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   OLG Brandenburg, 09.12.2019 - 11 U 106/19   

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https://dejure.org/2019,89587
OLG Brandenburg, 09.12.2019 - 11 U 106/19 (https://dejure.org/2019,89587)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 09.12.2019 - 11 U 106/19 (https://dejure.org/2019,89587)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 09. Dezember 2019 - 11 U 106/19 (https://dejure.org/2019,89587)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 09.10.2019 - IV ZR 235/18

    Vorliegen eines sachlichen Grundes sowie einer Begründung der Befristung durch

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.12.2019 - 11 U 106/19
    Den vereinbarten Versicherungsbedingungen - hier maßgeblich die Ziffer 2.5.3 ... BUV, die im Einklang mit § 173 Abs. 2 VVG steht und an deren Wirksamkeit damit keinerlei Zweifel bestehen (vergleiche zu einer fast wortgleichen Klausel: BGH, Urteil vom 09.10.2019, Az.: IV ZR 235/18, juris) - lässt sich entnehmen, dass die Beklagte grundsätzlich kein befristetes Anerkenntnis ausspricht, sondern in begründeten Einzelfällen ein zeitlich begrenztes Anerkenntnis bis zu 12 Monaten in Textform.

    Der Gesetzgebungsgeschichte sowie dem Sinn und Zweck der Vorschrift lässt sich zwar entnehmen, dass auch im Rahmen des § 173 Abs. 2 VVG ein grundloses Anerkenntnis nicht möglich ist (BGH, Urteil vom 09.10.2019, Az.: IV ZR 235/18, juris unter Verweis auf BT-Drucks. 16/3945 S. 106 linke Spalte); ihr kann aber nicht entnommen werden, dass eine Befristung für abgeschlossene Zeiträume in der Vergangenheit nicht möglich ist.

    Denn während der Versicherungsnehmer bei einem befristeten Anerkenntnis nach Ablauf der Frist die Voraussetzungen für eine fortbestehende Leistungsverpflichtung des Versicherers nach den Grundsätzen der Erstprüfung beweisen muss, ist es im Fall eines unbefristeten Anerkenntnisses Sache des Versicherers, im Nachprüfungsverfahren zu beweisen, dass die Voraussetzungen seiner Leistungspflicht nicht mehr gegeben sind (vergleiche hierzu insgesamt BGH, Urteil vom 09.10.2019, Az.: IV ZR 235/18, juris, m.w.N.).

    Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung (BGH, Urteil vom 09.10.2019, Az.: IV ZR 235/18, juris), die der Senat teilt, muss der Versicherer die Befristung des abgegebenen Anerkenntnisses gegenüber dem Versicherungsnehmer begründen.

  • BGH, 19.11.1997 - IV ZR 6/97

    Ablehnung von Leistungen in der BUZ nach Entfallen der Berufsunfähigkeit

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.12.2019 - 11 U 106/19
    Der Versicherungsnehmer hat zwar bei Vorliegen der Leistungsvoraussetzungen Anspruch auf ein Anerkenntnis (BGH Urteil vom 19.11.1997, Az.: IV ZR 6/97 Beschluss vom 13.03.2019, Az.: IV ZR 124/18, beide juris).

    So kann es dem Versicherer gestattet sein, Anerkenntnis und Nachprüfung zu verbinden (BGH, Urteil vom 19.11.1997, Az.: IV ZR 6/97, juris: Auslegung der Nachprüfungsklausel für den Fall, dass die AVB keine Befristung vorsehen).

    Demgemäß bedarf es einer nachvollziehbaren vergleichenden Betrachtung dazu, welches die Gründe für die Bejahung von Berufsunfähigkeit für den genannten Zeitraum gewesen sind und warum diese Gründe nach Auffassung des Versicherers nicht mehr fortdauern (BGH, Urteil vom 19.11.1997, Az.: IV ZR 6/97, juris; OLG Hamm Urteil vom 11.12.1998, Az.: 20 U 148/98, juris; Neuhaus, L Rn. 128; Bruck/Möller-Baumann, VVG, § 173, Rn. 66).

  • OLG Hamm, 15.12.1989 - 20 U 49/89

    Leistungsbeginn; Formgerechte Anzeige; Erfüllung; Selbstbindung;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.12.2019 - 11 U 106/19
    Andernfalls hätte es der Versicherungsnehmer auch in der Hand, durch eine spätere Geltendmachung von Ansprüchen die Leistungspflicht des Versicherers unberechtigterweise beliebig zu verlängern, was aber dem Zweck der Berufsunfähigkeitsversicherung widerspricht (vergleiche insoweit OLG Karlsruhe, Urteil vom 24.10.2006, Az.: 12 O 109/06; OLG Hamm Urteil vom 15.12.1989, Az.: 20 U 49/89, beide juris).
  • OLG Hamm, 11.12.1998 - 20 U 148/98

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Voraussetzungen für die Ablehnung von

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.12.2019 - 11 U 106/19
    Demgemäß bedarf es einer nachvollziehbaren vergleichenden Betrachtung dazu, welches die Gründe für die Bejahung von Berufsunfähigkeit für den genannten Zeitraum gewesen sind und warum diese Gründe nach Auffassung des Versicherers nicht mehr fortdauern (BGH, Urteil vom 19.11.1997, Az.: IV ZR 6/97, juris; OLG Hamm Urteil vom 11.12.1998, Az.: 20 U 148/98, juris; Neuhaus, L Rn. 128; Bruck/Möller-Baumann, VVG, § 173, Rn. 66).
  • BGH, 03.07.2019 - IV ZR 111/18

    Abstellen auch im Passivprozess des Versicherungsnehmers einer

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.12.2019 - 11 U 106/19
    Dabei kommt es auf die Verständnismöglichkeiten eines Versicherungsnehmers ohne versicherungsrechtliche Spezialkenntnisse und damit - auch - auf seine Interessen an (BGH, Urteil vom 03.07.2019, Az.: IV ZR 111/18 Urteil vom 20.07.2016, Az.: IV ZR 245/15, beide juris).
  • BGH, 13.03.2019 - IV ZR 124/18

    Vorliegen der Voraussetzungen für die Zulassung der Revision in einem Verfahren

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.12.2019 - 11 U 106/19
    Der Versicherungsnehmer hat zwar bei Vorliegen der Leistungsvoraussetzungen Anspruch auf ein Anerkenntnis (BGH Urteil vom 19.11.1997, Az.: IV ZR 6/97 Beschluss vom 13.03.2019, Az.: IV ZR 124/18, beide juris).
  • BGH, 20.07.2016 - IV ZR 245/15

    AVB Rechtsschutzversicherung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.12.2019 - 11 U 106/19
    Dabei kommt es auf die Verständnismöglichkeiten eines Versicherungsnehmers ohne versicherungsrechtliche Spezialkenntnisse und damit - auch - auf seine Interessen an (BGH, Urteil vom 03.07.2019, Az.: IV ZR 111/18 Urteil vom 20.07.2016, Az.: IV ZR 245/15, beide juris).
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