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   OLG Brandenburg, 08.09.2004 - 4 U 41/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,10471
OLG Brandenburg, 08.09.2004 - 4 U 41/04 (https://dejure.org/2004,10471)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 08.09.2004 - 4 U 41/04 (https://dejure.org/2004,10471)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 08. September 2004 - 4 U 41/04 (https://dejure.org/2004,10471)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auferlegung außergerichtlicher Kosten nach Ausscheiden aus dem Rechtsstreit und dessen Übernahme durch einen Rechtsnachfolger; Statthaftigkeit des Verfahrens zur Urteilsergänzung; Unvollständigkeit des Urteils im Kostenausspruch

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    ZPO § 91; ; ZPO § ... 91 Abs. 1; ; ZPO § 91 Abs. 1 Satz 1; ; ZPO § 99 Abs. 1; ; ZPO § 239 ff.; ; ZPO § 255; ; ZPO § 281 Abs. 3 Satz 2; ; ZPO § 263; ; ZPO § 265; ; ZPO § 266; ; ZPO § 269 Abs. 3; ; ZPO § 302 Abs. 2; ; ZPO § 305; ; ZPO § 308 a Abs. 1 Satz 1; ; ZPO § 321; ; ZPO § 321 Abs. 1; ; ZPO § 344; ; ZPO § 599 Abs. 2; ; ZPO § 711; ; ZPO § 712; ; ZPO § 716; ; ZPO § 721 Abs. 1 Satz 3; ; ZPO § 780; ; ZPO § 923

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Urteilsergänzung gem. § 321 ZPO wegen Festsetzung der Prozeßkosten einer aus dem Rechtsstreit ausgeschiedenen Partei

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Keine Urteilsergänzung zur Erreichung von Kostenentscheidung!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Köln, 07.08.1992 - 17 W 80/92

    Kostenentscheidung eines nach einem Parteiwechsel ergangenen Urteils

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.09.2004 - 4 U 41/04
    Der Senat bejaht - wie dargelegt - in Übereinstimmung mit dem Oberlandesgericht Köln (JurBüro 1992, 817, 818; OLGZ 1965, 46, 48) diese Frage.

    Einer analogen Anwendung des § 269 Abs. 3 ZPO steht auch entgegen, dass bei einem gesetzlich geregelten Parteiwechsel nach den §§ 265, 266 ZPO und den §§ 239 ff. ZPO - anders als bei dem gesetzlich nicht geregelten gewillkürten Parteiwechsel - das Prozeßrechtsverhältnis aufrechterhalten bleibt und mit dem Rechtsnachfolger in seiner Gesamtheit fortgesetzt wird (OLG Köln JurBüro 1992, 817; OLG Nürnberg MDR 1969, 672, 673).

    Dem vormaligen Beklagten steht aber die Möglichkeit offen, seinen Rechtsnachfolger in Anspruch zu nehmen (Stein/Jonas-Bork a.a.O.; Münchner Kommentar a.a.O. § 265 Rdnr. 101; OLG Köln JurBüro 1992, 817, 818).

  • OLG Hamm, 11.03.1969 - 4 U 260/68
    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.09.2004 - 4 U 41/04
    Die Kammer hat vielmehr eine analoge Anwendung dieser Vorschrift aus sachlich überzeugenden Erwägungen wegen der nicht vergleichbaren Interessenlage des nicht geregelten gewillkürten Parteiwechsels und des Parteiwechsels gemäß den §§ 265, 266 ZPO sowie in Übereinstimmung mit der herrschenden Meinung (OLG Köln a.a.O.; OLG Nürnberg MDR 1969, 672; Zöller-Greger 24. Aufl. 2004 § 265 Rdnr. 8; Münchner Kommentar- Lüke 2. Aufl. § 265 Rdnr. 101; Stein/Jonas - Schumann 21. Aufl. 1996 § 265 ZPO Rdnr. 56; Baumbach/Lauterbach u.a. § 265 ZPO Rdnr. 24; Thomas/Putzo-Reichold 25. Aufl. 2003§ 265 ZPO Rdnr. 17) verneint.

    Einer analogen Anwendung des § 269 Abs. 3 ZPO steht auch entgegen, dass bei einem gesetzlich geregelten Parteiwechsel nach den §§ 265, 266 ZPO und den §§ 239 ff. ZPO - anders als bei dem gesetzlich nicht geregelten gewillkürten Parteiwechsel - das Prozeßrechtsverhältnis aufrechterhalten bleibt und mit dem Rechtsnachfolger in seiner Gesamtheit fortgesetzt wird (OLG Köln JurBüro 1992, 817; OLG Nürnberg MDR 1969, 672, 673).

  • BGH, 28.11.1958 - 1 StR 398/58

    Ludwig Zind

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.09.2004 - 4 U 41/04
    Geht es - wie hier - indes nicht um die Anfechtung einer ergangenen Kostenentscheidung, sondern darum, dass ein Gericht den begehrten Erlass einer Kostenentscheidung überhaupt ablehnt, so findet § 99 Abs. 1 ZPO keine Anwendung (OLG Celle NJW-RR 2003, 1509, 1510; OLG Zweibrücken MDR 1990, 253; vgl. BGH NJW 1959, 251).
  • BGH, 27.11.1979 - VI ZR 40/78

    Umfang der Ergänzung eines Urteils

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.09.2004 - 4 U 41/04
    Die Vorschrift dient damit nur der Ergänzung eines lückenhaften Urteils und nicht der Richtigstellung einer falschen Entscheidung (BGH VersR 1980, S. 263).
  • OLG Celle, 20.06.2003 - 6 W 49/03

    Zulässigkeit der Anfechtung der Ablehnung des Erlasses einer Kostenentscheidung;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.09.2004 - 4 U 41/04
    Geht es - wie hier - indes nicht um die Anfechtung einer ergangenen Kostenentscheidung, sondern darum, dass ein Gericht den begehrten Erlass einer Kostenentscheidung überhaupt ablehnt, so findet § 99 Abs. 1 ZPO keine Anwendung (OLG Celle NJW-RR 2003, 1509, 1510; OLG Zweibrücken MDR 1990, 253; vgl. BGH NJW 1959, 251).
  • BGH, 25.06.1996 - VI ZR 300/95

    Nachträgliche Beschränkung der Einstandspflicht des Haftpflichtversicherers auf

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.09.2004 - 4 U 41/04
    Im Wege einer Urteilsergänzung können danach das Unterlassen einer Fristbestimmung nach § 255 ZPO, eine Auferlegung der Mehrkosten nach § 281 Abs. 3 Satz 2 ZPO oder nach § 344 ZPO, eines Vorbehalts beschränkter Erbenhaftung nach §§ 305 und 780 ZPO, eine Entscheidung über die Fortsetzung des Mietverhältnisses nach § 308 a Abs. 1 Satz 1 ZPO, einer Gewährung von Vollstreckungsschutz nach §§ 711, 712 ZPO sowie einer Abwendungsbefugnis nach § 923 ZPO korrigiert werden (BGH MDR 1996, 1061, 1062 m.w.N.).
  • OLG Zweibrücken, 03.10.1989 - 2 AR 39/89

    Vergütung; Rechtsanwalt; Amtsgericht; Zuständigkeit; Berechtigung; Kanzleiort

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.09.2004 - 4 U 41/04
    Geht es - wie hier - indes nicht um die Anfechtung einer ergangenen Kostenentscheidung, sondern darum, dass ein Gericht den begehrten Erlass einer Kostenentscheidung überhaupt ablehnt, so findet § 99 Abs. 1 ZPO keine Anwendung (OLG Celle NJW-RR 2003, 1509, 1510; OLG Zweibrücken MDR 1990, 253; vgl. BGH NJW 1959, 251).
  • VG Frankfurt/Oder, 11.08.2008 - 6 K 1238/04

    Streit um die Übernahme von Heimpflegekosten

    Die Kostenentscheidung umfasst auch die Kosten eines Beteiligten, der im Wege des gesetzlichen Parteiwechsels aus dem Verfahren ausscheidet (vgl. OLG Brandenburg, Urteil vom 8. September 2004 - 4 U 41/04 -, Juris).
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