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   OLG Brandenburg, 09.10.2002 - 1 U 7/02   

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https://dejure.org/2002,2859
OLG Brandenburg, 09.10.2002 - 1 U 7/02 (https://dejure.org/2002,2859)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 09.10.2002 - 1 U 7/02 (https://dejure.org/2002,2859)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 09. Oktober 2002 - 1 U 7/02 (https://dejure.org/2002,2859)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ärztlicher Fehler; Behandlungsfehler; Geburt; Ersatz immateriellen Schadens; Ersatzpflicht für künftigen Schaden; Positive Vertragsverletzung; Verzögerung einer Entscheidung; Fahrlässigkeit

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    ZPO § 3; ; ZPO § ... 92; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2 a.F.; ; ZPO § 258 a.F.; ; ZPO § 287; ; ZPO § 511; ; ZPO § 511 a Abs. 1 a.F.; ; ZPO § 521; ; ZPO § 522 a Abs. 1 a.F.; ; ZPO § 522 a Abs. 2 a.F.; ; ZPO § 546 Abs. 2 Satz 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; ZPO § 713; ; BGB § 242; ; BGB §§ 249 ff. a.F.; ; BGB § 249 Abs. 2 a.F.; ; BGB § 251 a.F.; ; BGB § 276; ; BGB § 278; ; BGB § 421 a.F.; ; BGB § 823; ; BGB § 831; ; BGB § 840 Abs. 1; ; BGB § 847; ; BGB § 847 Abs. 1 a.F.; ; ÄnderungsG z. EGBGB § 5

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823; BGB § 844; BGB § 847; BGB § 31
    Schmerzensgeld in Höhe von 230 000 Euro zuzüglich 360 Euro monatliche Rente für durch verzögerten Kaiserschnitt hervorgerufene schwere Hirnschädigungen

  • ciper.de

    Kausalität zwischen Kaiserschnitt und Hirnschädigung des Kindes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Fehlerhafte Behandlung, Geburtshilfe/Gynäkologie, nicht rechtzeitiges Einleiten einer operativen Intervention

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2004, 199
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • OLG Bamberg, 19.09.2016 - 4 U 38/15

    Haftungsbegründende Kausalität und Schmerzensgeldhöhe bei schwerem

    Weist die Situation des geschädigten Kindes signifikante Unterschiede zur typischen Sachverhaltsgestaltung eines extremen Schadensfalls aus, so hat sich dieser Umstand grundsätzlich auch in einer entsprechenden - deutlichen -Ermäßigung des immateriellen Ausgleichs gegenüber den in der einschlägigen Judikatur der Oberlandesgerichte zugebilligten Schmerzensgeldbeträgen in einer Größenordnung von 500.000,00 EUR (und darüber) niederzuschlagen (Abgrenzung zu OLG Hamm VersR 2004, 386 Rn. 7, 61ff.; OLG Brandenburg VersR 2004, 199, Rn. 3, 4 und 44; OLG Jena VersR 2009, 1676, Rn. 6).

    Die demnach gebotene typologische Einordnung des vorliegenden Sachverhalts drängt sich im Vergleich mit denjenigen Fallgestaltungen, die Gegenstand der im Ersturteil zitierten OLG-Entscheidungen sind (OLG Hamm VersR 2004, 386 Rn. 7, 61ff.; OLG Brandenburg VersR 2004, 199, Rn. 3, 4 und 44; OLG Celle VersR 2009, 500 dort Rn. 56ff.; OLG Zweibrücken MedR 2009, 88 Rn. 51ff.; OLG Jena VersR 2009, 1676, Rn. 6; OLG Koblenz VersR 2010, 1452, dort Rn. 9, 77ff. sowie OLG Stuttgart AHRS 0550/372, Rn. 2, 25 und 29 bei juris), geradezu auf.

  • OLG Stuttgart, 09.09.2008 - 1 U 152/07

    Krankenhaushaftung: Schadensersatz- und Schmerzensgeldanspruch wegen schwerster

    Angesichts der herausragenden Bedeutung, die dem Persönlichkeitsrecht zukommt (Art. 1 und 2 GG), hält der Senat unter Berücksichtigung aller Umstände daher auch ein Schmerzensgeld an der obersten Grenze in einem Betrag von 500.000 EUR für angemessen (vgl. auch OLG Köln VersR 2007, 219; LG Berlin VersR 2005, 1247 - bestätigt durch KG GesR 2005, 499; OLG Hamm VersR 2002, 1163; VersR 2004, 386; mit geringeren Schmerzensgeldbeträgen: OLG Düsseldorf VersR 2008, 534; OLG Brandenburg VersR 2004, 199; OLG Bremen NJW-RR 2003, 1255).
  • OLG Hamm, 30.05.2005 - 3 U 297/04

    Behandlungsfehler bei Übernahme einer ärztlichen Behandlung trotz unzureichender

    Der Senat hat dabei berücksichtigt, dass es tragische Fälle mit noch schwererem Verlauf gibt, z. B. Fälle, in denen das Kind blind ist und nur über eine Magensonde ernährt werden kann (vgl. OLG Brandenburg, VersR 2004, 199) In dieser Fallgestaltung hat die Rechtsprechung indes auch größere Entschädigungen zuerkannt, im vorgenannten Fall 230.000,- EUR Schmerzensgeld-Kapital plus 360,- EUR monatlich Schmerzensgeldrente Eine dahingehende Vorstellung hat auch der Kläger nicht geäußert.
  • OLG Saarbrücken, 12.09.2012 - 1 U 5/11

    Höhe des Schmerzensgeldes bei einem ärztlichen Kunstfehler bei Einbau einer

    Ob ein Arzt einen Behandlungsfehler begangen hat, beantwortet sich somit danach, ob er nach den von ihm zu fordernden medizinischen Kenntnissen und Erfahrungen im konkreten Fall diagnostisch und therapeutisch vertretbar und sorgfältig vorgegangen ist oder nicht (OLG Brandenburg, VersR 2004, 199, 200).
  • OLG Naumburg, 11.03.2010 - 1 U 36/09

    Zwillingsschwangerschaft - Krankenhaushaftung: Grober Behandlungsfehler einer

    z.B.: OLG Schleswig VersR 1994, 310, 311; OLG Stuttgart VersR 2001, 1560, 1563/4; OLG München VersR 1997, 977; OLG Brandenburg VersR 2004, 199, 200; OLG Düsseldorf VersR 2008, LG München VersR 2007, 1139; Senat a.a.O.).
  • OLG Frankfurt, 18.04.2006 - 8 U 107/05

    Schmerzensgeld für während der Geburt verursachte Hirnschädigung

    So hat das OLG Brandenburg im Falle einer durch verzögerten Kaiserschnitt hervorgerufenen schweren Hirnschädigung 230.000,-- EUR zuzüglich einer monatlichen Rente von 360 EUR zuerkannt, wobei die Fähigkeit, die Umwelt wahrzunehmen und Gefühlsäußerungen durch Lachen oder Weinen zum Ausdruck zu bringen, nicht zu einem nennenswerten Abschlag führen (VersR 04, 199); das Landgericht Lübeck hat einem Kind mit einer durch einen ärztlichen Kunstfehler verursachten geistigen und körperlichen Schwerstbehinderung mit dem Unvermögen zu sehen, zu hören, zu essen oder zu trinken 250.000,-- EUR nebst einer Rente von 500,-- EUR zugesprochen (Urt. v. 227.2002).
  • OLG Jena, 06.03.2012 - 4 U 26/11

    Arzthaftung: Pflicht zur Aufklärung über die Behandlung und deren Risiken sowie

    Die Wahl der Therapiemethode ist im Grundsatz (s.o.) primär Sache des Arztes, dem die höchst- und obergerichtliche Rechtsprechung darin ein zunehmend weites, freies Ermessen einräumt (BGH NJW 1988, 763; 1989, 1538; OLG Naumburg VersR 2006, 979; OLG Brandenburg VersR 2004, 199).
  • OLG Naumburg, 24.02.2011 - 1 U 58/10

    Fersenbeinfraktur - Arzthaftung: Standart bei einem als Facharzt für Orthopädie

    Ob ein Arzt einen Behandlungsfehler begangen hat, beantwortet sich danach, ob der Arzt nach den von ihm zu fordernden medizinischen Kenntnissen und Erfahrungen im konkreten Fall diagnostisch und therapeutisch vertretbar und sorgfältig zu Werke gegangen ist (z.B. OLG Brandenburg Urteil vom 9.10.2002 - 1 U 7/02 - [VersR 2004, 199, 200] m.w.N.).
  • LG Detmold, 14.10.2016 - 1 O 245/14

    Schadensersatz - Schmerzensgeld - Notarzteinsatz - Behandlungsfehler

    Ob ein Arzt einen Behandlungsfehler begangen hat, beantwortet sich danach, ob er nach den von ihm zu fordernden medizinischen Kenntnissen und Erfahrungen im konkreten Fall diagnostisch und therapeutisch vertretbar und sorgfältig vorgegangen ist oder nicht (OLG Brandenburg, Urteil vom 9. Oktober 2002, 1 U 7/02, VersR 2004, 199f.; OLG Karlsruhe, Urteil vom 12. Oktober 2005, 7 U 132/04, OLG Report Karlsruhe 2006, 8; OLG Naumburg, Urteil vom 11. Juli 2006, 1 U 1/06, OLG Report Naumburg 2007, 396).
  • LG Rostock, 15.03.2017 - 10 O 664/11

    Zahnarzthaftung bei mit Versorgung mit Disk-Implantaten

    Als Behandlungsfehler ist dabei jeder Verstoß gegen die Regeln und Standards der ärztlichen Wissenschaft zu verstehen; ob ein Arzt einen Behandlungsfehler begangen hat, beantwortet sich danach, ob er nach den von ihm zu fordernden medizinischen Kenntnissen und Erfahrungen im konkreten Fall diagnostisch und therapeutisch vertretbar und sorgfältig zu Werke gegangen ist oder nicht (ständige Rechtsprechung, vgl. BGH, VersR 1997, 770, 771; OLG Brandenburg, Urteil vom 09.10.2002, 1 U 7/02).
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