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   OLG Brandenburg, 09.06.2009 - 5 Wx 8/08   

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https://dejure.org/2009,32880
OLG Brandenburg, 09.06.2009 - 5 Wx 8/08 (https://dejure.org/2009,32880)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 09.06.2009 - 5 Wx 8/08 (https://dejure.org/2009,32880)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 09. Juni 2009 - 5 Wx 8/08 (https://dejure.org/2009,32880)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 21.06.1957 - V ZB 6/57

    Widerspruch gegen Vormerkung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.06.2009 - 5 Wx 8/08
    9 Die Eintragung eines Amtswiderspruchs gemäß § 53 Abs. 1 Satz 1 GBO kommt nur bei solchen Eintragungen in Betracht, an die sich ein gutgläubiger Erwerb anschließen kann; dies ergibt sich aus der Funktion des Amtswiderspruchs, einen Rechtsverlust des wahren Berechtigten kraft des öffentlichen Glaubens des Grundbuchs (§§ 892, 893 BGB) zu verhindern und damit etwaigen Schadensersatzansprüchen gegen den Staat nach § 839 BGB, Art. 34 GG vorzubeugen (BGHZ 25, 16, 25; BayObLGZ 1987, 231, 232 f.; KG OLGZ 78, 122, 124; Demharter, GBO, 26. Aufl. § 53 Rn. 8, 9, KEHE/Eickmann, GBO, 6. Aufl., § 53 Rn. 3; Bauer/von Oefele, GBO, 2. Aufl., § 53 Rn. 33; Meikel/Streck, GbR, 10. Aufl., § 53 Rn. 49).

    Die Eintragung des Widerspruchs gegen die Auflassungsvormerkung ist hiernach nicht zulässig (BGHZ 25, 16, 25; BayObLZ 1987, 231, 232 f; KG OLGZ 78, 122 ff; 1; Meikel/Streck, a.a.O.), ohne dass es auf die Frage, ob ein gutgläubiger Erwerb der nach § 895 ZPO eingetragenen Vormerkung auch deswegen ausscheidet, weil § 898 ZPO hierauf nicht entsprechend anwendbar ist (Palandt/Bassenge, 68. Aufl., § 885 Rn. 12), ankommt.

  • KG, 03.02.1977 - 12 W 211/77

    Zulässigkeit der Löschung einer eingetragenen Auflassungsvormerkung im Wege der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.06.2009 - 5 Wx 8/08
    9 Die Eintragung eines Amtswiderspruchs gemäß § 53 Abs. 1 Satz 1 GBO kommt nur bei solchen Eintragungen in Betracht, an die sich ein gutgläubiger Erwerb anschließen kann; dies ergibt sich aus der Funktion des Amtswiderspruchs, einen Rechtsverlust des wahren Berechtigten kraft des öffentlichen Glaubens des Grundbuchs (§§ 892, 893 BGB) zu verhindern und damit etwaigen Schadensersatzansprüchen gegen den Staat nach § 839 BGB, Art. 34 GG vorzubeugen (BGHZ 25, 16, 25; BayObLGZ 1987, 231, 232 f.; KG OLGZ 78, 122, 124; Demharter, GBO, 26. Aufl. § 53 Rn. 8, 9, KEHE/Eickmann, GBO, 6. Aufl., § 53 Rn. 3; Bauer/von Oefele, GBO, 2. Aufl., § 53 Rn. 33; Meikel/Streck, GbR, 10. Aufl., § 53 Rn. 49).

    Die Eintragung des Widerspruchs gegen die Auflassungsvormerkung ist hiernach nicht zulässig (BGHZ 25, 16, 25; BayObLZ 1987, 231, 232 f; KG OLGZ 78, 122 ff; 1; Meikel/Streck, a.a.O.), ohne dass es auf die Frage, ob ein gutgläubiger Erwerb der nach § 895 ZPO eingetragenen Vormerkung auch deswegen ausscheidet, weil § 898 ZPO hierauf nicht entsprechend anwendbar ist (Palandt/Bassenge, 68. Aufl., § 885 Rn. 12), ankommt.

  • LAG Baden-Württemberg, 22.11.1985 - 5 TaBV 6/85
    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.06.2009 - 5 Wx 8/08
    Den Geschäftswert hat der Senat gemäß § 31 Abs. 1 S. 1, § 30 Abs. 1, § 19 Abs. 1 KostO nach dem Wert des betroffenen Grundstücks (BayObLG, DB 1985, 334) festgesetzt.
  • BayObLG, 02.07.1987 - BReg. 2 Z 42/87

    Rechtsfolgen der Versagung einer Teilungsgenehmigung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.06.2009 - 5 Wx 8/08
    9 Die Eintragung eines Amtswiderspruchs gemäß § 53 Abs. 1 Satz 1 GBO kommt nur bei solchen Eintragungen in Betracht, an die sich ein gutgläubiger Erwerb anschließen kann; dies ergibt sich aus der Funktion des Amtswiderspruchs, einen Rechtsverlust des wahren Berechtigten kraft des öffentlichen Glaubens des Grundbuchs (§§ 892, 893 BGB) zu verhindern und damit etwaigen Schadensersatzansprüchen gegen den Staat nach § 839 BGB, Art. 34 GG vorzubeugen (BGHZ 25, 16, 25; BayObLGZ 1987, 231, 232 f.; KG OLGZ 78, 122, 124; Demharter, GBO, 26. Aufl. § 53 Rn. 8, 9, KEHE/Eickmann, GBO, 6. Aufl., § 53 Rn. 3; Bauer/von Oefele, GBO, 2. Aufl., § 53 Rn. 33; Meikel/Streck, GbR, 10. Aufl., § 53 Rn. 49).
  • BayObLG, 17.07.1997 - 2Z BR 9/97

    Zulässige Beschränkung der weiteren Beschwerde auf die Kosten nach

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.06.2009 - 5 Wx 8/08
    Die Fiktion der Eintragungsbewilligung nach § 895 S. 1 ZPO hängt nicht von der materiellen Rechtslage ab, sondern ist Folge der Vollstreckbarkeit des Urteils und gilt deshalb solange das Urteil besteht und aus ihm vollstreckt werden kann (BayObLG NJW-RR 1997, 1445).
  • BGH, 01.10.1958 - V ZR 26/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.06.2009 - 5 Wx 8/08
    Gemäß § 885 Abs. 1 BGB erfolgt die Eintragung einer Vormerkung auf Grund einer Bewilligung des Betroffenen; diese ist auch formlos wirksam und wurde hier ebenso wie die verfahrensrechtliche Bewilligung des § 19 GBO durch das vom Oberlandesgericht bestätigte Urteil des Landgerichts ersetzt (BGHZ 28, 182, 184; Palandt/Bassenge, BGB, 68. Aufl., § 885, Rn. 9, m.w.N.).
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