Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 11.03.2002 - 15 WF 95/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,6631
OLG Brandenburg, 11.03.2002 - 15 WF 95/00 (https://dejure.org/2002,6631)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 11.03.2002 - 15 WF 95/00 (https://dejure.org/2002,6631)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 11. März 2002 - 15 WF 95/00 (https://dejure.org/2002,6631)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,6631) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Festsetzung der Vergütung eines Verfahrenspflegers eines Kindes und Festlegung des Umfangs der Erstattungsfähigen Tätigkeiten eines Verfahrenspflegers; Vergütungsfähigkeit von Fahrtkosten einer Verfahrenspflegerin zum Verfahrenstermin; Erstattungsfähigkeit einer ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vergütung für Supervision

  • Judicialis

    FGG § 50; ; FGG § 50 Abs. 5; ; FGG § 56 g Abs. 5; ; FGG § 67 Abs. 3; ; BGB § 1908 e; ; BGB § 1835; ; BGB § 1836; ; BVormVG § 1; ; BVormVG § 1 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fahrzeit als ersetzbare Aufwendungen i.S.d. § 1908 BGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2003, 256
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • KG, 06.06.2000 - 19 WF 2735/00
    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.03.2002 - 15 WF 95/00
    Aufwendungen, die der Verfahrenspfleger hierbei hat, kann er nach Maßgabe von §§ 50 Abs. 5, 67 Abs. 3 FGG ersetzt verlangen (vgl. KG NJW-RR 2001, 73 f.; OLG Brandenburg FamRZ 2001, 692 f.).

    Zu den ersetzbaren Aufwendungen im Sinne von § 1908 e BGB gehören hierbei insbesondere auch Kosten i.S.v. § 1835 BGB (vgl. Palandt/ Diederichsen, BGB, 60. Aufl., § 1908 e BGB Rn. 3), mithin auch Fahrtkosten (vgl. Palandt/Diederichsen, a.a.O., § 1835 BGB Rn. 11), soweit sie zur Wahrnehmung der dem Verfahrenspfleger gesetzlich zugewiesenen Tätigkeiten angefallen sind (zum Umfang dieser Tätigkeiten vgl. hier insbes. KG NJW-RR 2001, 73 f.; OLG Brandenburg FamRZ 2001, 692 f.).

    Das gilt naturgemäß aber nur für die Zeiten und Aufwendungen, die auf die ihm nach dem Gesetz zugewiesenen Tätigkeiten entfallen (vgl. BT-Drucks. 13/7158, S. 15; zum allgemeinen Umfang dieser Tätigkeiten vgl. KG NJW-RR 2001, 73 f.; OLG Brandenburg FamRZ 2001, 692 f.).

    Zu diesem Aufgabenkreis gehört es insbesondere nicht, dass der Verfahrenspfleger eigene Ermittlungen zur Aufklärung des streitigen Sachverhalts bzw. zur Lösung der zwischen den Parteien bestehenden Probleme anstellt oder gar zwischen den Eltern vermittelt (vgl. KG NJW-RR 2001, 73 f.; OLG Frankfurt a.M. FamRZ 1999, 1293 f.; OLG Schleswig OLG-Report 2000, 177 ff.).

    Das Gericht hat den Verfahrenspfleger daher an den Verfahrensverhandlungen zu beteiligen, es hat ihm insbesondere Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben und ihn zu den Anhörungsterminen zu laden (vgl. KG NJW-RR 2001, 73 f.; Keidel/Kuntze/Winkler/Engelhardt, FGG, 14. Aufl., § 50 FGG Rn. 22).

  • OLG Brandenburg, 22.11.2000 - 9 WF 218/00

    Zu den Aufgaben und dem Vergütungsanspruch eines Verfahrenspflegers nach § 50 FGG

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.03.2002 - 15 WF 95/00
    Aufwendungen, die der Verfahrenspfleger hierbei hat, kann er nach Maßgabe von §§ 50 Abs. 5, 67 Abs. 3 FGG ersetzt verlangen (vgl. KG NJW-RR 2001, 73 f.; OLG Brandenburg FamRZ 2001, 692 f.).

    Zu den ersetzbaren Aufwendungen im Sinne von § 1908 e BGB gehören hierbei insbesondere auch Kosten i.S.v. § 1835 BGB (vgl. Palandt/ Diederichsen, BGB, 60. Aufl., § 1908 e BGB Rn. 3), mithin auch Fahrtkosten (vgl. Palandt/Diederichsen, a.a.O., § 1835 BGB Rn. 11), soweit sie zur Wahrnehmung der dem Verfahrenspfleger gesetzlich zugewiesenen Tätigkeiten angefallen sind (zum Umfang dieser Tätigkeiten vgl. hier insbes. KG NJW-RR 2001, 73 f.; OLG Brandenburg FamRZ 2001, 692 f.).

    Das gilt naturgemäß aber nur für die Zeiten und Aufwendungen, die auf die ihm nach dem Gesetz zugewiesenen Tätigkeiten entfallen (vgl. BT-Drucks. 13/7158, S. 15; zum allgemeinen Umfang dieser Tätigkeiten vgl. KG NJW-RR 2001, 73 f.; OLG Brandenburg FamRZ 2001, 692 f.).

  • OLG Frankfurt, 24.06.1999 - 6 WF 96/99

    Umgangsrechtsverfahren: Anfechtung der Verfahrenspflegerbestellung; Aufgaben des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.03.2002 - 15 WF 95/00
    Zu diesem Aufgabenkreis gehört es insbesondere nicht, dass der Verfahrenspfleger eigene Ermittlungen zur Aufklärung des streitigen Sachverhalts bzw. zur Lösung der zwischen den Parteien bestehenden Probleme anstellt oder gar zwischen den Eltern vermittelt (vgl. KG NJW-RR 2001, 73 f.; OLG Frankfurt a.M. FamRZ 1999, 1293 f.; OLG Schleswig OLG-Report 2000, 177 ff.).
  • OLG Frankfurt, 24.02.2000 - 3 U 20/99

    Umfang einer vorläufigen Deckungszusage in der Kfz-Haftpflichtversicherung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.03.2002 - 15 WF 95/00
    Zu diesem Aufgabenkreis gehört es insbesondere nicht, dass der Verfahrenspfleger eigene Ermittlungen zur Aufklärung des streitigen Sachverhalts bzw. zur Lösung der zwischen den Parteien bestehenden Probleme anstellt oder gar zwischen den Eltern vermittelt (vgl. KG NJW-RR 2001, 73 f.; OLG Frankfurt a.M. FamRZ 1999, 1293 f.; OLG Schleswig OLG-Report 2000, 177 ff.).
  • BGH, 14.03.2007 - XII ZB 85/03

    Berücksichtigung des degressiven Versorgungsbestandteils in der Beamtenversorgung

    Dadurch wird gewährleistet, dass der Wertausgleich dem verfassungsrechtlich gebotenen Grundsatz der Halbteilung möglichst nahe kommt (Senatsbeschluss vom 26. November 2003 - XII ZB 75/02 - FamRZ 2003, 256, 258) und das Versorgungsanrecht dem öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleich nur mit seinem wirklichen Wert zur Verfügung steht.
  • BGH, 20.06.2007 - XII ZB 220/04

    Zulässigkeit einer weiteren Beschwerde zum BGH in einem Sorgerechtsverfahren

    Eine solche fachliche "Exploration" ist jedoch im Bedarfsfall einem vom Gericht zu beauftragenden Sachverständigen vorbehalten und gehört jedenfalls nicht zu den Aufgaben eines - nur mit der Wahrnehmung der Verfahrensinteressen des Kindes beauftragten - Pflegers für das Verfahren (vgl. auch OLG Brandenburg FamRZ 2003, 256 f.; OLG Frankfurt FamRZ 2004, 1751).
  • OLG Brandenburg, 09.04.2003 - 15 WF 304/02

    Zur Geltendmachung des Vergütungsanspruchs eines Verfahrenspflegers gemäß § 50

    Das gilt aber nur für die Zeiten und Aufwendungen, die auf die ihm nach dem Gesetz zugewiesenen Tätigkeiten entfallen (vgl. BT-Drucks. 13/7158, S. 15; zum allgemeinen Umfang dieser Tätigkeiten vgl. KG NJW-RR 2001, 73 f.; OLG Brandenburg FamRZ 2001, 692 f.; OLG Brandenburg FPR 2003, 34 = RPfleger 2002, 440; OLG Brandenburg FamRZ 2003, 256).
  • OLG Frankfurt, 17.12.2003 - 20 W 282/03

    Berufsvormundschaft: Aufwendungsersatz für Supervision

    Die für eine Supervision angefallenen Kosten und der hierfür entfaltete Zeitaufwand dienen grundsätzlich der Erhaltung und Förderung der besonderen Qualifikation des Vormundes, die den Grund für seine Auswahl für diese Aufgabe und die berufsmäßige Führung der Vormundschaft bilden und sind deshalb ebenso wie Fortbildungskosten grundsätzlich nicht erstattungsfähig (vgl. ebenso für den Verfahrenspfleger des Kindes OLG Karlsruhe OLG-Report 2001, 435 ; KG FamRZ 2002, 1660 und OLG Brandenburg FamRZ 2003, 256).
  • OLG Celle, 07.03.2002 - 15 WF 42/02

    Erstattung der außergerichtlichen Kosten des PKH-Beschwerdeverfahrens

    Die Rechtspflegerin hat den Antrag des Klägers, aufgrund der im Hauptverfahren ergangenen Kostengrundentscheidung gegen die Beklagten diejenige Vergütung zur Erstattung festzusetzen, die er nach § 61 Abs. 1 Nr. 1 BRAGO seinen Prozessbevollmächtigten für die Vertretung im PKH-Beschwerdeverfahren (15 WF 95/00) schuldet, zu Recht zurückgewiesen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht