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   OLG Brandenburg, 10.08.2022 - 1 Ws 22/22 (S)   

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https://dejure.org/2022,21743
OLG Brandenburg, 10.08.2022 - 1 Ws 22/22 (S) (https://dejure.org/2022,21743)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 10.08.2022 - 1 Ws 22/22 (S) (https://dejure.org/2022,21743)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 10. August 2022 - 1 Ws 22/22 (S) (https://dejure.org/2022,21743)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Burhoff online

    Zulässigkeit eines Adhäsionsverfahren, Verfahrensgebühr

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Voraussetzungen des Anwaltshonorars im Adhäsionsverfahren Vergütung des Rechtsanwalts für sein Erscheinen zu einem kurzfristig aufgehobenen Fortsetzungstermin

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Terminsgebühr nach zu später Absage des Termins - Rechtsanwalt muss nicht im Saal "erscheinen”

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Verfahrensgebühr Nr. 4143 VV im Adhäsionsverfahren - Nicht, wenn es das Verfahren gar nicht gibt?

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 27.07.2021 - 6 StR 307/21

    Umfang der Pflichtverteidigung (Pflichtverteidigung im Adhäsionsverfahren)

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.08.2022 - 1 Ws 22/22
    Zwar hat der Bundesgerichtshof für den Fall der notwendigen Verteidigung (§§ 140 ff. StPO) entschieden, dass sich die Pflichtverteidigerbestellung auch auf das Adhäsionsverfahren erstreckt (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Juli 2021, 6 StR 307/21, in: NJW 2021, 2901 f.), was sich bereits aus der engen tatsächlichen und rechtlichen, in der Regel untrennbaren Verbindung zwischen Verteidigung gegen den Tatvorwurf und Abwehr des aus der Straftat erwachsenen vermögensrechtlichen Anspruchs des Verletzten im Sinne von § 403 StPO ergibt (BGH a.a.O.; siehe auch BGH, Beschluss vom 30. März 2001, 3 StR 25/01, in: BGHR StPO § 397a Abs. 1 Beistand 4).
  • BGH, 22.01.2015 - 2 StR 390/14

    Bedrohung (Verhältnis zur Nötigung)

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.08.2022 - 1 Ws 22/22
    Zudem hat das erkennende Gericht den Adhäsionsantrag dem Angeklagten nicht zugestellt (BGH, Beschluss vom 22. Januar 2015 - 2 StR 390/14 -) und bereits bei der einfachen Übersendung der Antragsschrift mitgeteilt, dass das Adhäsionsverfahren gegen einen Jugendlichen nicht stattfinde.
  • BGH, 30.03.2001 - 3 StR 25/01

    Beiordnung eines Rechtsanwalts zum Nebenkläger erstreckt sich nicht auf die

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.08.2022 - 1 Ws 22/22
    Zwar hat der Bundesgerichtshof für den Fall der notwendigen Verteidigung (§§ 140 ff. StPO) entschieden, dass sich die Pflichtverteidigerbestellung auch auf das Adhäsionsverfahren erstreckt (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Juli 2021, 6 StR 307/21, in: NJW 2021, 2901 f.), was sich bereits aus der engen tatsächlichen und rechtlichen, in der Regel untrennbaren Verbindung zwischen Verteidigung gegen den Tatvorwurf und Abwehr des aus der Straftat erwachsenen vermögensrechtlichen Anspruchs des Verletzten im Sinne von § 403 StPO ergibt (BGH a.a.O.; siehe auch BGH, Beschluss vom 30. März 2001, 3 StR 25/01, in: BGHR StPO § 397a Abs. 1 Beistand 4).
  • BGH, 09.07.2004 - 2 StR 37/04

    Zwingende Zustellung des Adhäsionsantrags an den Beschuldigten; Prüfung der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.08.2022 - 1 Ws 22/22
    Da ein Adhäsionsantrag, der außerhalb der Hauptverhandlung gestellt wird, gemäß § 404 Abs. 1 S. 3 StPO erst mit Zustellung wirksam wird (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Juli 2004 - 2 StR 37/04 -), bedurfte es insofern auch keiner Abwehr des aus der Straftat erwachsenen vermögensrechtlichen Anspruchs des Verletzten.
  • OLG München, 13.11.2007 - 1 Ws 986/07

    Rechtsanwaltsvergütung: Entschädigung für einen geplatzten Termin, Begriff des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.08.2022 - 1 Ws 22/22
    Die von der obergerichtlichen Rechtsprechung bislang vorgenommene enge Auslegung dahingehend, dass ein Rechtsanwalt nur dann zu einem anberaumten Termin erschienen ist, wenn er im Gerichtsgebäude körperlich anwesend ist, greift nach Ansicht des Senats zu kurz (a.A. OLG München, Beschluss vom 23. April 2007 - 1 Ws 986/07 - Beschluss vom 23. April 2018 - 6 St K 12/18 - Beschluss vom 04. August 2014 - 6 St K 22/14 - Beschluss vom 15. September 2014 - 6 St K 24/14 - OLG Naumburg, Beschluss vom 12. August 2020 - 1 Ws (s) 154/20 -).
  • OLG München, 04.08.2014 - 6 St (K) 22/14

    Anreise eines auswärtigen Rechtsanwalts zu mehreren nacheinander terminierten

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.08.2022 - 1 Ws 22/22
    Das ist sicherlich der Fall, wenn - wie in dem Fall des Beschlusses des Oberlandesgerichts München vom 04. August 2014 (Az. 6 St (K) 22/14) - die Terminsaufhebung dem Rechtsanwalt am Vortag des geplanten Termins zur Kenntnis gelangt.
  • LG Magdeburg, 15.04.2020 - 21 Ks 5/19

    Möglichkeit einer Terminsgebühr für einen sogenannten "geplatzten Termin"

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.08.2022 - 1 Ws 22/22
    Der Senat folgt den Überlegungen des Landgerichts Magdeburg, wonach Sinn und Zweck der Eingrenzung auf den Rechtsanwalt, der "zu einem anberaumten Termin erscheint", ist, dass derjenige Rechtsanwalt von der Terminsgebühr ausgeschlossen sein soll, der ungeachtet der Terminsaufhebung zu dem Hauptverhandlungstermin ohnehin nicht erschienen wäre (LG Magdeburg, Beschluss vom 15. April 2020 - 21 Ks 5/19 -, Rn. 22, juris).
  • OLG Naumburg, 12.08.2020 - 1 Ws (s) 154/20

    Rechtsanwaltsvergütung in Strafsachen: Entstehen der Terminsgebühr für sog.

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.08.2022 - 1 Ws 22/22
    Die von der obergerichtlichen Rechtsprechung bislang vorgenommene enge Auslegung dahingehend, dass ein Rechtsanwalt nur dann zu einem anberaumten Termin erschienen ist, wenn er im Gerichtsgebäude körperlich anwesend ist, greift nach Ansicht des Senats zu kurz (a.A. OLG München, Beschluss vom 23. April 2007 - 1 Ws 986/07 - Beschluss vom 23. April 2018 - 6 St K 12/18 - Beschluss vom 04. August 2014 - 6 St K 22/14 - Beschluss vom 15. September 2014 - 6 St K 24/14 - OLG Naumburg, Beschluss vom 12. August 2020 - 1 Ws (s) 154/20 -).
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