Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 10.02.2021 - 18 U 1/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,2953
OLG Brandenburg, 10.02.2021 - 18 U 1/18 (https://dejure.org/2021,2953)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 10.02.2021 - 18 U 1/18 (https://dejure.org/2021,2953)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 10. Februar 2021 - 18 U 1/18 (https://dejure.org/2021,2953)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,2953) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.10.2019 - 10 B 9.18

    OVG bestätigt Vorkaufsrecht im Bereich von Erhaltungssatzungen in Berlin

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.02.2021 - 18 U 1/18
    Der von den Antragstellern zu 1. bis 4. geltend gemachte Anspruch auf Erteilung eines Negativzeugnisses (vgl. § 28 Abs. 1 Satz 3 BauGB) kann im Wege der Verpflichtungsklage verfolgt werden (Reidt, in: Battis/Krautzberger/Löhr, 14. Aufl. 2019, BauGB, § 28 Rn. 21; vgl. Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 22. Oktober 2019 - OVG 10 B 9.18 -, juris Rn. 36 m.w.N.).

    So kann die Käuferin eines Grundstücks gegen die Ausübung des Vorkaufsrechts klagen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. Oktober 2001 - BVerwG 4 B 68/01 -, juris Rn. 6 m.w.N.; Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 22. Oktober 2019 - OVG 10 B 9.18 -, juris Rn. 37).

    Die Ausübung des Vorkaufsrechts ist nur dann vom Wohl der Allgemeinheit gerechtfertigt i.S.v. § 24 Abs. 3 Satz 1 BauGB, wenn damit im Einzelfall dem jeweils angegebenen, sich im gesetzlichen Zulässigkeitsrahmen bewegenden Verwendungszweck entsprochen wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. Februar 1990 - BVerwG 4 B 245/89 -, juris Rn. 3; Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 22. Oktober 2019 - OVG 10 B 9.18 -, Rn. juris 51).

    Die Entscheidung über die Ausübung des Vorkaufsrechts liegt im Ermessen des Beteiligten zu 6. Er kann bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen sein Recht ausüben, er ist aber dazu nicht verpflichtet (Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 18. Juni 2013 - 11 Bauland U 1/11 - Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 22. Oktober 2019 - OVG 10 B 9.18 -, juris Rn. 100).

    Anspruchsgrundlage für die Erteilung des Negativzeugnisses ist § 28 Abs. 1 Satz 3 BauGB (Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 22. Oktober 2019 - OVG 10 B 9.18 -, juris Rn. 107 m.w.N.).

  • BGH, 10.03.2005 - III ZR 224/04

    Beteiligung der Gemeinde im baulandgerichtlichen Verfahren; Rechtsfolgen eines

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.02.2021 - 18 U 1/18
    Hiervon geht auch der Bundesgerichtshof in einer Entscheidung zum baulandgerichtlichen Verfahren bei Anfechtung eines Umlegungsplans (vgl. BGH, Urteil vom 10. März 2005 - III ZR 224/04 -, juris Rn. 19 f.) aus.

    Ist ein gegen einen Verwaltungsakt gerichteter Antrag auf gerichtliche Entscheidung nur teilweise begründet und der angefochtene Verwaltungsakt teilbar, lässt § 226 Abs. 2 Satz 2 BauGB eine Teilaufhebung zu.§ 226 Abs. 2 Satz 2 BauGB eröffnet nämlich den Baulandgerichten die Möglichkeit, einen Verwaltungsakt auch nur teilweise aufzuheben (vgl. BGH, Urteil vom 10. März 2005 - III ZR 224/04 -, juris Rn. 19 ff.; vgl. Battis/Krautzberger/Löhr/Battis, 14. Aufl. 2019, BauGB § 226 Rn. 3).

    Die hierbei vorausgesetzte Teilbarkeit eines Verwaltungsakts ist gegeben, wenn der in Frage stehende Teil nicht mit den übrigen Teilen des Verwaltungsakts in einem untrennbaren inneren Zusammenhang steht, sondern die übrigen Teile auch als selbständige Regelung weiter existieren können, ohne ihren ursprünglichen Bedeutungsinhalt zu verändern (vgl. zur Teilaufhebung von Umlegungsplänen: BGH, Urteil vom 10. März 2005 - III ZR 224/04 -, juris Rn. 19 f.; Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger/Kalb/Külpmann, BauGB, 139. EL August 2020, § 226 Rn. 6 m.w.N.).

  • BVerwG, 15.02.1990 - 4 B 245.89

    Rechtfertigung der Ausübung des Verkaufsrechts durch eine Gemeinde

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.02.2021 - 18 U 1/18
    Die Ausübung des Vorkaufsrechts ist nur dann vom Wohl der Allgemeinheit gerechtfertigt i.S.v. § 24 Abs. 3 Satz 1 BauGB, wenn damit im Einzelfall dem jeweils angegebenen, sich im gesetzlichen Zulässigkeitsrahmen bewegenden Verwendungszweck entsprochen wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. Februar 1990 - BVerwG 4 B 245/89 -, juris Rn. 3; Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 22. Oktober 2019 - OVG 10 B 9.18 -, Rn. juris 51).

    Die Ausübung des Vorkaufsrechts kann schon dann gerechtfertigt sein, wenn im Hinblick auf eine bestimmte gemeindliche Aufgabe überwiegende Vorteile für die Allgemeinheit angestrebt werden (BVerwG, Beschluss vom 15. Februar 1990 - 4 B 245/89 -, juris Rn. 9).

  • BVerwG, 01.07.2020 - 3 B 1.20

    Teilbarkeit eines Verwaltungsaktes

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.02.2021 - 18 U 1/18
    Die Teilbarkeit ist zu bejahen, wenn die rechtlich unbedenklichen Teile nicht in einem untrennbaren inneren Zusammenhang mit dem rechtswidrigen Teil stehen, sondern als selbständige Regelungen weiter existieren können, ohne ihren Bedeutungsinhalt zu verändern (BVerwG, Urteil vom 20. August 1992 - 4 C 13/91 -, juris Rn. 17 Beschluss vom 1. Juli 2020 - 3 B 1/20 -, juris Rn. 14).

    Steht der Erlass des Verwaltungsaktes im Ermessen der Behörde, ist auch von Bedeutung, ob die Behörde den Verwaltungsakt auch ohne die angegriffene Teilregelung erlassen hätte; durch eine bloße Teilaufhebung darf ihr nicht eine Restregelung aufgezwungen werden, die sie so nicht erlassen hätte (BVerwG, Beschluss vom 1. Juli 2020 - 3 B 1/20 -, juris Rn. 14).

  • BVerwG, 17.10.1997 - 8 C 1.96

    Gewerbesteuer - Aussetzungszinsen - Abgabenvereinbarung - Erlaß von

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.02.2021 - 18 U 1/18
    Besonders schwerwiegend i.S. von § 44 Abs. 1 VwVfG i.V.m. § 1 Abs. 1 VwVfG Bbg ist ein Fehler nur, der ihn mit tragenden Verfassungsprinzipien oder der Rechtsordnung immanenten wesentlichen Wertvorstellungen unvereinbar erscheinen lässt (BVerwG, Urteil vom 17. Oktober 1997 - 8 C 1.96 - juris Rn. 28 m.w.N.).

    Dagegen ist die Nichtigkeit eines Verwaltungsaktes nicht schon deswegen anzunehmen, weil er einer gesetzlichen Grundlage entbehrt (BVerwG, Urteil vom 17. Oktober 1997 - 8 C 1.96 - juris Rn. 28 m.w.N.), weshalb Ziffer 4. des Bescheides vom 9. August 2016, anders als die Vorinstanz meint, nicht nichtig nach § 44 Abs. 1 VwVfG i.V.m. § 1 Abs. 1 VwVfG Bbg ist.

  • BVerwG, 28.08.2020 - 4 B 3.20

    Ausübungsfrist; Beginn; Grundsätzliche Bedeutung; Vorkaufsrecht;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.02.2021 - 18 U 1/18
    Die Zwei-Monatsfrist des § 28 Abs. 2 Satz 1 BauGB beginnt erst mit Eintritt des Vorkaufsfalles, also mit Rechtswirksamkeit des Kaufvertrages zu laufen (BVerwG, Beschluss vom 28. August 2020 - 4 B 3/20 -, juris Ls.).
  • BVerwG, 20.08.1992 - 4 C 13.91

    Fernstraßen - Festsetzung einer Ortsdurchfahrt

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.02.2021 - 18 U 1/18
    Die Teilbarkeit ist zu bejahen, wenn die rechtlich unbedenklichen Teile nicht in einem untrennbaren inneren Zusammenhang mit dem rechtswidrigen Teil stehen, sondern als selbständige Regelungen weiter existieren können, ohne ihren Bedeutungsinhalt zu verändern (BVerwG, Urteil vom 20. August 1992 - 4 C 13/91 -, juris Rn. 17 Beschluss vom 1. Juli 2020 - 3 B 1/20 -, juris Rn. 14).
  • BVerwG, 28.10.1993 - 4 C 15.93

    Zwangsbelastung eines Grundstück zur Verlegung einer Rohrleitung - Wirksamkeit

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.02.2021 - 18 U 1/18
    Erst durch die Bekanntgabe nach § 41 Abs. 1 Satz 1 VwVfG wird er Dritten gegenüber wirksam (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Oktober 1993 - 4 C 15.93 -, juris Rn. 16 Urteil vom 5. Dezember 1980 - IV C 28.77 -, juris Rn. 20 Stelkens/Bonk/Sachs/Sachs, VwVfG, 9. Aufl. 2018, § 43 Rn. 179).
  • BGH, 23.06.2006 - V ZR 17/06

    Beschränkung des Vorkaufsrechts auf eines von mehreren Grundstücken

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.02.2021 - 18 U 1/18
    Die Ausschlussfrist wird erst in Lauf gesetzt, wenn dem Vorkaufsberechtigten der richtige und vollständige Inhalt des das Vorkaufsrecht auslösenden Kaufvertrages mitgeteilt worden ist (vgl. BGH, Urteil vom 23. Juni 2006 - V ZR 17/06 -, juris Rn. 18).
  • BVerwG, 05.12.1980 - 4 C 28.77
    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.02.2021 - 18 U 1/18
    Erst durch die Bekanntgabe nach § 41 Abs. 1 Satz 1 VwVfG wird er Dritten gegenüber wirksam (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Oktober 1993 - 4 C 15.93 -, juris Rn. 16 Urteil vom 5. Dezember 1980 - IV C 28.77 -, juris Rn. 20 Stelkens/Bonk/Sachs/Sachs, VwVfG, 9. Aufl. 2018, § 43 Rn. 179).
  • BVerwG, 17.10.2001 - 4 B 68.01

    Voraussetzungen für eine Grundsatzrevision im Zusammenhang mit irrevisiblem

  • OLG Hamburg, 11.07.2012 - 1 U 1/11

    Bauleitplanung in Hamburg: Ausübung eines Vorkaufsrechts; Angabe des

  • LG Hamburg, 11.02.2022 - 351 O 1/19

    Baulandverfahren: Sachliche Zuständigkeit der Baulandkammer; Teilaufhebung eines

    Ein Verwaltungsakt ist teilbar, wenn der in Frage stehende Teil nicht mit den übrigen Teilen des Verwaltungsakts in einem untrennbaren Zusammenhang steht, sondern die übrigen Teile auch als selbständige Regelung weiter existieren können, ohne ihren ursprünglichen Bedeutungsinhalt zu verändern (OLG Brandenburg, Urt. v. 10.2.2021, 18 U 1/18, juris Rn. 90; KG Berlin, Urt. v. 12.6.2020, 9 U 2/17 Baul, juris Rn. 67; allgemein zum Verwaltungsrecht BVerwG, Beschl. v. 1.7.2020, 3 B 1/20, juris Rn. 14).
  • VG Würzburg, 07.03.2023 - W 4 K 21.1622

    Anfechtung eines Bescheides, mit dem ein gemeindliches Vorkaufsrecht ausgeübt

    Denn das Negativattest ist fachgesetzlich das primäre Nachweismittel gegenüber dem Grundbuchamt und stellt sich wegen der Fiktionswirkung des § 28 Abs. 1 Satz 4 BauGB für den Käufer als das einfachste Nachweisinstrument dar (so etwa auch OLG Brandenburg, U.v. 10.2.2021 - 18 U 1/18 - BeckRS 2021, 2300 Rn. 27; Stock in Ernst/Zinkhahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, Stand: August 2022, § 28 Rn. 113; Kronisch in Brüggelmann, BauGB, Stand Oktober 2022, vor §§ 24 bis 28 Rn. 103).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht