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   OLG Brandenburg, 08.12.2009 - 11 U 9/09   

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https://dejure.org/2009,22713
OLG Brandenburg, 08.12.2009 - 11 U 9/09 (https://dejure.org/2009,22713)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 08.12.2009 - 11 U 9/09 (https://dejure.org/2009,22713)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 08. Dezember 2009 - 11 U 9/09 (https://dejure.org/2009,22713)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    ZVG § 154; BGB §§ 195, 280 Abs 1
    Schadensersatzansprüche wegen Schlechterfüllung von Zwangsverwalteraufträgen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Schadensersatzanspruch aus Zwangsverwalterauftrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wohnungseigentum: Schadensersatzanspruch aus Zwangsverwaltung (IMR 2010, 1043)

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 18.11.2004 - IX ZR 229/03

    Berücksichtigung neuen, unstreitigen Sachvortrages in der Berufungsinstanz

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.12.2009 - 11 U 9/09
    Eine Rückwirkung ist anzunehmen, wenn das Verhalten des Klägers eine Verzögerung bis zu 14 Tagen nach sich gezogen hat (BGH NJW 2005, 291).
  • OLG Hamm, 19.10.1989 - 27 W 13/89
    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.12.2009 - 11 U 9/09
    59 Ansprüche gegen den Verwalter verjähren in drei Jahren, § 195 BGB (vgl. Haarmeyer a.a.O. unter Hinweis auf OLG Hamm ZIP 1989, 1592).
  • BGH, 19.03.2008 - III ZR 220/07

    Verjährungsbeginn - Kenntnis vom Schaden setzt generell keine zutreffende

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.12.2009 - 11 U 9/09
    Nicht zu folgen ist der Auffassung der Klägerin, es handele sich vorliegend um einen BGH WM 2008, 1077 vergleichbaren Fall, worin erkannt worden ist, in Fällen unsicherer und zweifelhafter Rechtslage könnten Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis des Anspruchstellers im Sinne von § 199 Abs. 1 BGB ausnahmsweise erst ab dem Zeitpunkt der objektiven Klärung der Rechtslage angenommen werden.
  • BGH, 30.01.1973 - VI ZR 4/72

    Anforderungen an Kenntnis vom Schaden und der Person des Ersatzpflichtigen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.12.2009 - 11 U 9/09
    Auf sie kommt es entscheidend an (BGH NJW 1973, 702).
  • BGH, 18.05.1995 - VII ZR 191/94

    Unterbrechung der Verjährung durch Einreichung eines Mahnbescheidsantrags;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.12.2009 - 11 U 9/09
    Hat das Verhalten des Klägers, wie im Streitfall offensichtlich, zur Verzögerung der Zustellung beigetragen, so ist bei der Prüfung der Rückwirkung auf die seit dem Ende der Verjährungsfrist verstrichene Zeit abzustellen (BGH NJW 1995, 2230).
  • OLG Frankfurt, 26.03.2010 - 19 U 173/09

    Zwangsverwaltungsverfahren: Klagbarer Anspruch auf Auskunft und Rechnungslegung

    Der Zwangsverwalter übt seine Tätigkeit, für die er vom Vollstreckungsgericht bestellt wurde, als besonderes Rechtspflegeorgan auf Grund eines eigenständigen Rechts aus (Haarmeyer/Wutzke/Förster/Hintzen, Zwangsverwaltung, 4. Aufl., § 154 Rn. 3; OLG Brandenburg, Urteil vom 8.12.2009 - 11 U 9/09 - zit. nach juris Rn. 40).
  • LG Berlin, 27.09.2011 - 4 O 143/09

    Feststellung der Schadenersatzpflichtigkeit des Zwangsverwalters gegenüber der

    § 154 ZVG war der Beklagte als Zwangsverwalter der Klägerin als Vollstreckungsschuldnerin des Zwangsverwaltungsverfahrens für die Erfüllung der ihm obliegenden Verpflichtungen verantwortlich (OLG Brandenburg, Urteil vom 8.12.2009 - 11 U 9/09, zitiert nach [...]).
  • VG Hannover, 04.04.2019 - 4 B 1137/19

    Anfechtungsklage; Antragsbefugnis; ordnungsrechtliche Verfügung;

    Sollte der Beigeladene mit den ihm auferlegten Maßnahmen seine Befugnisse überschreiten, läge darin ein Verstoß gegen seine Pflichten aus dem zwischen Zwangsverwalter und Schuldner bestehenden gesetzlichen Schuldverhältnis nach § 154 Satz 1 ZVG (BGH, Urteil vom 15.10.2015 - IX ZR 44/15 -, juris, Rn. 14; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 08.12.2009 - 11 U 9/09 -, juris, Rn. 40 f.), wegen dem der Antragsteller den Beigeladenen im Zivilrechtsweg auf Zahlung von Schadensersatz in Anspruch nehmen könnte (Sievers in Kindl/Meller-Hannich/Wolf, Gesamtes Recht der Zwangsvollstreckung, § 152 Rn. 37).
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