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OLG Brandenburg, 09.08.2004 - 8 W 130/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vorlage einer Kostenberechnung; Geltung des "alten" Gebührenrechts; Umrechnung von DM-Beträgen in Euro; Tätigwerden des Prozessbevollmächtigten "in derselben Angelegenheit"; Teils obsiegende, teils unterliegende Streitgenossen
- OLG Brandenburg
- Judicialis
BRAGO § 134; ; BRAGO § 13 Abs. 2; ; BRAGO § 6 Abs. 1; ; ZPO § 103 Abs. 2; ; ZPO § 106
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Kostenausgleichung nach § 106 ZPO bei Streitgenossenschaft
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Potsdam, 25.03.2004 - 4 O 555/00
- OLG Brandenburg, 09.08.2004 - 8 W 130/04
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 30.04.2003 - VIII ZB 100/02
Kostenerstattung bei Vertretung von Streitgenossen durch einen gemeinschaftlichen …
Auszug aus OLG Brandenburg, 09.08.2004 - 8 W 130/04
Die Frage, wie in solchen Fällen teils obsiegender, teils unterliegender Streitgenossen die Kostenerstattungsansprüche der jeweiligen Streitgenossen zu berechnen sind, hat der BGH (NJW-RR 2003, 1217 = RPfleger 2003, 537) rechtsgrundsätzlich entschieden.