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   OLG Brandenburg, 09.02.2005 - 4 U 105/04   

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https://dejure.org/2005,14792
OLG Brandenburg, 09.02.2005 - 4 U 105/04 (https://dejure.org/2005,14792)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 09.02.2005 - 4 U 105/04 (https://dejure.org/2005,14792)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 09. Februar 2005 - 4 U 105/04 (https://dejure.org/2005,14792)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Inanspruchnahme auf Duldung einer Zwangsvollstreckung aus einem Miteigentumsanteil wegen der Fälligkeit eines Grundschuldkapitals; Wirksamkeit einer formularmäßigen Fälligkeitsvereinbarung; Sofortige Fälligkeit als Inhalt einer Grundschuld bei Eintragung dieser unter ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    BGB § 307; ; BGB § 309 Nr. 4; ; BGB § 309 Nr. 12; ; BGB § 874; ; BGB § 894; ; BGB § 1142 Abs. 2; ; BGB § 1169; ; BGB § 1192 Abs. 2; ; BGB § 1193 Abs. 1; ; BGB § 1193 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einrede gegen die Duldung der Zwangsvollstreckung bei Fälligstellung der Grundschuld

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Einreden bei der Sicherungsgrundschuld

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 29.03.1985 - V ZR 188/83

    Umfang der Duldung der Zwangsvollstreckung der Grundschuld

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.02.2005 - 4 U 105/04
    Bei der Sicherungsgrundschuld begründen zwar sowohl die Nichtvalutierung (z. B. BGH, WM 1990, 305, 306) als auch die mangelnde Fälligkeit der Forderung (z. B. BGH, ZIP 1985, 732, 733) entsprechende Einreden des Eigentümers, die er seiner Inanspruchnahme aus der Grundschuld gemäß den §§ 1192 Abs. 2, 1169, 1142 Abs. 2 BGB entgegenhalten kann.
  • OLG Hamm, 07.10.1987 - 11 U 40/87
    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.02.2005 - 4 U 105/04
    Diese in der Sicherungsabrede wurzelnden Einreden wirken jedoch nur für und gegen die Parteien der Sicherungsvereinbarung (BGH, NJW 1988, 1096, 1098; BGHZ 109, 197 ff.; Palandt-Bassenge, BGB, 63. Aufl., § 1191 Rdnr. 18; Erman-Wenzel, BGB, 10. Aufl., § 1191 Rdnr. 54).
  • BGH, 10.11.1989 - V ZR 201/88

    Formularmäßige Ausdehnung der Haftung auf sämtliche Verbindlichkeiten eines

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.02.2005 - 4 U 105/04
    Diese in der Sicherungsabrede wurzelnden Einreden wirken jedoch nur für und gegen die Parteien der Sicherungsvereinbarung (BGH, NJW 1988, 1096, 1098; BGHZ 109, 197 ff.; Palandt-Bassenge, BGB, 63. Aufl., § 1191 Rdnr. 18; Erman-Wenzel, BGB, 10. Aufl., § 1191 Rdnr. 54).
  • BGH, 07.12.1989 - IX ZR 281/88

    Vorgehensmöglichkeiten gegen einen Teilungsplan eines zwangszuversteigernden

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.02.2005 - 4 U 105/04
    Bei der Sicherungsgrundschuld begründen zwar sowohl die Nichtvalutierung (z. B. BGH, WM 1990, 305, 306) als auch die mangelnde Fälligkeit der Forderung (z. B. BGH, ZIP 1985, 732, 733) entsprechende Einreden des Eigentümers, die er seiner Inanspruchnahme aus der Grundschuld gemäß den §§ 1192 Abs. 2, 1169, 1142 Abs. 2 BGB entgegenhalten kann.
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