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   OLG Brandenburg, 10.09.2014 - 7 W 68/14   

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https://dejure.org/2014,30723
OLG Brandenburg, 10.09.2014 - 7 W 68/14 (https://dejure.org/2014,30723)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 10.09.2014 - 7 W 68/14 (https://dejure.org/2014,30723)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 10. September 2014 - 7 W 68/14 (https://dejure.org/2014,30723)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 60; RDG §§ 6, 7
    Keine Eintragung eines studentischen, unentgeltlich außergerichtlich rechtsberatenden Vereins in das Vereinsregister wegen § 7 RDG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eintragungsfähigkeit eines Vereins mit dem Vereinzweck der unentgeltlichen Rechtsberatung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eintragungsfähigkeit eines Vereins mit dem Vereinzweck der unentgeltlichen Rechtsberatung

  • rechtsportal.de

    BGB § 60 ; RDG § 6 ; RDG § 7
    Eintragungsfähigkeit eines Vereins mit dem Vereinzweck der unentgeltlichen Rechtsberatung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • AG Frankfurt/Oder - 84 AR 41/13
  • OLG Brandenburg, 10.09.2014 - 7 W 68/14

Papierfundstellen

  • NJW 2015, 1122
  • MDR 2014, 1400
  • NVwZ 2015, 758
  • FGPrax 2015, 21
  • Rpfleger 2015, 149
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 01.06.2011 - I ZR 58/10

    Rechtsberatung durch Einzelhandelsverband

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.09.2014 - 7 W 68/14
    Die Rechtsdienstleistung muss insoweit eine dienende Funktion haben und darf nur Mittel sein, um den Gesamtzweck der Vereinigung zu erreichen (vgl. BT-Drs. 16/3655, S. 59; BGH GRUR 2012, 79, 80, Tz. 17).
  • LG Fulda, 06.02.2015 - 1 S 136/14

    1. Die Durchführung einer Schuldenregulierung stellt eine erlaubnispflichtige

    § 7 RDG fungiert als Erlaubnistatbestand, auch wenn die Vereinigung von ihren Mitgliedern für die jeweilige Beratungsleistung selbst kein gesondertes Entgelt verlangt (Deckenbrock/Henssler, a.a.O., § 7 RDG, Rdnr. 10; Beschluss des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 10.09.2014, Az. 7 W 68/14, zitiert nach juris).
  • VG Stuttgart, 12.05.2021 - 4 K 6016/20

    Untersagung der weiteren Erbringung von Rechtsdienstleistungen

    Die Rechtsdienstleistung muss vielmehr eine dienende Funktion haben und darf nur Mittel sein, um den Gesamtzweck der Vereinigung zu erreichen (vgl. BGH, Urt. v. 01.06.2011 - I ZR 58/10 - juris Rn. 17; Brandenburgisches OLG, Beschl. v. 10.09.2014 - 7 W 68/14 - juris Rn. 12).
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