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   OLG Brandenburg, 11.02.2015 - 10 WF 7/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,31710
OLG Brandenburg, 11.02.2015 - 10 WF 7/15 (https://dejure.org/2015,31710)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 11.02.2015 - 10 WF 7/15 (https://dejure.org/2015,31710)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 11. Februar 2015 - 10 WF 7/15 (https://dejure.org/2015,31710)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Unterhaltsverpflichteter muss die Einkommensteuererklärung vorlegen!

  • unterhalt24.com (Kurzinformation)

    Vorlage der Einkommenssteuererklärung im Unterhaltsverfahren

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 07.04.1982 - IVb ZR 678/80

    Ermittlung des maßgeblichen Einkommens eines GmbH-Geschäftsführers mit festem

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.02.2015 - 10 WF 7/15
    Oft lässt sich erst im Zusammenhang mit der Steuererklärung hinreichend deutlich erkennen, welche Einkommensteile steuerrechtlich unberücksichtigt geblieben sind und inwieweit steuerrechtlich anerkannte Absetzungen vorliegen, die unterhaltsrechtlich möglicherweise nicht als einkommensmindernd hinzunehmen sind (BGH, NJW 1982, 1642, 1643; Wendl/Dose, Unterhaltsrecht, 8. Aufl., § 1 Rn. 1181; Niepmann/Schwamb, Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts, 12. Aufl., Rn. 700; Born, in: Münchner Kommentar zum BGB , 6. Aufl., § 1605 Rn. 24).
  • BGH, 19.03.1997 - XII ZR 277/95

    Zugehörigkeit von Auskunftsansprüchen zum Scheidungsverbund; Abänderung einer

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.02.2015 - 10 WF 7/15
    Denn vorbereitende Auskunftsansprüche, die nicht im Rahmen eines Stufenantrags geltend gemacht werden, gehören nicht in den Scheidungsverbund, da im Verbund nur Entscheidungen für den Fall der Scheidung zu treffen sind (vgl. BGH, NJW 1997, 2176, 2177).
  • OLG München, 08.07.1992 - 12 UF 776/92

    Abgrenzung der Pflicht zur Auskunftserteilung und der Pflicht zur Vorlage von

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.02.2015 - 10 WF 7/15
    Dies gilt jedenfalls für den Beleganspruch, der von dem Anspruch auf Auskunftserteilung zu unterscheiden ist (vgl. OLG München, FamRZ 1993, 202 ; FamRZ 1996, 307 ; FamVerf/Schael, § 1 Rn. 307).
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