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   OLG Brandenburg, 10.08.2005 - 4 U 186/04   

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https://dejure.org/2005,12350
OLG Brandenburg, 10.08.2005 - 4 U 186/04 (https://dejure.org/2005,12350)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 10.08.2005 - 4 U 186/04 (https://dejure.org/2005,12350)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 10. August 2005 - 4 U 186/04 (https://dejure.org/2005,12350)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berechtigung der Belastung eines Grundstücks der klagenden Stadt mit einer Golddollarhypothek; Antrag auf Erteilung von Löschungsbewilligungen; Teilbarkeit einer Sicherungshypothek in rechtlich selbstständige Einzelhypotheken; Anwendung deutscher Vorschriften zur ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    BGB § 894; ; BGB § ... 1142 Abs. 1; ; BGB § 1170 Abs. 1; ; BGB § 1184 Abs. 1; ; BGB § 1187; ; BGB § 1188 Abs. 2 Satz 1; ; BGB § 1189; ; BGB § 1189 Abs. 2; ; AuslWBG § 6; ; AuslWBG § 6 Abs. 1; ; AuslWBG § 6 Abs. 1 Nr. 1; ; AuslWBG § 6 Abs. 1 Nr. 3; ; AuslWBG § 6 Abs. 1 Satz 1; ; AuslWBG § 6 Abs. 2 Satz 1; ; AuslWBG § 11 Abs. 3; ; ZPO § 982; ; ZPO § 985; ; ZPO § 986; ; GBO § 50; ; GBO § 50 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Erteilung der Löschungsbewilligung einer Golddollar-Hypothek zur Sicherung von Teilschuldverschreibungen (Auslandsbonds) bei teilweiser Forderungstilgung; Anwendbarkeit deutschen Rechts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 18.01.1978 - VIII ZR 262/76

    Geltendmachung von gesetzlichen Auskunftsrechten durch den Konkursverwalter

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.08.2005 - 4 U 186/04
    (1) Der Bundesgerichtshof hat zwar wiederholt entschieden, dass dem Bürgerlichen Recht eine allgemeine, nicht aus besonderen Rechtsgründen abgeleitete Auskunftspflicht unbekannt sei (vgl. BGHZ 10, 385, 387; BGH, Urteil vom 18.01.1978, NJW 1978, 1002).
  • BGH, 04.06.1981 - III ZR 31/80

    Amtshaftung einer kassenärztlichen Vereinigung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.08.2005 - 4 U 186/04
    Ein Recht auf Auskunft könne aber bei solchen Rechtsverhältnissen anerkannt werden, deren Wesen es mit sich bringt, dass der Berechtigte in entschuldbarer Weise über das Bestehen und den Umfang seines Rechtes im Ungewissen, der Verpflichtete hingegen unschwer in der Lage ist, solche Auskunft zu erteilen (BGH, aaO; auch BGHZ 81, 21, 24).
  • BGH, 26.01.1951 - V ZR 43/50

    Umstellung. Ost- oder Westwährung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.08.2005 - 4 U 186/04
    (1) Auf das dingliche Recht (Sicherungshypothek) finden hier aufgrund der auch in Art. 43 Abs. 1 EGBGB vorgenommenen Belegenheitsanknüpfung, die wegen der Ordnungsfunktion der sachenrechtlichen Beziehungen für Immobilien einer abweichenden Rechtswahl nicht zugänglich ist (vgl. schon BGH, Urteil vom 26.01.1951, Az.: V ZR 43/50; auch Palandt-Heldrich, 64. Auflage 2005, BGB, § 43 EGBGB Rn. 2), allein die deutschen Vorschriften zur Entstehung, Bedeutung und dem Erlöschen von Rechten an einem Grundstück - insbesondere also das BGB - Anwendung (vgl. auch MüKo-Sonnenberger, Band 10, 3. Auflage 1998, Einl. IPR, Rn. 204 m. w. N.).
  • BGH, 01.10.2002 - XI ZR 71/02

    Verfahrensrecht - Revision: Nichtzulassung trotz offensichtlicher Rechtsfehler

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.08.2005 - 4 U 186/04
    Damit besteht eine grundsätzliche Bedeutung der Sache im Sinne des § 543 Abs. 2 Nr. 1 ZPO (vgl. BGHZ 8, 55; BGH, Beschluss vom 01.10.2002, NJW 2003, 65 = MDR 2003, 104).
  • BGH, 18.11.1952 - I ZR 60/52

    Binnenschiffahrt. Außergewöhnliche Kosten

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.08.2005 - 4 U 186/04
    Damit besteht eine grundsätzliche Bedeutung der Sache im Sinne des § 543 Abs. 2 Nr. 1 ZPO (vgl. BGHZ 8, 55; BGH, Beschluss vom 01.10.2002, NJW 2003, 65 = MDR 2003, 104).
  • BGH, 28.10.1953 - II ZR 149/52

    Anforderungen an die Entscheidung über eine Stufenklage

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.08.2005 - 4 U 186/04
    (1) Der Bundesgerichtshof hat zwar wiederholt entschieden, dass dem Bürgerlichen Recht eine allgemeine, nicht aus besonderen Rechtsgründen abgeleitete Auskunftspflicht unbekannt sei (vgl. BGHZ 10, 385, 387; BGH, Urteil vom 18.01.1978, NJW 1978, 1002).
  • OLG Brandenburg, 28.02.2008 - 5 U 41/07

    Ansprüche aus einer in den 1920er Jahren emittierten Schuldverschreibung: Ablauf

    Auf die hiergegen eingelegte Berufung der Beklagten und nach teilweiser Rücknahme der Klage (bezüglich der Auskunft über einen Teil der der Beklagten abhanden gekommenen 453 Dollarbonds) im Termin vom 6. Juli 2005 hat der 4. Zivilsenat des Brandenburgischen Oberlandesgerichts [4 U 186/04] mit Berufungsurteil vom 10. August 2005, auf dessen Inhalt verwiesen wird, das Teilurteil des Landgerichts vom 23. September 2004 teilweise abgeändert und die Beklagte zur Löschungsbewilligung für die Sicherungshypotheken für die 1.643 Dollarbonds Buchstabe "A" der Anlage K23, die 17 Dollarbonds Buchstabe "B" der Anlage K23 und für 196 Dollarbonds Buchstabe "C"/"K61" der Anlage K23 sowie zur Auskunft über die Stücknummern der der Beklagten abhanden gekommenen entwerteten und nach Stücknummern bekannten 343 Dollarbonds verurteilt; im übrigen hat das Berufungsgericht die Klage abgewiesen [d.h. bezüglich der Löschungsbewilligung für die übrigen 972 Dollarbonds mit den Stücknummern der Kennzeichnung mit Buchstabe "C"/"K62" der Anlage K23 und der Auskunft über die Stücknummern der vom amerikanischen Treuhänder als getilgt anerkannten und/oder verbrannten 2.251 Dollarbonds, der 85 Dollarbonds im Besitz der D... ...bank und der in der 5. Ausschüttungsrunde (1990) vorgelegten Dollarbonds].

    unter Abänderung der angefochtenen Entscheidung die Klage abzuweisen, soweit ihr nicht durch das Urteil des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 10. August 2005 (4 U 186/04) stattgegeben worden ist.

    bb) Wie das Landgericht zutreffend darlegt hat, hindert die Rechtskraft des Berufungsurteils des 4. Zivilsenats des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 10. August 2005 [4 U 186/04] die Zulässigkeit der nachfolgend geänderten Klage nicht.

    aa) Wie das Landgericht in seinem Schlussurteil vom 15. Februar 2007 und der 4. Zivilsenat des Brandenburgischen Oberlandesgerichts in seinem Berufungsurteil vom 10. August 2005 [4 U 186/04] zutreffend dargelegt haben, ist deutsches Recht anwendbar, soweit es um die Entstehung, den Bestand und das Erlöschen der hier streitigen Sicherungshypotheken geht.

  • OLG Düsseldorf, 19.12.2019 - 6 U 161/18
    Dies kann sowohl der Entscheidung des OLG Brandenburg vom 10.08.2005 (4 U 186/04, juris Rz. 23) entnommen werden, als auch der Entscheidung des BGH vom 12.12.2008 (V ZR 49/08, juris Rz. 18 f. = WM 2009, 501 ff.; vgl. auch BGH, Urt. vom 25.10.2005, XI ZR 353/04, juris Rz. 13 ff. = BGHZ 164, 361 ff.), und ist zwischen den Parteien unstreitig.
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