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   OLG Brandenburg, 08.11.2017 - 13 WF 257/17   

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https://dejure.org/2017,51076
OLG Brandenburg, 08.11.2017 - 13 WF 257/17 (https://dejure.org/2017,51076)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 08.11.2017 - 13 WF 257/17 (https://dejure.org/2017,51076)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 08. November 2017 - 13 WF 257/17 (https://dejure.org/2017,51076)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gerichtliche Zuständigkeit für die Geltendmachung von Nutzungsentschädigungsansprüchen unter Ehegatten während der Trennungszeit nach Scheidung der Ehe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Gerichtliche Zuständigkeit für die Geltendmachung von Nutzungsentschädigungsansprüchen unter Ehegatten während der Trennungszeit nach Scheidung der Ehe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 22.02.2017 - XII ZB 137/16

    Hinterlegung des Übererlöses aus der Zwangsversteigerung des Grundstücks einer

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.11.2017 - 13 WF 257/17
    Sie wurzeln nach Rechtskraft der Ehescheidung nicht mehr in der ehelichen Gemeinschaft, sondern in der Grundstücksgemeinschaft und bestimmen sich nach § 745 Abs. 2 BGB , weil § 1568 a BGB keine Regelung für einen Anspruch auf Nutzungsvergütung enthält (vgl. BGH FamRZ 2017, 693 , Rn. 40 m.w.N.).
  • OLG Brandenburg, 05.10.2021 - 9 WF 238/21

    Ansprüche des aus der mietfrei von den Schwiegereltern zur Verfügung gestellten

    Jedenfalls würde es sich nach Rechtskraft der Ehescheidung um rein zivilrechtliche Ansprüche und damit um eine Familienstreitsache handeln (vgl. OLG Brandenburg NZFam 2018, 235; OLG Hamm NJW-RR 2014, 523; OLG Frankfurt AGS 2013, 341; vgl. auch BGH FamRZ 2010, 1630), die nicht in dem gleichen Verfahren wie das eine Sache der freiwilligen Gerichtsbarkeit betreffende Nutzungsentschädigungsverfahren nach § 1361b Abs. 3 S. 2 BGB, 200 ff. FamFG geltend gemacht werden können (grundlegend BGH FamRZ 2017, 22).
  • OLG Celle, 28.03.2022 - 21 UF 57/22

    Herausgabe einer im Alleineigentum stehenden Immobilie eines Ehegatten; Kein

    Dies ist für Verfahren auf Überlassung der Ehewohnung sowie einen Antrag auf Nutzungsentschädigung nach § 745 Abs. 2 allgemein anerkannt, gilt aber auch für Ansprüche auf Nutzungsentschädigung für die Trennungszeit nach § 1361b Abs. 3 Satz 2 BGB und dahingehende Ansprüche für die Zeit nach Ehescheidung aus § 745 Abs. 2 BGB (vgl. OLG Brandenburg NZFam 2018, 235; BGH FamRZ 2017, 693 [Rn. 38]); HdB FamR, 12. Aufl. Kap. 1 Rn. 18, 23).
  • OLG Brandenburg, 13.03.2023 - 13 UF 83/20

    Nutzungsentschädigung nach Trennung für die im gemeinsamen Eigentum stehende

    Denn einen Anspruch aus dem Miteigentum, § 745 Abs. 2 BGB, könnte die Antragstellerin nur als sonstige Familiensache in einem Verfahren gemäß §§ 111 Nr. 10, 266 FamFG geltend machen (BGH, Beschluss vom 22.2.2017 - XII ZB 137/16 - BGHZ 214, 146-160, Rn. 36; Senat NZFam 2018, 235; jurisPK-BGB/Faber, 15.11.2022, § 1361b BGB Rn. 55).
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