Rechtsprechung
OLG Brandenburg, 08.11.2006 - 13 U 40/06 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Schadenersatz wegen positiver Vertragsverletzung aus einem Geschäftsbesorgungsvertrag; Grundsätze einer Rechtsanwaltshaftung; Beratungspflicht des Rechtsanwaltes; Unbeschränkte persönliche Haftung des Erben; Allgemeine Beschränkung der Haftung auf den Nachlass
- OLG Brandenburg
- Judicialis
BGB § 166; ; BGB § 166 Abs. 1; ; BGB § 1967; ; BGB § 1974; ; BGB § 1974 Abs. 1; ; BGB § 1974 Abs. 1 Satz 1 letzter Halbsatz; ; BGB §§ 1975 - 1992; ; HGB § 52 Abs. 3
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 242 § 675 Abs. 1 § 1990 Abs. 1
Anwaltshaftung bei Nichtaufnahme des Vorbehalts der beschränkten Haftung des Erben im Erkenntnisverfahren - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Oder, 15.02.2006 - 17 O 137/05
- OLG Brandenburg, 08.11.2006 - 13 U 40/06
- BGH, 16.07.2009 - IX ZR 218/06
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 13.07.1989 - IX ZR 227/87
Voraussetzungen von Schadensersatzansprüchen gegen einen Rechtsanwalt wegen der …
Auszug aus OLG Brandenburg, 08.11.2006 - 13 U 40/06
Ist der Nachlass aber durch Maßnahmen des Erben dürftig geworden und führen diese zu Ersatzansprüchen der Gläubiger nach §§ 1991, 1978, 1979 BGB (z. B. wegen schuldhafter Verletzung seiner Pflicht, den Nachlass den Gläubigern zu erhalten) sind diese Ansprüche dem Nachlass hinzuzurechnen (§ 1978 Abs. 2 BGB), so dass die Dürftigkeit wieder entfällt (vgl. BGH FamRZ 1989, 1070). - BGH, 02.07.1992 - IX ZR 256/91
Schadensersatzpflicht des Rechtsanwalts wegen versäumten Vorbehalts beschränkter …
Auszug aus OLG Brandenburg, 08.11.2006 - 13 U 40/06
Wird der dürftige Nachlass durch seine schlechte Verwaltung vermindert, haftet der Erbe ab Erhebung der Einrede den Nachlassgläubigern zum Ausgleich verschuldensunabhängig gemäß §§ 1978 f. BGB (vgl. BGH FamRZ 1992, 1409). - BGH, 24.09.1959 - II ZR 46/59
Fortführung eines Handelsgeschäfts durch eine Erbengemeinschaft; Bestellung eines …
Auszug aus OLG Brandenburg, 08.11.2006 - 13 U 40/06
Für die vom Senat vertretene Auffassung sprechen auch die Erwägungen des BGH in einer Entscheidung zur Prokura, bei der es sich vom Wesen her um den gesetzlich geregelten Fall einer Vollmacht handelt (BGHZ 30, 391, 396 f.). - BGH, 12.04.1978 - IV ZR 68/77
Schenkung durch Hingabe eines Schecks - Vollziehung einer Schenkung durch …
Auszug aus OLG Brandenburg, 08.11.2006 - 13 U 40/06
Soweit dies im Einzelfall kein Schutz gewährt, weil der Widerruf etwa zu spät erklärt wird, ist dies im Hinblick auf den Zweck der post- und transmortalen Vollmacht hinzunehmen (vgl. BGH NJW 1995, 2015 f.; 1978, 2027; 1969, 2045, 2047). - BGH, 18.04.1969 - V ZR 179/65
Rechtswirkung einer postmortalen Vollmacht
Auszug aus OLG Brandenburg, 08.11.2006 - 13 U 40/06
Handelt die Bevollmächtigte wie vorliegend innerhalb dieses Rahmens, dann braucht sie sich nicht jeweils erst der Zustimmung der Erben zu vergewissern; ihre Vertretungsmacht steht außer Frage (BGH NJW 1969, 1245, 1247; 1983, 1887, 1889 m. w. N.).
- OLG Koblenz, 25.04.2018 - 1 U 115/18 Der Erbe kann sich auf die Verschweigungseinrede gemäß § 1974 BGB erfolgreich berufen, wenn ein Nachlassgläubiger, der einem ausgeschlossenen Gläubiger gleich zu stellen ist, später als fünf Jahre nach dem Erbfall geltend macht, es sei denn dass die Forderung dem Erben vor Ablauf der fünf Jahre bekannt geworden oder im Angebotsverfahren angemeldet worden ist (in Anknüpfung an BGH, vom 13. Juli 1989, IX ZR 227/89, NJW-RR 1989, 1226; OLG Brandenburg, Urteil 8. November 2006, 13 U 40/06, BeckRS 2007, 00302).3.
Die Verschweigungseinrede soll den Erben vor Nachteilen durch nachlässige oder verhinderte Nachlassgläubiger schützen (in Anknüpfung an OLG Brandenburg, BeckRS 2007, 00302).4.