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OLG Brandenburg, 09.08.2022 - 3 W 17/22 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
- IWW
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Antrags auf Einziehung eines Erbscheins; Möglichkeit eines Ehegattenerbrechts; Stellung eines wirksamen Scheidungsantrages (vorliegend verneint); Besondere Vollmacht in Ehesachen
- rechtsportal.de
Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Antrags auf Einziehung eines Erbscheins Möglichkeit eines Ehegattenerbrechts Stellung eines wirksamen Scheidungsantrages (vorliegend verneint) Besondere Vollmacht in Ehesachen
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Antrags auf Einziehung eines Erbscheins; Möglichkeit eines Ehegattenerbrechts; Stellung eines wirksamen Scheidungsantrages (vorliegend verneint); Besondere Vollmacht in Ehesachen
Verfahrensgang
- AG Schwedt, 07.12.2021 - 8 VI 262/21
- OLG Brandenburg, 09.08.2022 - 3 W 17/22
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Zweibrücken, 12.04.2011 - 2 WF 166/10
Auszug aus OLG Brandenburg, 09.08.2022 - 3 W 17/22
Es ist dabei so konkret wie möglich zu formulieren (OLG Zweibrücken, Beschl. v. 12.04.2011 - 2 WF 166/10, BeckRS 2011, 14629).Keiner dieser Aufgabenkreise hat auch nur ansatzweise Bezug zu der Vertretung in einem gerichtlichen Ehescheidungsverfahren, so dass die Vertretungsbefugnis der Betreuerin davon nicht umfasst war (vgl. zu den - engen - Voraussetzungen einer wirksamen Vertretung in Scheidungsangelegenheiten und zur notwendigen Konkretisierung des Aufgabenkreises insbesondere OLG Celle, Beschl. v. 11.07.2013 - 6 W 106/13, BeckRS 2013, 201343; OLG Brandenburg, Beschl. v. 20.12.2011 - 10 UF 217/10, BeckRS 2012, 15562; OLG Zweibrücken, Beschl. v. 12.04.2011 - 2 WF 166/10, BeckRS 20).
- OLG Celle, 11.07.2013 - 6 W 106/13
Berechtigung des Betreuers zur Vertretung des Betreuten im Ehescheidungsverfahren …
Auszug aus OLG Brandenburg, 09.08.2022 - 3 W 17/22
Keiner dieser Aufgabenkreise hat auch nur ansatzweise Bezug zu der Vertretung in einem gerichtlichen Ehescheidungsverfahren, so dass die Vertretungsbefugnis der Betreuerin davon nicht umfasst war (vgl. zu den - engen - Voraussetzungen einer wirksamen Vertretung in Scheidungsangelegenheiten und zur notwendigen Konkretisierung des Aufgabenkreises insbesondere OLG Celle, Beschl. v. 11.07.2013 - 6 W 106/13, BeckRS 2013, 201343; OLG Brandenburg, Beschl. v. 20.12.2011 - 10 UF 217/10, BeckRS 2012, 15562; OLG Zweibrücken, Beschl. v. 12.04.2011 - 2 WF 166/10, BeckRS 20). - OLG Brandenburg, 20.12.2011 - 10 UF 217/10
Aufgaben des Betreuers: Vertretungsberechtigung in einem Ehescheidungsverfahren …
Auszug aus OLG Brandenburg, 09.08.2022 - 3 W 17/22
Keiner dieser Aufgabenkreise hat auch nur ansatzweise Bezug zu der Vertretung in einem gerichtlichen Ehescheidungsverfahren, so dass die Vertretungsbefugnis der Betreuerin davon nicht umfasst war (vgl. zu den - engen - Voraussetzungen einer wirksamen Vertretung in Scheidungsangelegenheiten und zur notwendigen Konkretisierung des Aufgabenkreises insbesondere OLG Celle, Beschl. v. 11.07.2013 - 6 W 106/13, BeckRS 2013, 201343; OLG Brandenburg, Beschl. v. 20.12.2011 - 10 UF 217/10, BeckRS 2012, 15562; OLG Zweibrücken, Beschl. v. 12.04.2011 - 2 WF 166/10, BeckRS 20).