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   OLG Brandenburg, 09.04.2020 - 12 W 3/20   

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https://dejure.org/2020,9627
OLG Brandenburg, 09.04.2020 - 12 W 3/20 (https://dejure.org/2020,9627)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 09.04.2020 - 12 W 3/20 (https://dejure.org/2020,9627)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 09. April 2020 - 12 W 3/20 (https://dejure.org/2020,9627)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 15.03.2005 - VI ZB 74/04

    Frist für die Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.04.2020 - 12 W 3/20
    Auch wenn der Ablehnungsgrund aus dem Inhalt eines Gutachtens hergeleitet wird, ist für einen zulässigen Ablehnungsantrag erforderlich, dass dieser unverzüglich nach Kenntnis des Ablehnungsgrundes gestellt wird (BGH NJW 2005, S. 1869; OLG Nürnberg VersR 2001, S. 391; Greger in Zöller, ZPO, Kommentar, 33. Aufl., § 406, Rn. 11).

    Mangel an Sachkunde sowie Unzulänglichkeiten oder Fehlerhaftigkeiten des Gutachtens rechtfertigen für sich allein genommen hingegen nicht die Ablehnung des Sachverständigen wegen Befangenheit, insoweit ist vielmehr der sachliche Gehalt des Gutachtens und dessen Verwertbarkeit betroffen (BGH NJW 2005, S. 1869; GRUR 2012, S. 92; Greger, a. a. O., Rn. 9).

  • BGH, 13.01.1987 - X ZR 29/86

    "Werkzeughalterung"; Ablehnung des Sachverständigen wegen Besorgnis der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.04.2020 - 12 W 3/20
    Für die Besorgnis der Befangenheit genügt jede Tatsache, die ein auch nur subjektives Misstrauen einer Partei in die Unparteilichkeit des Sachverständigen vernünftigerweise rechtfertigen kann (BGH NJW 1975, S. 1363; NJW-RR 1987, S. 893; Greger, a. a. O., § 406, Rn. 8).
  • OLG Celle, 18.01.2002 - 14 W 45/01

    Sachverständigenablehnung: Befangenheit eines Kfz-Sachverständigen bei

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.04.2020 - 12 W 3/20
    Gleiches kann gelten, wenn der Sachverständige Beweisthemen umformuliert und substantiierten Vortrag einer Partei gänzlich unberücksichtigt lässt (OLG Bamberg MedR 1993, S. 351; Leipold in Stein/Jonas, ZPO, Kommentar, 22. Aufl., § 406, Rn. 44) oder seinen Gutachtenauftrag eigenmächtig erweitert und dadurch den Eindruck erweckt, er wolle an Stelle des Gerichts festlegen, welche Punkte beweisbedürftig sind (OLG Celle NJW-RR 2003, S. 135; Thüringer OLG FamRZ 2008, S. 284; OLG Köln NJW-RR 1987, S. 1198; Leipold, a. a. O.).
  • OLG Köln, 30.12.1986 - 20 W 65/86
    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.04.2020 - 12 W 3/20
    Gleiches kann gelten, wenn der Sachverständige Beweisthemen umformuliert und substantiierten Vortrag einer Partei gänzlich unberücksichtigt lässt (OLG Bamberg MedR 1993, S. 351; Leipold in Stein/Jonas, ZPO, Kommentar, 22. Aufl., § 406, Rn. 44) oder seinen Gutachtenauftrag eigenmächtig erweitert und dadurch den Eindruck erweckt, er wolle an Stelle des Gerichts festlegen, welche Punkte beweisbedürftig sind (OLG Celle NJW-RR 2003, S. 135; Thüringer OLG FamRZ 2008, S. 284; OLG Köln NJW-RR 1987, S. 1198; Leipold, a. a. O.).
  • OLG München, 05.03.1991 - 1 W 896/91
    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.04.2020 - 12 W 3/20
    Dies kann der Fall sein, wenn Umstände gegeben sind, die aus der Sicht einer vernünftigen, nüchtern denkenden Partei die Befürchtung rechtfertigen, der Sachverständige habe sich einseitig festgelegt und glaube den Angaben der einen Partei mehr als den Angaben der anderen bzw. halte eine streitige Behauptung zulasten einer Partei für bewiesen (OLG München NJW 1992, S. 1569; OLG Nürnberg VersR 2001, a. a. O.).
  • OLG Saarbrücken, 14.12.2006 - 5 W 276/06

    Fristablauf für Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.04.2020 - 12 W 3/20
    Zu berücksichtigen ist indes, dass die Partei schon aus Gründen der Rechtssicherheit wissen muss, welcher Zeitraum ihr zur Prüfung des Gutachtens in jedweder Hinsicht zur Verfügung steht, weshalb die Frist zur Ablehnung des Sachverständigen wegen der Besorgnis der Befangenheit im allgemeinen gleichzeitig mit der vom Gericht gesetzten Frist zur Stellungnahme nach § 411 Abs. 4 ZPO abläuft, wenn sich die Partei zur Begründung ihres Antrags mit dem Inhalt des Gutachtens auseinandersetzen muss (BGH a. a. O. OLG Saarbrücken MedR 2007, S. 484; OLG Düsseldorf OLGR 2001, S. 469).
  • OLG Naumburg, 14.08.2012 - 10 W 39/12

    Sachverständigenanlehnung: Besorgnis der Befangenheit bei rechtlichen Bewertungen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.04.2020 - 12 W 3/20
    Ebenso begründet allein der Umstand, dass der Sachverständige in seinem Gutachten Rechtsausführungen macht, die Besorgnis der Befangenheit nicht (OLG Naumburg, Beschluss vom 14.08.2012, Az. 10 W 39/12, zitiert nach juris, OLG Nürnberg MDR 2002, S. 291; OLG Karlsruhe MDR 1994, S. 725; Greger, a. a. O., Rn. 9).
  • BGH, 11.04.2013 - VII ZB 32/12

    Honorarprozess des Architekten: Sachverständigenablehnung wegen Überschreitung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.04.2020 - 12 W 3/20
    Ob die Überschreitung des Gutachtenauftrages dabei geeignet ist, bei einer Partei bei vernünftiger Betrachtung die Besorgnis der Befangenheit des Sachverständigen hervorzurufen, ist einer schematischen Betrachtungsweise nicht zugänglich, sondern kann nur aufgrund der Umstände des jeweiligen Einzelfalles entschieden werden (BGH MDR 2013, S. 739; OLG München, Beschl. vom 19.09.2011, Az. 1 W 1532/11, zitiert nach juris so auch der Senat im Beschluss vom 07.03.2019, Az. 12 W 3/19, veröffentlicht in juris).
  • OLG München, 04.07.2005 - 1 W 1010/05

    Besorgnis der Befangenheit bei Gesamtschau mehrerer Kleinigkeiten

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.04.2020 - 12 W 3/20
    Schließlich können Tatsachen, die jede für sich betrachtet die Besorgnis der Befangenheit noch nicht rechtfertigen würden, in einer Gesamtschau eine Ablehnung des Sachverständigen rechtfertigen (OLG München OLGR 2006, S. 120; Huber in Musielak/Voit, ZPO, Kommentar, 17. Aufl., § 406, Rn. 11).
  • BGH, 15.04.1975 - X ZR 52/75

    Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.04.2020 - 12 W 3/20
    Für die Besorgnis der Befangenheit genügt jede Tatsache, die ein auch nur subjektives Misstrauen einer Partei in die Unparteilichkeit des Sachverständigen vernünftigerweise rechtfertigen kann (BGH NJW 1975, S. 1363; NJW-RR 1987, S. 893; Greger, a. a. O., § 406, Rn. 8).
  • BGH, 15.12.2003 - II ZB 32/03

    Zulässigkeit einer außerordentlichen Beschwerde zum BGH; Verletzung des

  • OLG Bamberg, 22.03.1993 - 8 W 5/93

    Befangenheitsantrag - gerichtlicher Sachverständiger - Eingang auf Beweisfragen

  • OLG München, 19.09.2011 - 1 W 1532/11

    Ablehnung des medizinischen Sachverständigen im Arzthaftungsprozess:

  • OLG Brandenburg, 07.03.2019 - 12 W 3/19

    Ablehnung eines Sachverständigen: Besorgnis der Befangenheit bei Überschreitung

  • BGH, 27.09.2011 - X ZR 142/08

    Sachverständigenablehnung IV

  • OLG Karlsruhe, 27.04.1994 - 18a W 9/94
  • OLG Jena, 02.08.2007 - 1 WF 203/07

    Sachverständigenablehnung, Überschreitung des Gutachterauftrages, Einflussnahme

  • OLG Nürnberg, 11.05.1999 - 5 W 1347/99

    Bemessung der Frist und Anforderung an die Gründe der Sachverständigenablehnung

  • OLG Koblenz, 24.11.2004 - 4 W 493/04

    Sachverständigenablehnungsverfahren: Bestimmung des Beschwerdewerts

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