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   OLG Brandenburg, 10.05.2023 - 13 WF 7/23   

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https://dejure.org/2023,11068
OLG Brandenburg, 10.05.2023 - 13 WF 7/23 (https://dejure.org/2023,11068)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 10.05.2023 - 13 WF 7/23 (https://dejure.org/2023,11068)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 10. Mai 2023 - 13 WF 7/23 (https://dejure.org/2023,11068)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für nichtsorgeberechtigte Eltern bei Eingriff in deren Elternrechte; Erfordernis der Anhörung der Eltern bezüglich der beantragten Änderung des Nachnamens der Kinder durch den Vormund; Beurteilung der Erfolgsaussichten in der ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 08.01.2020 - XII ZB 478/17

    Familiensache: Beschwerdebefugnis des nichtsorgeberechtigten Elternteils gegen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.05.2023 - 13 WF 7/23
    Am vorliegenden Verfahren, in welchem der Vormund die familiengerichtliche Genehmigung für einen Antrag auf öffentlich-rechtliche Namensänderung der Mündel bei der Verwaltungsbehörde erstrebt, ist die Beschwerdeführerin gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 1 FamFG zu beteiligen, weil durch die beantragte Entscheidung unmittelbar in ihre Elternrechte eingegriffen werden soll (vgl. BGH NJW 2020, 1220).
  • BVerfG, 12.10.1988 - 1 BvR 818/88

    Sorgerechtsprozeß

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.05.2023 - 13 WF 7/23
    Es ist ein Gesichtspunkt der Grundrechtsgewährleistung durch Verfahrensgestaltung (vgl. BVerfGE 53, 30, 65; 55, 171, 182; 79, 51, 66 f.; 99, 145, 162; 143, 1, 19), dem unbemittelten Beteiligten die professionelle Hilfe bei die Wahrnehmung seiner Verfahrensrechte zu ermöglichen.
  • BVerfG, 20.09.2016 - 2 BvE 5/15

    G 10-Kommission ist im Organstreitverfahren nicht parteifähig und scheitert daher

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.05.2023 - 13 WF 7/23
    Es ist ein Gesichtspunkt der Grundrechtsgewährleistung durch Verfahrensgestaltung (vgl. BVerfGE 53, 30, 65; 55, 171, 182; 79, 51, 66 f.; 99, 145, 162; 143, 1, 19), dem unbemittelten Beteiligten die professionelle Hilfe bei die Wahrnehmung seiner Verfahrensrechte zu ermöglichen.
  • BVerfG, 20.12.1979 - 1 BvR 385/77

    Mülheim-Kärlich

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.05.2023 - 13 WF 7/23
    Es ist ein Gesichtspunkt der Grundrechtsgewährleistung durch Verfahrensgestaltung (vgl. BVerfGE 53, 30, 65; 55, 171, 182; 79, 51, 66 f.; 99, 145, 162; 143, 1, 19), dem unbemittelten Beteiligten die professionelle Hilfe bei die Wahrnehmung seiner Verfahrensrechte zu ermöglichen.
  • BVerfG, 05.11.1980 - 1 BvR 349/80

    Verfassungsmäßigkeit der Verpflichtung zur Anhörung des Kindes bei der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.05.2023 - 13 WF 7/23
    Es ist ein Gesichtspunkt der Grundrechtsgewährleistung durch Verfahrensgestaltung (vgl. BVerfGE 53, 30, 65; 55, 171, 182; 79, 51, 66 f.; 99, 145, 162; 143, 1, 19), dem unbemittelten Beteiligten die professionelle Hilfe bei die Wahrnehmung seiner Verfahrensrechte zu ermöglichen.
  • BVerfG, 29.10.1998 - 2 BvR 1206/98

    Gegenläufige Kindesrückführungsanträge

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.05.2023 - 13 WF 7/23
    Es ist ein Gesichtspunkt der Grundrechtsgewährleistung durch Verfahrensgestaltung (vgl. BVerfGE 53, 30, 65; 55, 171, 182; 79, 51, 66 f.; 99, 145, 162; 143, 1, 19), dem unbemittelten Beteiligten die professionelle Hilfe bei die Wahrnehmung seiner Verfahrensrechte zu ermöglichen.
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