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   OLG Brandenburg, 08.12.2022 - 12 U 21/21   

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https://dejure.org/2022,40021
OLG Brandenburg, 08.12.2022 - 12 U 21/21 (https://dejure.org/2022,40021)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 08.12.2022 - 12 U 21/21 (https://dejure.org/2022,40021)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 08. Dezember 2022 - 12 U 21/21 (https://dejure.org/2022,40021)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Abweisung der Arzthaftungsklage wegen Wechsel der Operationsmethode bei einer LASIK-Laserbehandlung am Auge und wegen Behandlungsfehlern, da der Beklagte den Kläger ordnungsgemäß aufgeklärt hat und ihm Behandlungsfehlern nicht zur Last liegen

Kurzfassungen/Presse

  • mdr-recht.de (Kurzinformation)

    Kein Schmerzensgeld nach komplizierter LASIK-Laserbehandlung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2023, 451
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 28.01.2014 - VI ZR 143/13

    Arzthaftungsprozess wegen gesundheitlicher Beeinträchtigungen nach einer

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.12.2022 - 12 U 21/21
    Dies gilt auch dann, wenn der Arzt erklärt, ihm sei das strittige Aufklärungsgespräch nicht im Gedächtnis geblieben, wobei das von dem Arzt und dem Patienten unterzeichnete Formular, mit dem der Patient sein Einverständnis zu dem ärztlichen Eingriff gegeben hat, ein Indiz für den Inhalt des Aufklärungsgesprächs darstellt (vgl. BGH NJW 2014, 1527 Rn. 13).
  • BGH, 17.04.2007 - VI ZR 108/06

    Arzthaftung: Anforderungen an die Risikoaufklärung vor dem ersten Einsatz eines

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.12.2022 - 12 U 21/21
    Beruft sich der Arzt auf den Einwand der hypothetischen Einwilligung, hat der Patient glaubhaft zu machen, dass er sich bei ordnungsgemäßer Aufklärung in einem echten Entscheidungskonflikt befunden hätte, wobei die Darlegung des Konfliktes plausibel, also nachvollziehbar sein muss, es hingegen nicht darauf ankommt, wie sich der Patient entschieden hätte (vgl. BGH VersR 2007, 999; BGH VersR 2005, 836; Brandenburgisches OLG - 1. Zivilsenat - VersR 2000, 1283; Geiß/Greiner a.a.O. Rn. C 138 ff.).
  • OLG Karlsruhe, 07.06.2000 - 13 U 78/98

    Fiktive Einwilligung trotz unzureichender (verspäteter) Aufklärung durch den Arzt

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.12.2022 - 12 U 21/21
    Der Einwand der hypothetischen Einwilligung entfällt nicht bereits bei einem Zögern des Patienten, das zu einer Verschiebung der konkreten Behandlung geführt hätte; maßgeblich ist vielmehr, ob eine Einwilligung in die letztlich durchgeführte Behandlung erfolgt wäre (vg. OLG Karlsruhe VersR 2001, 860; Geiß/Greiner a.a.O. Rn. C 137).
  • BGH, 01.10.1985 - VI ZR 19/84

    Darlegungs- und Beweislast im Arzthaftungsprozeß wegen mangelhafter Aufklärung;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.12.2022 - 12 U 21/21
    Die bloße Behauptung des Patienten, er hätte in den Eingriff nicht eingewilligt, reicht dafür nicht aus (vgl. BGH, NJW 1986, 1541, juris Rn. 17; Geiß/Greiner a.a.O. Randnummer C 140).
  • BGH, 11.10.2016 - VI ZR 462/15

    Arzt- und Krankenhaushaftung: Reichweite der Aufklärungspflicht hinsichtlich der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.12.2022 - 12 U 21/21
    Es genügt vielmehr, den Patienten "im Großen und Ganzen" über Chancen und Risiken der Behandlung aufzuklären und ihm dadurch eine allgemeine Vorstellung von dem Ausmaß der mit dem Eingriff verbundenen Gefahren zu vermitteln, ohne diese zu beschönigen oder zu verschlimmern (vgl. BGH, Beschluss v. 16.08.2022 - VI ZR 342/21, juris Rn. 9; BGH NJW-RR 2017, 533, Rn. 10 jeweils m.w.N.).
  • OLG Brandenburg, 01.09.1999 - 1 U 3/99

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Fehlerhafte Aufklärung, Chirurgie

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.12.2022 - 12 U 21/21
    Beruft sich der Arzt auf den Einwand der hypothetischen Einwilligung, hat der Patient glaubhaft zu machen, dass er sich bei ordnungsgemäßer Aufklärung in einem echten Entscheidungskonflikt befunden hätte, wobei die Darlegung des Konfliktes plausibel, also nachvollziehbar sein muss, es hingegen nicht darauf ankommt, wie sich der Patient entschieden hätte (vgl. BGH VersR 2007, 999; BGH VersR 2005, 836; Brandenburgisches OLG - 1. Zivilsenat - VersR 2000, 1283; Geiß/Greiner a.a.O. Rn. C 138 ff.).
  • BGH, 16.08.2022 - VI ZR 342/21

    Arzthaftungsprozess: Gehörsrüge bei Nichtbescheidung wesentlichen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.12.2022 - 12 U 21/21
    Es genügt vielmehr, den Patienten "im Großen und Ganzen" über Chancen und Risiken der Behandlung aufzuklären und ihm dadurch eine allgemeine Vorstellung von dem Ausmaß der mit dem Eingriff verbundenen Gefahren zu vermitteln, ohne diese zu beschönigen oder zu verschlimmern (vgl. BGH, Beschluss v. 16.08.2022 - VI ZR 342/21, juris Rn. 9; BGH NJW-RR 2017, 533, Rn. 10 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 15.03.2005 - VI ZR 313/03

    Anforderungen an die ärztliche Aufklärung über unterschiedliche

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.12.2022 - 12 U 21/21
    Beruft sich der Arzt auf den Einwand der hypothetischen Einwilligung, hat der Patient glaubhaft zu machen, dass er sich bei ordnungsgemäßer Aufklärung in einem echten Entscheidungskonflikt befunden hätte, wobei die Darlegung des Konfliktes plausibel, also nachvollziehbar sein muss, es hingegen nicht darauf ankommt, wie sich der Patient entschieden hätte (vgl. BGH VersR 2007, 999; BGH VersR 2005, 836; Brandenburgisches OLG - 1. Zivilsenat - VersR 2000, 1283; Geiß/Greiner a.a.O. Rn. C 138 ff.).
  • BGH, 17.03.1998 - VI ZR 74/97

    Umfang der ärztlichen Aufklärungspflicht

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.12.2022 - 12 U 21/21
    An die Substantiierungspflicht des Patienten sind dabei keine allzu hohen Anforderungen zu stellen, es genügt, wenn er einsichtig macht, dass ihn die ordnungsgemäße Aufklärung über das Für und Wider des ärztlichen Eingriffs ernsthaft vor die Frage gestellt hätte, ob er diesem zustimmen sollte (vgl. BGH VersR 2007 a.a.O.; BGH NJW 1998, 2734; Brandenburgisches OLG - 1. Zivilsenat - a.a.O).
  • BGH, 21.06.2022 - VI ZR 310/21

    Arzthaftungsprozess: Erforderlichkeit einer persönlichen Anhörung des Patienten

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.12.2022 - 12 U 21/21
    Auf die Nichtzulassungsbeschwerde des Klägers hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 21.06.2022 - VI ZR 310/21 - den Beschluss vom 02.09.2021 aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an den Senat zurückverwiesen.
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