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   OLG Brandenburg, 10.07.2013 - 7 U 90/12   

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https://dejure.org/2013,20452
OLG Brandenburg, 10.07.2013 - 7 U 90/12 (https://dejure.org/2013,20452)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 10.07.2013 - 7 U 90/12 (https://dejure.org/2013,20452)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 10. Juli 2013 - 7 U 90/12 (https://dejure.org/2013,20452)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2013, 1249
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 18.03.1954 - IV ZR 160/53

    Pfändung von Geldforderungen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.07.2013 - 7 U 90/12
    Hierbei sind Ungenauigkeiten unschädlich, sofern sie sonst keinen Zweifel begründen, welche bestimmte Forderung gemeint ist (st. Rspr. RGZ 139, 97; RGZ 157, 321; BGH NJW 1954, 881; BGH NJW 1883, 886; BGH RR 1991, 1197).

    So ist etwa die globale Pfändung sämtlicher Forderungen des Drittschuldners gegen einen Schuldner aus "jedem Rechtsgrunde" (BGH NJW 1954, 881) oder aus einer anderen nichtssagenden rechtlichen Einordnung zu ungenau (vgl. OLG Karlsruhe NJW 1998, 549).

  • OLG Karlsruhe, 30.01.1997 - 4 U 154/96

    Mangelnde Bezeichnung der Identität zu pfändender Forderungen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.07.2013 - 7 U 90/12
    So ist etwa die globale Pfändung sämtlicher Forderungen des Drittschuldners gegen einen Schuldner aus "jedem Rechtsgrunde" (BGH NJW 1954, 881) oder aus einer anderen nichtssagenden rechtlichen Einordnung zu ungenau (vgl. OLG Karlsruhe NJW 1998, 549).
  • RG, 09.12.1932 - II 158/32

    Mit welcher Genauigkeit muß die zu pfändende Forderung im Pfändungs- und

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.07.2013 - 7 U 90/12
    Hierbei sind Ungenauigkeiten unschädlich, sofern sie sonst keinen Zweifel begründen, welche bestimmte Forderung gemeint ist (st. Rspr. RGZ 139, 97; RGZ 157, 321; BGH NJW 1954, 881; BGH NJW 1883, 886; BGH RR 1991, 1197).
  • RG, 13.04.1938 - II 194/37

    1. Ist die Pfändung von Ansprüchen des Schuldners gegen einen Dritten "aus

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.07.2013 - 7 U 90/12
    Hierbei sind Ungenauigkeiten unschädlich, sofern sie sonst keinen Zweifel begründen, welche bestimmte Forderung gemeint ist (st. Rspr. RGZ 139, 97; RGZ 157, 321; BGH NJW 1954, 881; BGH NJW 1883, 886; BGH RR 1991, 1197).
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