Rechtsprechung
OLG Brandenburg, 09.02.2007 - 6 W 109/06 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Trennung von Kostenausgleichsverfahren und Festsetzungsverfahren; Berücksichtigung des Differenzbetrags zwischen Wahlanwaltsvergütung und Prozesskostenhilfevergütung bei der Kostenfestsetzung; Kostenausgleichung bei Quotelung der Prozesskosten und Bewilligung von ...
- OLG Brandenburg
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 106 § 126
Einheitliche Durchführung des Kostenausgleichsverfahrens nach § 106 ZPO und des Festsetzungsverfahrens nach § 126 ZPO - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Potsdam, 09.05.2006 - 8 O 261/05
- OLG Brandenburg, 09.02.2007 - 6 W 109/06
- OLG Brandenburg, 09.02.2007 - 6 W 30/07
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (8)
- OLG Brandenburg, 09.02.2007 - 6 W 30/07
Kostenentscheidung: Kostenausgleichsverfahren bei Verteilung der Kosten nach …
Auszug aus OLG Brandenburg, 09.02.2007 - 6 W 109/06
Nach dem Inhalt der Beschwerdeschrift vom 12.5.2006 ist davon auszugehen, dass sowohl der Antragsteller selbst in die Kostenfestsetzung nach § 126 ZPO (Kostenfestsetzungsbeschluss I) im eigenen Namen sofortige Beschwerde einlegen wollte, als auch im Namen seiner Partei gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss II (Beschwerdeaktenzeichen 6 W 30/07 ).Zum einen wird der Beklagte dadurch beschwert, dass er dem Prozessgegner etwas zahlen muss (Beschwerdeverfahren 6 W 30/07 ).
Zur Beseitigung dieser Belastung des Beklagten ist das Kostenfestsetzungsverfahren insgesamt in der Weise zu korrigieren, dass der zu Gunsten der Klägerin ergangene Kostenfestsetzungsbeschluss aufzuheben ist (Beschwerdeverfahren 6 W 30/07 ) und der Kostenfestsetzungsbeschluss II (nach § 126 ZPO) auf den rechnerisch richtigen Betrag, wie aus dem Tenor ersichtlich, zu korrigieren ist.
Dies führt dazu, dass auf die sofortige Beschwerde des Antragstellers der angefochtene Kostenfestsetzungsbeschluss I abgeändert werden muss und der angefochtene Kostenfestsetzungsbeschluss II (Az: 6 W 30/07) vollständig aufgehoben werden muss.
- OLG Brandenburg, 16.01.2007 - 6 W 9/07
Prozesskostenhilfe: Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde der bedürftigen Partei …
Auszug aus OLG Brandenburg, 09.02.2007 - 6 W 109/06
Es wird auf die Grundsatzentscheidung des Senates vom 16. Januar 2007 - 6 W 135/06 und 6 W 9/07 - Bezug genommen.Mit der nunmehr vollzogen Abkehr von der Rechtsprechung des aufgelösten 8. Zivilsenats des Brandenburgischen Oberlandesgerichts (siehe hierzu Beschlüsse in den Beschwerdeverfahren 6 W 135/06 und 6 W 9/07) wird gerade eine einheitliche Rechtsprechung hergestellt, weil andere Oberlandesgerichte keine getrennte Festsetzung nach den §§ 106, 126 ZPO vornehmen.
- OLG Brandenburg, 16.01.2007 - 6 W 135/06
Kostenfestsetzung: Berechnung des Erstattungsanspruchs bei einer Kostenverteilung …
Auszug aus OLG Brandenburg, 09.02.2007 - 6 W 109/06
Es wird auf die Grundsatzentscheidung des Senates vom 16. Januar 2007 - 6 W 135/06 und 6 W 9/07 - Bezug genommen.Mit der nunmehr vollzogen Abkehr von der Rechtsprechung des aufgelösten 8. Zivilsenats des Brandenburgischen Oberlandesgerichts (siehe hierzu Beschlüsse in den Beschwerdeverfahren 6 W 135/06 und 6 W 9/07) wird gerade eine einheitliche Rechtsprechung hergestellt, weil andere Oberlandesgerichte keine getrennte Festsetzung nach den §§ 106, 126 ZPO vornehmen.
- LG Koblenz, 03.01.2001 - 6 T 134/00
Abzugsfähigkeit von Kosten für Unterkunft und Heizung
Auszug aus OLG Brandenburg, 09.02.2007 - 6 W 109/06
In der obergerichtlichen Rechtsprechung wird einhellig die Ansicht vertreten, dass in dem Falle, in der einer Partei Prozesskostenhilfe bewilligt worden ist und die Prozesskosten nach Quoten verteilt worden sind, die Kostenausgleichung - auch wenn ein Antrag nach § 126 ZPO vorliegt - grundsätzlich so zu erfolgen hat, als ob keine Prozesskostenhilfe gewährt worden wäre (…Hellstab/Lappe/Madert/Mathias, Die Kostenfestsetzung, 9. Aufl. 2006, B 224; OLG Koblenz, AnwBl 2001, 373; OLG München, JurBüro 1982, 417;… Hansens, BRAGO, 8. Aufl., § 130 Rn. 11;… Riedel-Süßbauer, BRAGO, 8. Aufl., § 130 Rn. 41; OLG Bamberg, FamRZ 1988, 967; OLG Brandenburg, 1. Senat für Familiensachen, JurBüro 1999, 419). - OLG Brandenburg, 16.10.2002 - 8 W 297/01
Zu den getrennten Verfahren nach einer Kostengrundentscheidung
Auszug aus OLG Brandenburg, 09.02.2007 - 6 W 109/06
Das Landgericht Potsdam hat, der Rechtsprechung des 8. Zivilsenats des Brandenburgischen Oberlandesgerichts folgend (Beschluss vom 16.10.2002, 8 W 297/01) das Kostenausgleichsverfahren nach § 106 ZPO und das Festsetzungsverfahren nach § 126 ZPO getrennt und zwei separate Beschlüsse erlassen. - OLG Bamberg, 13.04.1988 - 2 WF 62/88
Auszug aus OLG Brandenburg, 09.02.2007 - 6 W 109/06
In der obergerichtlichen Rechtsprechung wird einhellig die Ansicht vertreten, dass in dem Falle, in der einer Partei Prozesskostenhilfe bewilligt worden ist und die Prozesskosten nach Quoten verteilt worden sind, die Kostenausgleichung - auch wenn ein Antrag nach § 126 ZPO vorliegt - grundsätzlich so zu erfolgen hat, als ob keine Prozesskostenhilfe gewährt worden wäre (…Hellstab/Lappe/Madert/Mathias, Die Kostenfestsetzung, 9. Aufl. 2006, B 224; OLG Koblenz, AnwBl 2001, 373; OLG München, JurBüro 1982, 417;… Hansens, BRAGO, 8. Aufl., § 130 Rn. 11;… Riedel-Süßbauer, BRAGO, 8. Aufl., § 130 Rn. 41; OLG Bamberg, FamRZ 1988, 967; OLG Brandenburg, 1. Senat für Familiensachen, JurBüro 1999, 419). - OLG Brandenburg, 13.07.1998 - 10 WF 52/98
Berechnung der Parteikosten nach bewilligter Prozeßkostenhilfe
Auszug aus OLG Brandenburg, 09.02.2007 - 6 W 109/06
In der obergerichtlichen Rechtsprechung wird einhellig die Ansicht vertreten, dass in dem Falle, in der einer Partei Prozesskostenhilfe bewilligt worden ist und die Prozesskosten nach Quoten verteilt worden sind, die Kostenausgleichung - auch wenn ein Antrag nach § 126 ZPO vorliegt - grundsätzlich so zu erfolgen hat, als ob keine Prozesskostenhilfe gewährt worden wäre (…Hellstab/Lappe/Madert/Mathias, Die Kostenfestsetzung, 9. Aufl. 2006, B 224; OLG Koblenz, AnwBl 2001, 373; OLG München, JurBüro 1982, 417;… Hansens, BRAGO, 8. Aufl., § 130 Rn. 11;… Riedel-Süßbauer, BRAGO, 8. Aufl., § 130 Rn. 41; OLG Bamberg, FamRZ 1988, 967; OLG Brandenburg, 1. Senat für Familiensachen, JurBüro 1999, 419). - OLG München, 30.10.1981 - 11 WF 1001/81
Auszug aus OLG Brandenburg, 09.02.2007 - 6 W 109/06
In der obergerichtlichen Rechtsprechung wird einhellig die Ansicht vertreten, dass in dem Falle, in der einer Partei Prozesskostenhilfe bewilligt worden ist und die Prozesskosten nach Quoten verteilt worden sind, die Kostenausgleichung - auch wenn ein Antrag nach § 126 ZPO vorliegt - grundsätzlich so zu erfolgen hat, als ob keine Prozesskostenhilfe gewährt worden wäre (…Hellstab/Lappe/Madert/Mathias, Die Kostenfestsetzung, 9. Aufl. 2006, B 224; OLG Koblenz, AnwBl 2001, 373; OLG München, JurBüro 1982, 417;… Hansens, BRAGO, 8. Aufl., § 130 Rn. 11;… Riedel-Süßbauer, BRAGO, 8. Aufl., § 130 Rn. 41; OLG Bamberg, FamRZ 1988, 967; OLG Brandenburg, 1. Senat für Familiensachen, JurBüro 1999, 419).
- OLG Brandenburg, 09.02.2007 - 6 W 30/07 Das Landgericht Potsdam hat mit Beschluss vom 9.5.2006 eine Kostenfestsetzung nach § 126 ZPO zu Gunsten des beigeordneten Beklagtenvertreters vorgenommen (hier als Kostenfestsetzungsbeschluss I zu bezeichnen; Beschwerdeverfahren 6 W 109/06).
Es wird auf den Beschluss vom gleichen Tage im Beschwerdeverfahren 6 W 109/06 im Festsetzungsverfahren nach § 126 ZPO verwiesen.