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   OLG Brandenburg, 10.01.2022 - 3 U 110/20   

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OLG Brandenburg, 10.01.2022 - 3 U 110/20 (https://dejure.org/2022,2207)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 10.01.2022 - 3 U 110/20 (https://dejure.org/2022,2207)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 10. Januar 2022 - 3 U 110/20 (https://dejure.org/2022,2207)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg
  • mietrechtsiegen.de

    Mietvertrag - Wahrung Schriftform

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Wahrung der Schriftform bei einem Mietvertrag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 535 Abs. 2 ; BGB § 326
    Anspruch auf Mietzinszahlung für ein Gewerbeobjekt; Temporäre Unterbringung für soziale Zwecke insbesondere der vorübergehenden Unterbringung von 100 Asylsuchenden und Emigranten; Überwiegende Verantwortlichkeit eines Mieters für ein Leistungshindernis

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wann liegt ein Verstoß gegen die Schriftform vor?

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Schriftformverstoß durch "Auslagerung" der Abreden zur baulichen Herstellung in eine Anlage (IMR 2022, 141)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Unbestimmte Bauverpflichtung führt zu Schriftformverstoß! (IBR 2022, 374)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 25.11.2015 - XII ZR 114/14

    Mietvertrag über eine Zahnarztpraxis: Schriftformerfordernis bei Vereinbarung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.01.2022 - 3 U 110/20
    Ebenso unterliegen auch Nebenabreden der Schriftform, wenn sie den Inhalt des Mietverhältnisses gestalten und nach dem Willen der Vertragsparteien wesentliche Bedeutung haben (BGH NJW 2016, 311).

    Eine vertragswesentliche Nebenabrede zu Um- und Ausbauarbeiten kann nicht nur bei einer Flächenvergrößerung oder bei einem verlorenen Baukostenzuschuss vorliegen (BGH NJW 2016, 311).

    Auch dann stünde nicht ohne Weiteres fest, dass diese Abreden einen potenziellen Grundstückserwerber keinesfalls beträfen oder jedenfalls keine längere Gültigkeitsdauer als ein Jahr hätten (BGH NJW 2016, 311).

    Das kann insbesondere dann der Fall sein, wenn der eine Vertragspartner den anderen schuldhaft von der Einhaltung der Schriftform abgehalten oder sich sonst einer besonders schweren Treuepflichtverletzung schuldig gemacht hat oder wenn bei Formnichtigkeit die Existenz der anderen Vertragspartei bedroht wäre (vgl. BGH NJW 2016, 311).

  • BGH, 26.09.1996 - VII ZR 318/95

    Begriff der Allgemeinen Geschäftsbedingung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.01.2022 - 3 U 110/20
    Ob eine Mehrfachverwendungsabsicht vorliegt, muss im Einzelfall unter Berücksichtigung aller Umstände geprüft werden (OLG Hamm NJW 2013, 392; BGH, NJW 1997, 135).

    Eine Vermutung für eine Vorformulierung zum Zweck der Mehrfachverwendung kann sich ergeben, wenn die Klausel tatsächlich vielfach verwendet wird (OLG Hamm NJW 2013, 392; BGH, NJW 1997, 135).

    Ist es noch nicht zu einer mehrfachen Verwendung gekommen, sind alle Begleitumstände zu würdigen (OLG Hamm NJW 2013, 392; BGH, NJW 1997, 135).

    Zu ihnen gehört eine gewisse Planmäßigkeit im Vorgehen des Verwenders in dem Sinne, dass er seine Geschäftspraxis erkennbar an der Absicht wiederholter Verwendung ausrichtet (OLG Hamm 2013, 392; BGH, NJW 1997, 135).

    Wird die Klausel hingegen für einen konkreten Einzelvertrag vorformuliert, kann von Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch bei späterer nochmaliger Verwendung nicht gesprochen werden (OLG Hamm NJW 2013, 392BGH, NJW 1997, 135).

  • OLG Brandenburg, 13.11.2018 - 3 U 102/17

    Mietzahlungspflicht des Mieters trotz noch nicht umgebauter Wohnung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.01.2022 - 3 U 110/20
    Wegen der weiteren Einzelheiten des Mietvertrages wird auf die Anl. K1 (Bl. 10 ff. der Akten) und zu den Anlagen des Mietvertrages wird auf Bl. 111 bis - Bl. 134 der beigezogenen Akte 3 U 102/17 Bezug genommen.

    Wegen der Einzelheiten des Kündigungsschreibens wird auf Bl. 145 der beigezogenen Akte 3 U 102/17 Bezug genommen.

    Der Senat hat in dem vorangegangenen Verfahren (3 U 102/17) die Beklagte zur Zahlung der Nettokaltmiete für den Zeitraum vom 15.2.2016 bis 29.2.2016 verurteilt.

    Insoweit wird auf die Schriftsätze des Klägers vom 11.11.2021 und der Beklagten vom 16.11.2021 Bezug genommen.Die Akten 3 U 102/17 waren beigezogen und Gegenstand der mündlichen Verhandlung.

  • OLG Hamm, 26.07.2012 - 24 U 41/12

    Entfallen des Sicherungszwecks einer Gewährleistungsbürgschaft;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.01.2022 - 3 U 110/20
    Ob eine Mehrfachverwendungsabsicht vorliegt, muss im Einzelfall unter Berücksichtigung aller Umstände geprüft werden (OLG Hamm NJW 2013, 392; BGH, NJW 1997, 135).

    Eine Vermutung für eine Vorformulierung zum Zweck der Mehrfachverwendung kann sich ergeben, wenn die Klausel tatsächlich vielfach verwendet wird (OLG Hamm NJW 2013, 392; BGH, NJW 1997, 135).

    Ist es noch nicht zu einer mehrfachen Verwendung gekommen, sind alle Begleitumstände zu würdigen (OLG Hamm NJW 2013, 392; BGH, NJW 1997, 135).

  • BGH, 05.12.2017 - VI ZR 24/17

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Gegenstandswert des Anspruchs auf Ersatz

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.01.2022 - 3 U 110/20
    Dem Anspruch auf Erstattung vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten ist im Verhältnis zum Schädiger grundsätzlich der Gegenstandswert zugrunde zu legen, der der berechtigten Forderung entspricht (vgl. BGH NJW 2018, 935).
  • BGH, 24.10.2007 - XII ZR 24/06

    Kündigung eines Gewerberaummietvertrages wegen Unzulässigkeit der Nutzung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.01.2022 - 3 U 110/20
    Zur Begründung beruft die Beklagte sich auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 24.10.2007 - XII ZR 24/06.
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