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OLG Brandenburg, 10.09.2014 - 7 W 68/14 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- Deutsches Notarinstitut
BGB § 60; RDG §§ 6, 7
Keine Eintragung eines studentischen, unentgeltlich außergerichtlich rechtsberatenden Vereins in das Vereinsregister wegen § 7 RDG - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Eintragungsfähigkeit eines Vereins mit dem Vereinzweck der unentgeltlichen Rechtsberatung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Eintragungsfähigkeit eines Vereins mit dem Vereinzweck der unentgeltlichen Rechtsberatung
- rechtsportal.de
BGB § 60 ; RDG § 6 ; RDG § 7
Eintragungsfähigkeit eines Vereins mit dem Vereinzweck der unentgeltlichen Rechtsberatung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)
Verfahrensgang
- AG Frankfurt/Oder - 84 AR 41/13
- OLG Brandenburg, 10.09.2014 - 7 W 68/14
Papierfundstellen
- NJW 2015, 1122
- MDR 2014, 1400
- NVwZ 2015, 758
- FGPrax 2015, 21
- Rpfleger 2015, 149
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 01.06.2011 - I ZR 58/10
Rechtsberatung durch Einzelhandelsverband
Auszug aus OLG Brandenburg, 10.09.2014 - 7 W 68/14
Die Rechtsdienstleistung muss insoweit eine dienende Funktion haben und darf nur Mittel sein, um den Gesamtzweck der Vereinigung zu erreichen (vgl. BT-Drs. 16/3655, S. 59; BGH GRUR 2012, 79, 80, Tz. 17).
- LG Fulda, 06.02.2015 - 1 S 136/14
1. Die Durchführung einer Schuldenregulierung stellt eine erlaubnispflichtige …
§ 7 RDG fungiert als Erlaubnistatbestand, auch wenn die Vereinigung von ihren Mitgliedern für die jeweilige Beratungsleistung selbst kein gesondertes Entgelt verlangt (…Deckenbrock/Henssler, a.a.O., § 7 RDG, Rdnr. 10; Beschluss des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 10.09.2014, Az. 7 W 68/14, zitiert nach juris). - VG Stuttgart, 12.05.2021 - 4 K 6016/20
Untersagung der weiteren Erbringung von Rechtsdienstleistungen
Die Rechtsdienstleistung muss vielmehr eine dienende Funktion haben und darf nur Mittel sein, um den Gesamtzweck der Vereinigung zu erreichen (…vgl. BGH, Urt. v. 01.06.2011 - I ZR 58/10 - juris Rn. 17; Brandenburgisches OLG, Beschl. v. 10.09.2014 - 7 W 68/14 - juris Rn. 12).