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   OLG Brandenburg, 09.03.2005 - 7 U 114/04   

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OLG Brandenburg, 09.03.2005 - 7 U 114/04 (https://dejure.org/2005,64277)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 09.03.2005 - 7 U 114/04 (https://dejure.org/2005,64277)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 09. März 2005 - 7 U 114/04 (https://dejure.org/2005,64277)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 18.05.1995 - VII ZR 191/94

    Unterbrechung der Verjährung durch Einreichung eines Mahnbescheidsantrags;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.03.2005 - 7 U 114/04
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ( BGH NJW 2001, 305, 306 [BGH 17.10.2000 - XI ZR 312/99]; 2000, 1420; 1996, 2152, 2153; 1995, 2230, 2231; 1993, 862, 863), der sich der Senat anschließt, unterbricht ein Mahnbescheid die Verjährung nur dann, wenn der geltend gemachte Anspruch nach § 690 Abs. 1 Nr. 3 ZPO hinreichend individualisiert ist.

    Denn der für die Frage, ob eine Zustellung gemäß §§ 167, 270 Abs. 3 a. F. ZPO demnächst erfolgt ist, entwickelte Gedanke, dass Störungen im Geschäftsablauf des Gerichts der Partei nicht angelastet werden sollen ( BGH NJW 2003, 2830, 2831 [BGH 11.07.2003 - V ZR 414/02]; 2001, 885, 887; 1995, 2230, 2231; Palandt/Heinrichs, a.a.O., § 204, Rn. 7), lässt sich auf die hier gegebene Problematik nicht übertragen.

    Für die Individualisierung des Anspruchs ist es ohne Bedeutung, ob die hierzu notwendigen Angaben bereits im Antrag fehlen oder erst in der zugestellten Ausfertigung des Mahnbescheids nicht enthalten sind ( BGH NJW 1995, 2230, 2231 [BGH 18.05.1995 - VII ZR 191/94]).

    Bei einer solchen Fallgestaltung mag zwar in Betracht zu ziehen sein, dass noch die Zustellung der - hinreichend individualisierten - Anspruchsbegründung zu einer rechtzeitigen Unterbrechung oder Hemmung der Verjährung führen kann (vgl. BGH NJW 1995, 2230, 2231 f. [BGH 18.05.1995 - VII ZR 191/94]).

  • BGH, 17.10.2000 - XI ZR 312/99

    Unterbrechung der Verjährung durch Zustellung eines Mahnbescheids

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.03.2005 - 7 U 114/04
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ( BGH NJW 2001, 305, 306 [BGH 17.10.2000 - XI ZR 312/99]; 2000, 1420; 1996, 2152, 2153; 1995, 2230, 2231; 1993, 862, 863), der sich der Senat anschließt, unterbricht ein Mahnbescheid die Verjährung nur dann, wenn der geltend gemachte Anspruch nach § 690 Abs. 1 Nr. 3 ZPO hinreichend individualisiert ist.

    Für die Geltendmachung mehrerer Einzelforderungen bedeutet das, dass deren Bezeichnung im Mahnbescheid dem Schuldner ermöglichen muss, die Zusammensetzung des verlangten Gesamtbetrags aus für ihn unterscheidbaren Ansprüchen zu erkennen ( BGH NJW 2001, 305, 306 [BGH 17.10.2000 - XI ZR 312/99]; 1993, 862, 863) .

    Denn die Individualisierung des geltend gemachten Anspruchs muss zum Zeitpunkt der Zustellung des Mahnbescheids gegeben sein; hier muss der Schuldner erkennen können, woraus der Gläubiger seinen Anspruch herleiten will ( BGH NJW 2001, 305, 306 [BGH 17.10.2000 - XI ZR 312/99]; 1993, 862, 863; Palandt/ Heinrichs, a.a.O., § 204, Rn. 18; Bamberger/Henrich, a.a.O., § 204, Rn. 22).

  • BGH, 17.12.1992 - VII ZR 84/92

    Hinreichende Bezeichnung des Anspruchs im Mahnbescheid

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.03.2005 - 7 U 114/04
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ( BGH NJW 2001, 305, 306 [BGH 17.10.2000 - XI ZR 312/99]; 2000, 1420; 1996, 2152, 2153; 1995, 2230, 2231; 1993, 862, 863), der sich der Senat anschließt, unterbricht ein Mahnbescheid die Verjährung nur dann, wenn der geltend gemachte Anspruch nach § 690 Abs. 1 Nr. 3 ZPO hinreichend individualisiert ist.

    Für die Geltendmachung mehrerer Einzelforderungen bedeutet das, dass deren Bezeichnung im Mahnbescheid dem Schuldner ermöglichen muss, die Zusammensetzung des verlangten Gesamtbetrags aus für ihn unterscheidbaren Ansprüchen zu erkennen ( BGH NJW 2001, 305, 306 [BGH 17.10.2000 - XI ZR 312/99]; 1993, 862, 863) .

    Denn die Individualisierung des geltend gemachten Anspruchs muss zum Zeitpunkt der Zustellung des Mahnbescheids gegeben sein; hier muss der Schuldner erkennen können, woraus der Gläubiger seinen Anspruch herleiten will ( BGH NJW 2001, 305, 306 [BGH 17.10.2000 - XI ZR 312/99]; 1993, 862, 863; Palandt/ Heinrichs, a.a.O., § 204, Rn. 18; Bamberger/Henrich, a.a.O., § 204, Rn. 22).

  • BGH, 30.11.1999 - VI ZR 207/98

    Urkundenbeweisliche Verwertung der Niederschrift über eine Zeugenaussage -

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.03.2005 - 7 U 114/04
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ( BGH NJW 2001, 305, 306 [BGH 17.10.2000 - XI ZR 312/99]; 2000, 1420; 1996, 2152, 2153; 1995, 2230, 2231; 1993, 862, 863), der sich der Senat anschließt, unterbricht ein Mahnbescheid die Verjährung nur dann, wenn der geltend gemachte Anspruch nach § 690 Abs. 1 Nr. 3 ZPO hinreichend individualisiert ist.
  • BGH, 31.10.2000 - VI ZR 198/99

    Kenntnis vom Schaden und der Person des Ersatzpflichtigen; Angabe der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.03.2005 - 7 U 114/04
    Denn der für die Frage, ob eine Zustellung gemäß §§ 167, 270 Abs. 3 a. F. ZPO demnächst erfolgt ist, entwickelte Gedanke, dass Störungen im Geschäftsablauf des Gerichts der Partei nicht angelastet werden sollen ( BGH NJW 2003, 2830, 2831 [BGH 11.07.2003 - V ZR 414/02]; 2001, 885, 887; 1995, 2230, 2231; Palandt/Heinrichs, a.a.O., § 204, Rn. 7), lässt sich auf die hier gegebene Problematik nicht übertragen.
  • BGH, 11.07.2003 - V ZR 414/02

    Pflichten des Klägers bei Zustellung der Klageschrift im Ausland

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.03.2005 - 7 U 114/04
    Denn der für die Frage, ob eine Zustellung gemäß §§ 167, 270 Abs. 3 a. F. ZPO demnächst erfolgt ist, entwickelte Gedanke, dass Störungen im Geschäftsablauf des Gerichts der Partei nicht angelastet werden sollen ( BGH NJW 2003, 2830, 2831 [BGH 11.07.2003 - V ZR 414/02]; 2001, 885, 887; 1995, 2230, 2231; Palandt/Heinrichs, a.a.O., § 204, Rn. 7), lässt sich auf die hier gegebene Problematik nicht übertragen.
  • BGH, 08.05.1996 - XII ZR 8/95

    Anforderungen an die Individualisierung des Anspruchs in einem Mahnbescheid

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.03.2005 - 7 U 114/04
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ( BGH NJW 2001, 305, 306 [BGH 17.10.2000 - XI ZR 312/99]; 2000, 1420; 1996, 2152, 2153; 1995, 2230, 2231; 1993, 862, 863), der sich der Senat anschließt, unterbricht ein Mahnbescheid die Verjährung nur dann, wenn der geltend gemachte Anspruch nach § 690 Abs. 1 Nr. 3 ZPO hinreichend individualisiert ist.
  • BGH, 21.03.2002 - VII ZR 230/01

    Zustellung demnächst bei Angabe einer unzutreffenden Postanschrift

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.03.2005 - 7 U 114/04
    Denn zum einen liegt darin nicht mehr eine nur geringfügige zeitliche Verzögerung, und zwar auch dann nicht, wenn im Lichte des § 691 Abs. 2 ZPO hier auf einen Zeitraum von nicht nur zwei bis drei Wochen, sondern von bis zu einem Monat abzustellen sein sollte (vgl. BGH NJW 2002, 2794 f. [BGH 21.03.2002 - VII ZR 230/01]; Zöller/Greger, ZPO, 25. Aufl., § 167, Rn. 11).
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