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OLG Brandenburg, 10.09.2018 - (1) 53 Ss 93/16 (61/18) |
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OLG Brandenburg, Entscheidung vom 10.09.2018 - (1) 53 Ss 93/16 (61/18) (https://dejure.org/2018,43981)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 10. September 2018 - (1) 53 Ss 93/16 (61/18) (https://dejure.org/2018,43981)
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Anforderungen an die Dokumentation von Gesprächen über die Möglichkeit einer Verfahrenseinstellung nach § 153a Abs. 2 StPO
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Brandenburg - Ds 189/15
- LG Potsdam, 29.05.2018 - 29 Ns 13/18
- OLG Brandenburg, 10.09.2018 - (1) 53 Ss 93/16 (61/18)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 22.10.2013 - 4 StR 368/13
Adhäsionsverfahren (Zeitpunkt der Stellung des Adhäsionsantrags; Begründung des …
Auszug aus OLG Brandenburg, 10.09.2018 - 53 Ss 93/16
Zum andern fehlt es an einer hinreichend konkreten Darlegung des Schadenshergangs und des Schadensumfangs, wofür im vorliegenden Fall die - allerdings nicht erfolgte - Bezugnahme auf die Anklageschrift genügt hätte (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 22.10.2013, Az.: 4 StR 368/13, Rn. 7 - m. w. Nachw.). - BVerfG, 15.01.2015 - 2 BvR 878/14
Absprachen im Strafverfahren (Verständigung; Protokollierung; Beruhensprüfung bei …
Auszug aus OLG Brandenburg, 10.09.2018 - 53 Ss 93/16
Bei der Prüfung, ob sich ein Beruhen des Urteils auf einem Transparenzverstoß ausnahmsweise ausschließen lässt, können Art und Schwere des Verstoßes sowie der Umstand, welcher Art die zweifelsfrei feststellbaren Gesprächsinhalte waren, die in der Hauptverhandlung nicht mitgeteilt und damit der Öffentlichkeit vorenthalten wurden, zu berücksichtigen sein; von besonderer Bedeutung ist dabei, ob sich ausschließen lässt, dass die weder mitgeteilten noch dokumentierten Gespräche auf die Herbeiführung einer gesetzwidrigen Absprache gerichtet waren (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 15.01.2015, Az.: 2 BvR 878/14, Rn. 29; juris). - BGH, 21.03.2017 - 1 StR 622/16
Mitteilung über außerhalb der Hauptverhandlung geführte Verständigungsgespräche …
Auszug aus OLG Brandenburg, 10.09.2018 - 53 Ss 93/16
Bei Verstößen gegen die Mitteilungspflicht aus § 243 Abs. 4 StPO ist zwar regelmäßig davon auszugehen, dass das Urteil auf diesem Verstoß beruht; lediglich in Ausnahmefällen ist Abweichendes vertretbar (vgl. BGH, Beschluss vom 21.03.2017, Az.: 1 StR 622/16, Rn. 16 - m. w. Nachw.; juris). - BGH, 03.05.2017 - 2 StR 576/15
Pflicht zur Mitteilung über außerhalb der Hauptverhandlung geführte …
Auszug aus OLG Brandenburg, 10.09.2018 - 53 Ss 93/16
Auch außerhalb einer laufenden Hauptverhandlung geführte Gespräche, in denen die Möglichkeit einer Verfahrenseinstellung nach § 153a Abs. 2 StPO ausgelotet werden soll, unterfallen im Grundsatz dem Regelungsbereich des § 257c StPO (vgl. BGH, Urteil vom 03.05.2017, Az.: 2 StR 576/15, Rn. 15 - m. w. Nachw.; juris). - BGH, 14.03.2018 - 4 StR 516/17
Vergewaltigung (Konkurrenzverhältnis bei mehreren hintereinander begangenen …
Auszug aus OLG Brandenburg, 10.09.2018 - 53 Ss 93/16
Zum einen fehlt die Angabe der Größenordnung des begehrten Betrages, um das Gericht und den Gegner darüber zu unterrichten, welchen Umfang der Streitgegenstand haben soll (vgl. BGH, Beschluss vom 14.03.2018, Az.: 4 StR 516/17, Rn. 14 - m. w. Nachw.; juris).