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   OLG Brandenburg, 08.11.2011 - 6 U 102/09   

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https://dejure.org/2011,3906
OLG Brandenburg, 08.11.2011 - 6 U 102/09 (https://dejure.org/2011,3906)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 08.11.2011 - 6 U 102/09 (https://dejure.org/2011,3906)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 08. November 2011 - 6 U 102/09 (https://dejure.org/2011,3906)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abweisung einer Einziehungsklage mehrerer Kläger wegen entgegenstehender Rechtshängigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 260 Abs. 3 Nr. 1
    Abweisung einer Einziehungsklage mehrerer Kläger, da allen Klageansprüchen das Hindernis der mehrfachen Rechtshängigkeit entgegensteht.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Einlagenrückgewähr, Gesellschafter, Gesellschafterhaftung, Gesellschaftsrecht, Haftung, Insolvenz, Kapitalerhaltung, Schadensersatzklagen

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 05.04.2001 - IX ZR 441/99

    Rechte des Schuldners bei Forderungspfändung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.11.2011 - 6 U 102/09
    Die C... bleibt deshalb Inhaberin aller gepfändeten Forderungen und kann - außerhalb der Einziehungsbefugnis der Kläger - diese Forderungen auch selbst einziehen (BGH, Urteil vom 5.4.2001, IX ZR 441/99, NJW 2001, 2178, zitiert nach juris.de, Rn 20-21).

    Ein solches Interesse ist allein beim Schuldner denkbar (vgl. BGH, Urteil vom 5.4.2001, IX ZR 441/99, NJW 2001, 2178, zitiert nach juris.de Rn 22).

  • OLG München, 16.11.2006 - 23 U 4939/05
    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.11.2011 - 6 U 102/09
    Bei einer derartigen Sachlage steht allen streitgenössisch erhobenen Klagen das Prozesshindernis mehrfacher Rechtshängigkeit entgegen (OLG München, Urteil vom 16.11.2006, 23 U 4939/05, WM 2007, 760, zitiert nach juris.de Rn 69).

    Auch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung erfordert eine Entscheidung des Revisionsgerichts im Hinblick auf das Urteil des OLG München vom 16.11.2006 (23 U 4939/05 = WM 2007, 760), soweit es um die Beurteilung der Zulässigkeit der auf Hinterlegung gerichteten Hilfsanträge geht.

  • BGH, 25.02.2002 - II ZR 196/00

    Umfang der Ausfallhaftung des faktischen Geschäftsführers

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.11.2011 - 6 U 102/09
    Teilweise unbegründet ist die Klage schon deshalb, weil die Ausfallhaftung des § 31 Abs. 3 GmbHG sich nicht auf den gesamten durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag erstreckt, sondern auf den Betrag der Stammkapitalziffer des in Anspruch genommenen Gesellschafters begrenzt ist (BGH, Urteil vom 25.2.2002, II ZR 196/00, NJW 2002, 1803, zitiert nach juris.de).
  • BGH, 22.09.2003 - II ZR 229/02

    Erforderlichkeit der Erstattung von Auszahlungen zur Gläubigerbefriedigung;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.11.2011 - 6 U 102/09
    Ein bedingter Rechtsverhältnis kann jedoch Gegenstand einer Feststellungsklage sein (BGH, Urteil vom 22.9.2003, II ZR 229/02, zitiert nach juris.de).
  • BGH, 11.07.2005 - II ZR 285/03

    Zeitliche Geltung der Begrenzung der Eigenkapitalersatzregeln; Maßgeblicher

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.11.2011 - 6 U 102/09
    Diese Vorschrift gilt auch für den im Wege der Ausfallhaftung in Anspruch genommenen Gesellschafter (BGH, Urteil vom 11.7.2005, II ZR 285/03, NJW-RR 2005, 1485, zitiert nach juris.de).
  • OLG Oldenburg, 10.05.2001 - 1 U 52/99

    Nutzungsüberlassung von Gegenständen an eine Gesellschaft durch einen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.11.2011 - 6 U 102/09
    Deshalb ist ein auf Feststellung der Ausfallhaftung gemäß § 31 Abs. 3 GmbHG gerichteter Antrag zulässig (OLG Oldenburg, 1 U 52/99, GmbHR 2001, 865, zitiert nach juris.de).
  • OLG Brandenburg, 10.07.2001 - 11 U 37/00

    Ansprüche eines Steuerberaters in der Gesamtvollstreckung des Mandanten

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.11.2011 - 6 U 102/09
    Deshalb ist ein auf Feststellung der Ausfallhaftung gemäß § 31 Abs. 3 GmbHG gerichteter Antrag zulässig (OLG Oldenburg, 1 U 52/99, GmbHR 2001, 865, zitiert nach juris.de).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.03.2014 - 3 E 779/13

    Zahlungsanspruch von Unterhalt gegenüber einem Beamten bei Pfändung der

    vgl. BGH, Urteil vom 5. April 2001 - IX ZR 441/99 -, BGHZ 147, 225 (229 ff.); OLG Brandenburg, Urteil vom 8. November 2011 - 6 U 102/09 -, juris, Rdnr. 159 - 162; Stöber, in: Zöller, Zivilprozessordnung, 30. Aufl. 2013, § 836, Rdnr. 3.
  • LG Neuruppin, 06.02.2020 - 5 O 225/17

    Ermächtigung eines Gläubigers der Einziehung zur Zahlung an sich nach Pfändung

    Generell kann sich die Beklagte schon deshalb in diesem Rechtsstreit nicht auf eine etwaige Auskehrungen von Zahlbeträgen des weiteren Drittschuldners an die Klägerin berufen, weil etwaigen Überpfändungen bei Pfändung mehrerer Forderungen im Wege der Vollstreckungserinnerung zu begegnen ist (vgl. Brandenburgisches OLG, Urteil vom 08.11.2011 - 6 U 102/09, juris Rn. 158), diese ausschließlich vor dem Amtsgericht als Vollstreckungsgericht zu erheben ist, §§ 766, 764, 802 ZPO und jedenfalls im vorliegenden Fall nur durch den Geschäftsführer der Beklagten einzulegen ist.
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