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   OLG Brandenburg, 09.03.2016 - 13 WF 48/16   

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https://dejure.org/2016,9050
OLG Brandenburg, 09.03.2016 - 13 WF 48/16 (https://dejure.org/2016,9050)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 09.03.2016 - 13 WF 48/16 (https://dejure.org/2016,9050)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 09. März 2016 - 13 WF 48/16 (https://dejure.org/2016,9050)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beurteilung der Erforderlichkeit einer anwaltlichen Vertretung im Verfahren über das Ruhen der elterlichen Sorge; Wertende Berücksichtigung aller maßgeblichen Gesichtspunkte des einzelnen Falles; Beiordnung eines Rechtsanwalts im Rahmen der Verfahrenskostenhilfe für ein ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beiordnung eines Rechtsanwalts im Rahmen der Verfahrenskostenhilfe für ein Verfahren betreffend das Ruhen der elterlichen Sorge

  • rechtsportal.de

    FamFG § 78 Abs. 2 ; BGB § 1674
    Beiordnung eines Rechtsanwalts im Rahmen der Verfahrenskostenhilfe für ein Verfahren betreffend das Ruhen der elterlichen Sorge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Beurteilung der Erforderlichkeit einer anwaltlichen Vertretung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2016, 1479
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Brandenburg, 29.09.2014 - 13 WF 215/14

    Erforderlichkeit einer anwaltlichen Vertretung im Verfahren über den Erlass einer

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.03.2016 - 13 WF 48/16
    Vielmehr ist zu fragen, ob trotz dieser Entlastung des Beteiligten von eigenen Bemühungen ein Rechtsanwalt seine Funktionen als Berater und Vertreter bei der Stoffsammlung, bei der Befragung des Mandanten, bei der Unterscheidung des Wesentlichen vom Unwesentlichen, bei der Ordnung des Vortrages und beim Aufzeigen der Bezüge zwischen Tatsachen und den Tatbestandsmerkmalen des maßgeblichen materiellen Rechts so wirksam entfalten könnte, dass dem vertretenen Beteiligten daraus entscheidende Vorteile gegenüber einem unvertretenen entstehen können (Senat, MDR 2014, 1468 f.).
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