Rechtsprechung
OLG Brandenburg, 11.03.2002 - 15 WF 95/00 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Festsetzung der Vergütung eines Verfahrenspflegers eines Kindes und Festlegung des Umfangs der Erstattungsfähigen Tätigkeiten eines Verfahrenspflegers; Vergütungsfähigkeit von Fahrtkosten einer Verfahrenspflegerin zum Verfahrenstermin; Erstattungsfähigkeit einer ...
- OLG Brandenburg
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)
Vergütung für Supervision
- Judicialis
FGG § 50; ; FGG § 50 Abs. 5; ; FGG § 56 g Abs. 5; ; FGG § 67 Abs. 3; ; BGB § 1908 e; ; BGB § 1835; ; BGB § 1836; ; BVormVG § 1; ; BVormVG § 1 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Fahrzeit als ersetzbare Aufwendungen i.S.d. § 1908 BGB
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Potsdam, 30.03.2000 - 42 F 509/98
- AG Potsdam, 30.03.2000 - 42 F 96/99
- OLG Brandenburg, 11.03.2002 - 15 WF 95/00
Papierfundstellen
- FamRZ 2003, 256
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (4)
- KG, 06.06.2000 - 19 WF 2735/00
Auszug aus OLG Brandenburg, 11.03.2002 - 15 WF 95/00
Aufwendungen, die der Verfahrenspfleger hierbei hat, kann er nach Maßgabe von §§ 50 Abs. 5, 67 Abs. 3 FGG ersetzt verlangen (vgl. KG NJW-RR 2001, 73 f.; OLG Brandenburg FamRZ 2001, 692 f.).Zu den ersetzbaren Aufwendungen im Sinne von § 1908 e BGB gehören hierbei insbesondere auch Kosten i.S.v. § 1835 BGB (…vgl. Palandt/ Diederichsen, BGB, 60. Aufl., § 1908 e BGB Rn. 3), mithin auch Fahrtkosten (…vgl. Palandt/Diederichsen, a.a.O., § 1835 BGB Rn. 11), soweit sie zur Wahrnehmung der dem Verfahrenspfleger gesetzlich zugewiesenen Tätigkeiten angefallen sind (zum Umfang dieser Tätigkeiten vgl. hier insbes. KG NJW-RR 2001, 73 f.; OLG Brandenburg FamRZ 2001, 692 f.).
Das gilt naturgemäß aber nur für die Zeiten und Aufwendungen, die auf die ihm nach dem Gesetz zugewiesenen Tätigkeiten entfallen (vgl. BT-Drucks. 13/7158, S. 15; zum allgemeinen Umfang dieser Tätigkeiten vgl. KG NJW-RR 2001, 73 f.; OLG Brandenburg FamRZ 2001, 692 f.).
Zu diesem Aufgabenkreis gehört es insbesondere nicht, dass der Verfahrenspfleger eigene Ermittlungen zur Aufklärung des streitigen Sachverhalts bzw. zur Lösung der zwischen den Parteien bestehenden Probleme anstellt oder gar zwischen den Eltern vermittelt (vgl. KG NJW-RR 2001, 73 f.; OLG Frankfurt a.M. FamRZ 1999, 1293 f.; OLG Schleswig OLG-Report 2000, 177 ff.).
Das Gericht hat den Verfahrenspfleger daher an den Verfahrensverhandlungen zu beteiligen, es hat ihm insbesondere Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben und ihn zu den Anhörungsterminen zu laden (vgl. KG NJW-RR 2001, 73 f.;… Keidel/Kuntze/Winkler/Engelhardt, FGG, 14. Aufl., § 50 FGG Rn. 22).
- OLG Brandenburg, 22.11.2000 - 9 WF 218/00
Zu den Aufgaben und dem Vergütungsanspruch eines Verfahrenspflegers nach § 50 FGG
Auszug aus OLG Brandenburg, 11.03.2002 - 15 WF 95/00
Aufwendungen, die der Verfahrenspfleger hierbei hat, kann er nach Maßgabe von §§ 50 Abs. 5, 67 Abs. 3 FGG ersetzt verlangen (vgl. KG NJW-RR 2001, 73 f.; OLG Brandenburg FamRZ 2001, 692 f.).Zu den ersetzbaren Aufwendungen im Sinne von § 1908 e BGB gehören hierbei insbesondere auch Kosten i.S.v. § 1835 BGB (…vgl. Palandt/ Diederichsen, BGB, 60. Aufl., § 1908 e BGB Rn. 3), mithin auch Fahrtkosten (…vgl. Palandt/Diederichsen, a.a.O., § 1835 BGB Rn. 11), soweit sie zur Wahrnehmung der dem Verfahrenspfleger gesetzlich zugewiesenen Tätigkeiten angefallen sind (zum Umfang dieser Tätigkeiten vgl. hier insbes. KG NJW-RR 2001, 73 f.; OLG Brandenburg FamRZ 2001, 692 f.).
Das gilt naturgemäß aber nur für die Zeiten und Aufwendungen, die auf die ihm nach dem Gesetz zugewiesenen Tätigkeiten entfallen (vgl. BT-Drucks. 13/7158, S. 15; zum allgemeinen Umfang dieser Tätigkeiten vgl. KG NJW-RR 2001, 73 f.; OLG Brandenburg FamRZ 2001, 692 f.).
- OLG Frankfurt, 24.06.1999 - 6 WF 96/99
Umgangsrechtsverfahren: Anfechtung der Verfahrenspflegerbestellung; Aufgaben des …
Auszug aus OLG Brandenburg, 11.03.2002 - 15 WF 95/00
Zu diesem Aufgabenkreis gehört es insbesondere nicht, dass der Verfahrenspfleger eigene Ermittlungen zur Aufklärung des streitigen Sachverhalts bzw. zur Lösung der zwischen den Parteien bestehenden Probleme anstellt oder gar zwischen den Eltern vermittelt (vgl. KG NJW-RR 2001, 73 f.; OLG Frankfurt a.M. FamRZ 1999, 1293 f.; OLG Schleswig OLG-Report 2000, 177 ff.). - OLG Frankfurt, 24.02.2000 - 3 U 20/99
Umfang einer vorläufigen Deckungszusage in der Kfz-Haftpflichtversicherung
Auszug aus OLG Brandenburg, 11.03.2002 - 15 WF 95/00
Zu diesem Aufgabenkreis gehört es insbesondere nicht, dass der Verfahrenspfleger eigene Ermittlungen zur Aufklärung des streitigen Sachverhalts bzw. zur Lösung der zwischen den Parteien bestehenden Probleme anstellt oder gar zwischen den Eltern vermittelt (vgl. KG NJW-RR 2001, 73 f.; OLG Frankfurt a.M. FamRZ 1999, 1293 f.; OLG Schleswig OLG-Report 2000, 177 ff.).
- BGH, 14.03.2007 - XII ZB 85/03
Berücksichtigung des degressiven Versorgungsbestandteils in der Beamtenversorgung
Dadurch wird gewährleistet, dass der Wertausgleich dem verfassungsrechtlich gebotenen Grundsatz der Halbteilung möglichst nahe kommt (Senatsbeschluss vom 26. November 2003 - XII ZB 75/02 - FamRZ 2003, 256, 258) und das Versorgungsanrecht dem öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleich nur mit seinem wirklichen Wert zur Verfügung steht. - BGH, 20.06.2007 - XII ZB 220/04
Zulässigkeit einer weiteren Beschwerde zum BGH in einem Sorgerechtsverfahren
Eine solche fachliche "Exploration" ist jedoch im Bedarfsfall einem vom Gericht zu beauftragenden Sachverständigen vorbehalten und gehört jedenfalls nicht zu den Aufgaben eines - nur mit der Wahrnehmung der Verfahrensinteressen des Kindes beauftragten - Pflegers für das Verfahren (vgl. auch OLG Brandenburg FamRZ 2003, 256 f.; OLG Frankfurt FamRZ 2004, 1751). - OLG Brandenburg, 09.04.2003 - 15 WF 304/02
Zur Geltendmachung des Vergütungsanspruchs eines Verfahrenspflegers gemäß § 50 …
Das gilt aber nur für die Zeiten und Aufwendungen, die auf die ihm nach dem Gesetz zugewiesenen Tätigkeiten entfallen (vgl. BT-Drucks. 13/7158, S. 15; zum allgemeinen Umfang dieser Tätigkeiten vgl. KG NJW-RR 2001, 73 f.; OLG Brandenburg FamRZ 2001, 692 f.; OLG Brandenburg FPR 2003, 34 = RPfleger 2002, 440; OLG Brandenburg FamRZ 2003, 256). - OLG Frankfurt, 17.12.2003 - 20 W 282/03
Berufsvormundschaft: Aufwendungsersatz für Supervision
Die für eine Supervision angefallenen Kosten und der hierfür entfaltete Zeitaufwand dienen grundsätzlich der Erhaltung und Förderung der besonderen Qualifikation des Vormundes, die den Grund für seine Auswahl für diese Aufgabe und die berufsmäßige Führung der Vormundschaft bilden und sind deshalb ebenso wie Fortbildungskosten grundsätzlich nicht erstattungsfähig (vgl. ebenso für den Verfahrenspfleger des Kindes OLG Karlsruhe OLG-Report 2001, 435 ; KG FamRZ 2002, 1660 und OLG Brandenburg FamRZ 2003, 256). - OLG Celle, 07.03.2002 - 15 WF 42/02
Erstattung der außergerichtlichen Kosten des PKH-Beschwerdeverfahrens
Die Rechtspflegerin hat den Antrag des Klägers, aufgrund der im Hauptverfahren ergangenen Kostengrundentscheidung gegen die Beklagten diejenige Vergütung zur Erstattung festzusetzen, die er nach § 61 Abs. 1 Nr. 1 BRAGO seinen Prozessbevollmächtigten für die Vertretung im PKH-Beschwerdeverfahren (15 WF 95/00) schuldet, zu Recht zurückgewiesen.