Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 10.11.2022 - 12 U 69/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,34939
OLG Brandenburg, 10.11.2022 - 12 U 69/22 (https://dejure.org/2022,34939)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 10.11.2022 - 12 U 69/22 (https://dejure.org/2022,34939)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 10. November 2022 - 12 U 69/22 (https://dejure.org/2022,34939)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2022,34939) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg
  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    BGB §§ 648, 812; VOB/B § 4 Abs. 8 Nr. 1
    Keine große Kündigungsvergütung bei fehlender Zustimmung des Bestellers zu Subunternehmereinsatz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Ansprüche des Bestellers auf Rückzahlung einer Abschlagszahlung nach vorzeitiger Beendigung eines Werkvertrages über Fassadenarbeiten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vertrag über Fassadenarbeiten ist kein Verbraucherbauvertrag!

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Vertrag über Fassadenarbeiten ist kein Verbraucherbauvertrag! (IBR 2023, 74)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Nachunternehmereinsatz nicht zugestimmt: Kalkulation des Nachunternehmers unbeachtlich! (IBR 2023, 63)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2023, 927
  • NZBau 2023, 231
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 21.12.1995 - VII ZR 198/94

    Abrechnung eines vorzeitig beendeten Einheitspreisvertrages; Berechnung der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.11.2022 - 12 U 69/22
    Andererseits darf er keinen Vorteil daraus ziehen, dass ein für ihn ungünstiger Vertrag gekündigt worden ist (BGH, Urteil vom 21. Dezember 1995 - VII ZR 198/94 -, Rn. 16, juris).

    Die im Gesetz vorgesehene Pauschalierung erleichtert nicht die Beweislast, sondern die sekundäre Darlegungslast des Unternehmers (BGH, Urteil vom 05. Mai 2011 - VII ZR 181/10 -, Rn. 28 - 29 Urteil vom 21. Dezember 1995 - VII ZR 198/94 -, Rn. 13, juris).

    Selbst wenn die behaupteten "Füllaufträge" erst im Anschluss an die voraussichtliche Produktionszeit des vorliegenden Auftrags anfielen, können die Einnahmen aus den "Füllaufträgen" grundsätzlich als anderweitigen Erwerb anzusehen sein (BGH, Urteil vom 21. Dezember 1995 - VII ZR 198/94 -, BGHZ 131, 362-367, Rn. 18 - 22).

  • BGH, 08.01.2015 - VII ZR 6/14

    Bestellerkündigung eines Werkvertrags über Internet-Dienstleistungen: Berechnung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.11.2022 - 12 U 69/22
    Hat der Besteller nach diesen Grundsätzen ausreichend vorgetragen, muss der Unternehmer durch Vorlage einer Abrechnung darlegen, dass er berechtigt ist, die Voraus- und Abschlagszahlungen endgültig zu behalten (BGH a.a.O.; BGH, Urteil vom 08.01.2015 - VII ZR 6/14, NJW-RR 2015, 469, beck-online; Kniffka/Koeble, Teil 8, Die Abwicklung des gekündigten Bauvertrages, Rn. 43, 71ff beck-online).

    Der Besteller kann jedoch grundsätzlich nicht verlangen, dass der Unternehmer von vornherein seine gesamte Geschäftsstruktur offenlegt, um ihm die Beurteilung zu ermöglichen, welche Aufträge auch ohne die Kündigung akquiriert worden wären (BGH, Urteil vom 8. Januar 2015 - VII ZR 6/14 -, Rn. 28, juris).

  • BGH, 24.01.2002 - VII ZR 196/00

    Rechtsfolgen der Vereinbarung von Voraus- oder Abschlagszahlungen; Darlegungs-

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.11.2022 - 12 U 69/22
    Die Verpflichtung des Unternehmers, dem Besteller die genannten Rechnungen zu erteilen, folgt aus dem vorläufigen Charakter der Voraus- oder Abschlagszahlungen und nunmehr aus § 650g BGB (BGH, Versäumnisurteil vom 24.1. 2002 - VII ZR 196/00, NJW 2002, 1567, beck-online).
  • BGH, 07.11.1996 - VII ZR 82/95

    Rechte des Unternehmers bei Kündigung eines Pauschalpreisvertrages durch den

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.11.2022 - 12 U 69/22
    Andernfalls wäre es dem für höhere Ersparnisse darlegungsbelasteten, aber über die Einzelheiten des Betriebes des Unternehmers in der Regel nicht unterrichteten Besteller nicht möglich, hierzu sachgerecht Stellung zu nehmen (BGH, Urteil vom 07. November 1996 - VII ZR 82/95 -, Rn. 10, juris).
  • OLG Dresden, 20.03.2015 - 6 U 967/14

    Bauvertrag "frei" gekündigt: AGK sowie Wagnis und Gewinn sind nicht erspart!

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.11.2022 - 12 U 69/22
    Diese setzt sich in der Regel aus einer Vielzahl von Kostenpositionen zusammen, bestehend aus Personal-, allgemeine Geschäfts-, Baustellengemein-, Material-, Maschinenkosten, Kosten der Baustelleneinrichtung sowie weitere Aufwandspositionen wie z.B. Fahrt- und Transportkosten (instruktiv als positives Beispiel für eine Abrechnung OLG Dresden, Urteil vom 20. März 2015 - 6 U 967/14 -, Rn. 70ff, juris).
  • BGH, 07.07.2016 - I ZR 30/15

    Widerrufsrecht von Verbrauchern bei im Fernabsatz geschlossenen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.11.2022 - 12 U 69/22
    Nur Geschäfte, die unter gelegentlichem, eher zufälligem Einsatz von Fernkommunikationsmitteln geschlossen werden, sollen aus dem Anwendungsbereich ausscheiden (BGH, Urteil vom 7. Juli 2016 - I ZR 30/15 -, Rn. 51, juris).
  • BGH, 05.05.2011 - VII ZR 181/10

    Vertrag über ein Ausbauhaus: Auslegung einer Klausel über die Annahmefrist;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.11.2022 - 12 U 69/22
    Die im Gesetz vorgesehene Pauschalierung erleichtert nicht die Beweislast, sondern die sekundäre Darlegungslast des Unternehmers (BGH, Urteil vom 05. Mai 2011 - VII ZR 181/10 -, Rn. 28 - 29 Urteil vom 21. Dezember 1995 - VII ZR 198/94 -, Rn. 13, juris).
  • BGH, 30.06.2016 - VII ZR 188/13

    Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Bauträgers: Wirksamkeit einer die Abnahme

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.11.2022 - 12 U 69/22
    Die Beklagte hat mit der genannten Klausel einen entsprechenden Eindruck erweckt, so dass sie als Verwenderin nach Treu und Glauben auch den entsprechenden Nachteil tragen muss (vgl. BGH, Urteil vom 30. Juni 2016 - VII ZR 188/13 -, Rn. 24 - 26, juris).
  • OLG Düsseldorf, 23.07.2015 - 5 U 53/14

    Darlegungs- und Beweislast bei Abrechnung eines vorzeitig beendeten Werkvertrages

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.11.2022 - 12 U 69/22
    Mithin hat die Beklagte substantiiert diejenigen Aufwendungen darzulegen, die sie ohne die Kündigung, d.h. bei Ausführung des Vertrags, gehabt hätte und die infolge der Kündigung entfallen sind (zu den ersparten Aufwendungen vgl. BeckOGK/Reiter, 01.04.2021, BGB § 648 Rn. 139, 144, 146; OLG Düsseldorf Urt. v. 23.07.2015 - I-5 U 53/14, BeckRS 2015, 15441 Rn. 65, beck-online; BeckOK VOB/B/Brüninghaus/Kleineke, 44. Ed. 31.7.2021, VOB/B § 8 Abs. 1 Rn. 43).
  • KG, 11.04.2023 - 7 U 74/21

    Große Kündigungsvergütung: Berechnung der Ersparnis auf Kalkulationsbasis;

    Der Werkunternehmer kann daher auch auf Basis eines geplanten Subunternehmereinsatzes jedenfalls dann abrechnen, wenn keine Anhaltspunkte für eine andere Kostenentwicklung gegeben sind (Wolber, IBR 2007, 604; großzügiger für den Fall einer vorangegangenen Kündigung durch den Besteller wohl: OLG Celle, Urteil vom 14. Februar 2007 - 7 U 165/06 - juris Rn. 51 f.; Joussen in: Leupertz/v. Wietersheim, VOB, 22. Aufl. 2023, § 8 Abs. 1 VOB/B Rn. 73; Werner, in Werner/Pastor, Der Bauprozess, 17. Aufl. 2020, Kapitel 5, Rn. 1680; Bolz/Jurgeleit/Jahn, ibr-online-Kommentar VOB/B, 13.3.2023, § 8 Rn. 135; BeckOK VOB/B/Brüninghaus, 49. Ed. 31.10.2022, VOB/B § 8 Abs. 1 Rn. 38a; ablehnend: OLG Brandenburg, Urteil vom 10. November 2022 - 12 U 69/22 - juris Rn. 28 f.).

    Denn die hier entscheidungserhebliche Frage, ob die große Kündigungsvergütung auch dann nach § 648a Abs. 5 Satz 2 BGB a.F. (bzw. jetzt § 650f Abs. 5 Satz 2 BGB) auf Grundlage eines Nachunternehmereinsatzes kalkuliert werden kann, wenn diesem seitens des Bestellers nicht gemäß § 4 Abs. 8 Nr. 1 VOB/B zugestimmt worden war, ist höchstrichterlich noch nicht geklärt und wird in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte konträr beantwortet (OLG Celle, Urteil vom 14.2.2007 - 7 U 1656/06 - juris Rn. 51 f. einerseits und OLG Brandenburg, Urteil vom 10.11.2022 - 12 U 69/22 - juris Rn. 28 f. andererseits).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht