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OLG Brandenburg, 10.03.2015 - 10 UF 19/14 |
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1626a
- rechtsportal.de
BGB § 1626a Abs. 1 Nr. 3 ; BGB § 1626a Abs. 2 S. 1
Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge wegen nicht stattfindender Kommunikation unter den Eltern des Kindes - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge wegen nicht stattfindender Kommunikation unter den Eltern des Kindes
Verfahrensgang
- AG Bernau - 6 F 729/13
- AG Bernau, 20.01.2014 - 6 F 508/13
- OLG Brandenburg, 10.03.2015 - 10 UF 19/14
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Brandenburg, 22.06.2018 - 10 UF 109/15
Umgangsrechtsregelung: Befristeter Ausschluss eines Vaters vom Umgang mit seinem …
Der Antrag eines Vaters auf Einräumung bzw. Beibehaltung der Mitsorge kann erfolglos bleiben, wenn der Vater selbst meint, eine Kommunikation zwischen ihm und der Mutter sei nicht möglich gewesen, die Gespräche beim Jugendamt ebenso wie eine Mediation fruchtlos verlaufen und die Eltern könnten bei Begegnungen nicht einmal Höflichkeitsfloskeln austauschen (vgl. Senat, Beschluss vom 10.3.2015 - 10 UF 19/14, BeckRS 2016, 08367). - OLG Brandenburg, 23.12.2016 - 10 UF 23/16
Elterliche Sorge: Aufhebung des gemeinsamen Sorgerechts; Ausdehnung einer …
Der Antrag eines Vaters auf Einräumung bzw. Beibehaltung der Mitsorge kann erfolglos bleiben, wenn der Vater selbst meint, eine Kommunikation zwischen ihm und der Mutter sei nicht möglich gewesen, die Gespräche beim Jugendamt ebenso wie eine Mediation fruchtlos verlaufen und die Eltern könnten bei Begegnungen nicht einmal Höflichkeitsfloskeln austauschen (vgl. Senat, Beschluss vom 10.3.2015 - 10 UF 19/14, BeckRS 2016, 08367).