruhe - 15 AR 35/03 - vom 16.10.2003, des OLG Brandenburg - 1 AR 60/03 - vom 8.8.2003 und des OLG Schleswig - 2 W 117/03 - vom 28.7.2003; anders NZI 2004, 264). - OLG Stuttgart, 27.11.2003 - 8 AR 16/03
Insolvenzverfahren: Verweisungsantrag wegen Verlegung der Abwicklungstätigkeit
cc) Andererseits ist die Ansicht, dass auch eine solche Abwicklungstätigkeit - ggf unter Fortführung der Geschäftsbücher - als "wirtschaftliche Tätigkeit" angesehen werden kann (vgl. BGHZ 132, 195 zum früheren Recht), zumindest als vertretbar qualifiziert worden, so dass eine Verweisung an das Insolvenzgericht am Abwicklungsort entgegen der überwiegend vertretenen Meinung als bindend erachtet wurde (zB OLG Köln ZIP 2000, 672; OLG Celle OLGRep 2000, 205; OLG Frankfurt NZI 2000, 523; OLG Naumburg InVo 2000, 12 sowie die - gleichfalls die Salida GmbH betreffenden - Beschlüsse des OLG Karlsruhe - 15 AR 35/03 - vom 16.10.2003, des OLG Brandenburg - 1 AR 60/03 - vom 8.8.2003 und des OLG Schleswig - 2 W 117/03 - vom 28.7.2003). - LG Bonn, 13.01.2012 - 6 T 83/11
Notwendigkeit des Vorliegens von Abwicklungstätigkeiten von einigem Gewicht im …
Andererseits ist die Ansicht, dass auch eine solche Abwicklungstätigkeitggf unter Fortführung der Geschäftsbücher - als "wirtschaftliche Tätigkeit" angesehen werden kann (vgl. BGHZ 132, 195 zum früheren Recht), zumindest als vertretbar qualifiziert worden, so dass jedenfalls eine Verweisung an das Insolvenzgericht am Abwicklungsort als bindend erachtet wurde (z. B. OLG Köln ZIP 2000, 672; OLG Celle OLGRep 2000, 205; anders NZI 2004, 260; OLG Frankfurt NZI 2000, 523; OLG Naumburg InVo 2000, 12 sowie die Beschlüsse des OLG Karlsruhe - 15 AR 35/03 - vom 16.10.2003, des OLG Brandenburg - 1 AR 60/03 - vom 8.8.2003 und des OLG Schleswig - 2 W 117/03 - vom 28.7.2003; anders NZI 2004, 264).
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