Rechtsprechung
OLG Brandenburg, 09.02.2023 - 10 U 55/22 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rückzahlung der Vergütung aus einem Werbevertrag; Ermittlung des wirklichen Willens der Vertragsschließenden unter Berücksichtigung der Nebenumstände des Vertragsschlusses und der Vorverhandlungen; Rückforderungsanspruch der Vergütung des Auftraggebers bei nicht ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Nicht erbrachte Leistungen werden nicht vergütet!
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Rückzahlung der Vergütung aus einem Werbevertrag; Ermittlung des wirklichen Willens der Vertragsschließenden unter Berücksichtigung der Nebenumstände des Vertragsschlusses und der Vorverhandlungen; Rückforderungsanspruch der Vergütung des Auftraggebers bei nicht ...
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Nicht erbrachte Leistungen werden nicht vergütet! (IBR 2023, 197)
Verfahrensgang
- LG Potsdam, 24.02.2022 - 2 O 92/21
- OLG Brandenburg, 09.02.2023 - 10 U 55/22
Papierfundstellen
- MMR 2023, 431
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- OLG Oldenburg, 30.03.2015 - 13 U 71/14
Vereinbarung der Rückzahlung nicht verdienter Provisionsvorschusszahlungen an …
Auszug aus OLG Brandenburg, 09.02.2023 - 10 U 55/22
Dementsprechend wird beispielsweise auch der Anspruch auf Rückzahlung eines unabgerechneten Vorschusses nach Mietvertragsende nicht als Entgeltforderung angesehen, ebenso Ansprüche auf Rückgewähr nach Rücktritt (…MüKoBGB/Ernst, 9. Aufl. 2022, BGB § 286 Rn. 99) sowie Anspruch auf Rückzahlung von Provisionsvorschüssen (OLG Oldenburg, Urteil vom 30.03.2015 - 13 U 71/14). - BGH, 19.01.2000 - VIII ZR 275/98
Auslegung einer Rechtswahlvereinbarung
Auszug aus OLG Brandenburg, 09.02.2023 - 10 U 55/22
In einem zweiten Auslegungsschritt sind sodann die außerhalb des Erklärungsakts liegenden Begleitumstände in die Auslegung einzubeziehen, soweit sie einen Schluss auf den Sinngehalt der Erklärung zulassen (BGH, Urteil vom 19. Januar 2000 - VIII ZR 275/98, NJW-RR 2000, 1002, juris-Rn. 20). - BGH, 07.03.2005 - II ZR 194/03
Auslegung eines Steuerberater-Sozietätsvertrages bei widersprüchlichen …
Auszug aus OLG Brandenburg, 09.02.2023 - 10 U 55/22
Deshalb ist einer möglichen Auslegung der Vorzug zu geben, bei welcher der Vertragsnorm eine tatsächliche Bedeutung zukommt, wenn sich diese Regelung ansonsten als ganz oder teilweise sinnlos erweisen würde (BGH, Urteil vom 07.03.2005 - II ZR 194/03, NJW 2005, 2618, juris-Rn. 21).
- BGH, 21.04.2010 - XII ZR 10/08
Verzugszinsen bei Nichtbeteiligung eines Verbrauchers: Vorliegen einer …
Auszug aus OLG Brandenburg, 09.02.2023 - 10 U 55/22
Voraussetzung für das Vorliegen einer Entgeltforderung ist, dass die Geldforderung die Gegenleistung für eine von dem Gläubiger erbrachte oder zu erbringende Leistung ist (BGH, Urteil vom 21.04.2010 - XII ZR 10/08, Rn. 23 - beck-online). - BGH, 09.05.2003 - V ZR 240/02
Auslegung eines Grundstücksübertragungsvertrages
Auszug aus OLG Brandenburg, 09.02.2023 - 10 U 55/22
Bei Auslegung eines Vertrags ist insbesondere zu berücksichtigen, in welchem Umfang die Parteien nach ihrer Interessenlage im Abschlusszeitpunkt jeweils das wirtschaftliche Risiko späterer Entwicklungen tragen sollten (BGH, Urteil vom 09. Mai 2003 - V ZR 240/02, NJW-RR 2003, 1053, juris-Rn. 10). - BGH, 17.03.2011 - I ZR 93/09
KD
Auszug aus OLG Brandenburg, 09.02.2023 - 10 U 55/22
Weiter gilt das Gebot der nach beiden Seiten hin interessengerechten Auslegung und der Berücksichtigung des durch die Parteien beabsichtigten Zwecks des Vertrags (BGH, Urteil vom 17. März 2011 - I ZR 93/09, GRUR 2011, 946). - BSG, 30.07.2019 - B 1 KR 16/18 R
Kann ein Ersatzkassenverband gerichtlich eine Krankenkasse zwingen, nicht mit …
Auszug aus OLG Brandenburg, 09.02.2023 - 10 U 55/22
Ob der Vertrag, wie die Beklagte in erster Instanz noch geltend gemacht hat, wegen eines Verstoßes gegen das Verbot unzulässiger Werbemaßnahmen durch Krankenkassen nichtig war, welches zum damaligen Zeitpunkt allerdings nur in entsprechender Anwendung des § 12 Abs. 1 bis 3 UWG als Unterlassungsanspruch einer Krankenkasse gegen unzulässige Werbemaßnahmen einer anderen Krankenkasse bestand (vgl. BGS, NZS 2019, 937 Rn. 18, beck-online), kann offen bleiben.