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   OLG Brandenburg, 10.04.2019 - 1 AuslA 34/17   

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OLG Brandenburg, 10.04.2019 - 1 AuslA 34/17 (https://dejure.org/2019,19370)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 10.04.2019 - 1 AuslA 34/17 (https://dejure.org/2019,19370)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 10. April 2019 - 1 AuslA 34/17 (https://dejure.org/2019,19370)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerfG, 08.04.2004 - 2 BvR 253/04

    Auslieferung nach Weißrussland (Auslieferungsersuchen; Bewilligungsverfahren;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.04.2019 - 1 AuslA 34/17
    Die damit zusammenhängenden Fragen hat der Senat im Rahmen der Prüfung der Zulässigkeit zu beantworten (BVerfG StV 2004, 440 m.w.N.).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts haben die deutschen Gerichte - wie oben dargelegt - im Auslieferungsverfahren zu prüfen, ob die Auslieferung und die ihr zugrunde liegenden Akte mit dem nach Art. 25 GG in der Bundesrepublik Deutschland verbindlichen völkerrechtlichen Mindeststandard und mit den unabdingbaren verfassungsrechtlichen Grundsätzen ihrer öffentlichen Ordnung vereinbar sind (vgl. BVerfGE 63, 332; 75, 1; BVerfG, 1. Kammer des 2. Senats, Beschluss vom 8. April 2004, StV 2004, 440).

  • BVerfG, 15.10.2007 - 2 BvR 1680/07

    Verfassungsmäßigkeit einer Auslieferung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.04.2019 - 1 AuslA 34/17
    Auf der Ebene des einfachen Rechts nimmt 73 IRG dieses verfassungsrechtliche Gebot auf, indem dort die Leistung von Rechtshilfe und damit auch die Auslieferung für unzulässig erklärt wird, wenn sie wesentlichen Grundsätzen der deutschen Rechtsordnung widersprechen würde (vgl. BVerfG NVwZ 2008, 71 m.w.N. der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung).

    Dies folgt einerseits aus der im völkerrechtlichen Menschenrechtsschutz mittlerweile fest etablierten Ächtung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung (Art. 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention [MRK]; Art. 7 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte vom 19. Dezember 1966; Übereinkommen gegen Folter oder andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe vom 10. Dezember 1984 sowie innerstaatlich aus Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1 und Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG (BVerfG NVwZ 2008, 71 m.w.N. der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung; OLG Dresden, Beschluss vom 10. Juli 2014, Ausl 53/14, zit. nach juris).

  • KG, 15.10.2012 - 151 AuslA 114/12

    Grundsätzlich keine Tatverdachtsprüfung im Auslieferungsverfahren nach EuAlÜbk,

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.04.2019 - 1 AuslA 34/17
    Denn ein Verstoß würde das in der gegenseitigen Auslieferungsverpflichtung des Art. 1 EuAlÜbk zum Ausdruck kommende Vertrauen der Vertragspartner enttäuschen und damit die weitere Zusammenarbeit im Bereich der Rechtshilfe nachhaltig stören (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 15. Oktober 2012 - (4) 151 Ausl A 114/12 (166/12) -, zitiert nach juris Rn. 4).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.02.2012 - A 3 S 1876/09

    Verfolgung von Russen aus Tschetschenien in den anderen Teilen der russischen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.04.2019 - 1 AuslA 34/17
    Hierbei ist auch zu berücksichtigen, dass dem Verfolgten als tschetschenischem Volkszugehörigen in Russland grundsätzlich inländische Fluchtalternativen zur Verfügung stehen, weshalb ihm internationaler Schutz regelmäßig nicht zu gewähren ist (vgl. ausf. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 15. Februar 2012, A 3 S 1876/09, zit. nach juris, dort Rdnr. 34 ff. m.w.N.; VG Potsdam, Urteil vom 9. August 2007, 6 K 4539/16.A, zit. nach juris, dort Rdnr. 35 ff.; VG Cottbus, Urteil vom 12. Dezember 2016, 1 K 156/13.A, zit. n. juris), zumal er nach eigenen Angaben auch außerhalb von Tschetschenien gewohnt haben will.
  • VG Potsdam, 09.08.2017 - 6 K 4539/16

    Asylanspruch eines tschetschenischen Staatsangehörigen; inländische

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.04.2019 - 1 AuslA 34/17
    Hierbei ist auch zu berücksichtigen, dass dem Verfolgten als tschetschenischem Volkszugehörigen in Russland grundsätzlich inländische Fluchtalternativen zur Verfügung stehen, weshalb ihm internationaler Schutz regelmäßig nicht zu gewähren ist (vgl. ausf. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 15. Februar 2012, A 3 S 1876/09, zit. nach juris, dort Rdnr. 34 ff. m.w.N.; VG Potsdam, Urteil vom 9. August 2007, 6 K 4539/16.A, zit. nach juris, dort Rdnr. 35 ff.; VG Cottbus, Urteil vom 12. Dezember 2016, 1 K 156/13.A, zit. n. juris), zumal er nach eigenen Angaben auch außerhalb von Tschetschenien gewohnt haben will.
  • OLG Hamm, 22.08.2017 - 2 Ausl 116/16
    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.04.2019 - 1 AuslA 34/17
    (2.) Der Auslieferung des Verfolgten an die Russische Föderation steht auch nicht entgegen, dass seitens der dortigen Justizbehörden eine Zusicherung für die Durchführung eines gerichtlichen Strafverfahrens außerhalb des Föderalbezirkes Nordkaukasus aus Rechtsgründen nicht abgegeben werden konnte (vgl. hierzu auch OLG Hamm, Beschluss vom 22. August 2017, 2 Ausl 116/16, zit. nach juris, dort Rn. 40, 51 f., 73 ff., 81 f.; OLG Dresden, Beschluss vom 8. Juni 2017, OLG Ausl 32/17; OLG Dresden, Beschluss vom 22. Mai 2018, OLG Ausl 294/16).
  • BVerfG, 31.03.1987 - 2 BvM 2/86

    Völkerrecht

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.04.2019 - 1 AuslA 34/17
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts haben die deutschen Gerichte - wie oben dargelegt - im Auslieferungsverfahren zu prüfen, ob die Auslieferung und die ihr zugrunde liegenden Akte mit dem nach Art. 25 GG in der Bundesrepublik Deutschland verbindlichen völkerrechtlichen Mindeststandard und mit den unabdingbaren verfassungsrechtlichen Grundsätzen ihrer öffentlichen Ordnung vereinbar sind (vgl. BVerfGE 63, 332; 75, 1; BVerfG, 1. Kammer des 2. Senats, Beschluss vom 8. April 2004, StV 2004, 440).
  • BVerfG, 28.07.2016 - 2 BvR 1468/16

    Auslieferung an die Russische Föderation zum Zwecke der Strafverfolgung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.04.2019 - 1 AuslA 34/17
    Die von der Generalstaatsanwaltschaft der Russischen Föderation gegebenen Zusicherungen sind ausreichend, um die vorgebrachten Bedenken hinsichtlich der Zulässigkeit der Auslieferung auszuräumen (vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 28. Juli 2016, 2 BvR 1468/16, zit. nach juris).
  • BVerwG, 23.03.2017 - 1 C 17.16

    EuGH soll Fragen zur Sekundärmigration von Asylsuchenden klären

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.04.2019 - 1 AuslA 34/17
    Da die Frage, ob dem Verfolgten im Fall der Auslieferung politische Verfolgung droht, im Auslieferungsverfahren gem. Art. 3 Abs. 2 EuAlÜbk eigenständig zu prüfen ist, besteht zudem kein begründeter Anlass zu der hilfsweise beantragten Aussetzung des Verfahrens im Hinblick auf den Vorlagebeschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. März 2017 (1 C 20.16, 1 C 17.16 und 1 C 18.16, S. 2 des Schriftsatzes der Beiständin vom 7. August 2018, Bl. 549 GA).
  • VG Cottbus, 16.12.2016 - 1 K 156/13

    Asyl, Abschiebungsschutz nach § 60, Abs. 1 und Abs. 2 7 AufenthG,

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.04.2019 - 1 AuslA 34/17
    Hierbei ist auch zu berücksichtigen, dass dem Verfolgten als tschetschenischem Volkszugehörigen in Russland grundsätzlich inländische Fluchtalternativen zur Verfügung stehen, weshalb ihm internationaler Schutz regelmäßig nicht zu gewähren ist (vgl. ausf. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 15. Februar 2012, A 3 S 1876/09, zit. nach juris, dort Rdnr. 34 ff. m.w.N.; VG Potsdam, Urteil vom 9. August 2007, 6 K 4539/16.A, zit. nach juris, dort Rdnr. 35 ff.; VG Cottbus, Urteil vom 12. Dezember 2016, 1 K 156/13.A, zit. n. juris), zumal er nach eigenen Angaben auch außerhalb von Tschetschenien gewohnt haben will.
  • BVerfG, 24.06.2003 - 2 BvR 685/03

    Auslieferung nach Indien

  • OLG Köln, 18.09.2014 - 6 AuslA 39/14

    Auslieferung eines Teilnehmers am Tschetschenienkrieg an Russland

  • BVerfG, 09.03.1983 - 2 BvR 315/83

    Einstweilige Anordnung gegen die Auslieferung nach Verurteilung im

  • BVerfG, 27.02.2019 - 2 BvR 351/19

    Erlass einer einstweiligen Anordnung, gerichtet auf die Außervollzugsetzung einer

  • OLG Karlsruhe, 27.07.2007 - 1 AK 41/07

    Türkei, Auslieferung, Auslieferungshaft, Kurden, PKK, Mitglieder, Verdacht der

  • BGH, 15.03.1984 - 4 ARs 23/83

    Prüfung des hinreichenden Tatverdachts

  • OLG München, 10.07.1995 - Ausl 120/94
  • BVerfG, 22.11.2005 - 2 BvR 1090/05

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Auslieferung nach Vietnam

  • OLG Dresden, 10.07.2014 - Ausl 53/14

    Schmuggel geschützter wildlebender Tiere (hier Reptilien und lebende Weichtiere)

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