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   OLG Brandenburg, 11.04.2023 - 6 U 82/22   

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https://dejure.org/2023,8298
OLG Brandenburg, 11.04.2023 - 6 U 82/22 (https://dejure.org/2023,8298)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 11.04.2023 - 6 U 82/22 (https://dejure.org/2023,8298)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 11. April 2023 - 6 U 82/22 (https://dejure.org/2023,8298)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einstweilige Verfügung bezüglich der Unterlassung des Betretens einer Apotheke; Einstweilige Verfügung bezüglich der Unterlassung der Kontaktaufnahme mit einer Apotheke; Nachrichten an eine Apotheke als freie Meinungsäußerung; Bestehen eines ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (21)

  • BVerfG, 11.04.2018 - 1 BvR 3080/09

    Stadionverbot - Zur Ausstrahlungswirkung des allgemeinen Gleichheitssatzes in das

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.04.2023 - 6 U 82/22
    Dahingehende Anforderungen ergeben sich auch nicht aus den Grundsätzen der mittelbaren Drittwirkung (BVerfG, Beschluss vom 11.04.2018 - 1 BvR 3080/09, NJW 2018, 1667).

    Er darf seine aus dem Hausrecht - so wie in anderen Fällen möglicherweise aus einem Monopol oder aus struktureller Überlegenheit - resultierende Entscheidungsmacht nicht dazu nutzen, bestimmte Personen ohne sachlichen Grund von einem solchen Ereignis auszuschließen (vgl. BVerfGE, Beschluss vom 11.04.2018 - 1 BvR 3080/09, a.a.O., Rn. 41).

  • BGH, 15.01.2019 - VI ZR 506/17

    Zur Zulässigkeit presserechtlicher Informationsschreiben

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.04.2023 - 6 U 82/22
    Die Verletzungshandlung muss sich gerade gegen den Betrieb und seine Organisation oder gegen die unternehmerische Entscheidungsfreiheit richten und über eine bloße Belästigung oder eine sozial übliche Behinderung hinausgehen (BGH, Urteil vom 15.01.2019 - VI ZR 506/17, NJW 2019, 781; Urteil vom 06.02.2014 - I ZR 75/13, GRUR 2014, 904, jeweils m.w.N.).

    Der Eingriff in den Schutzbereich ist nur dann rechtswidrig, wenn das Interesse des Betroffenen die schutzwürdigen Belange der anderen Seite überwiegt (BGH, Urteil vom 15.01.2019 - VI ZR 506/17, NJW 2019, 781, Rn. 19 m.w.N.).

  • BGH, 10.07.2018 - VI ZR 225/17

    Auch E-Mails mit doppeltem Zweck können Spam sein

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.04.2023 - 6 U 82/22
    Auch die Verwendung von elektronischer Post kann demnach, wenn sie ohne Einwilligung des Empfängers erfolgt, einen Eingriff in dessen geschützte Privatsphäre und damit in sein allgemeines Persönlichkeitsrecht darstellen (BGH, Urteil vom 10.07.2018 - VI ZR 225/17, NJW 2018, 3506).
  • BVerfG, 03.06.1980 - 1 BvR 185/77

    Eppler - Unterschieben von Äußerungen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.04.2023 - 6 U 82/22
    Weitergehende Ansprüche des Verfügungsklägers ergeben sich ferner nicht im Hinblick auf die ebenfalls vom allgemeinen Persönlichkeitsrecht umfasste und nicht auf die Privatsphäre beschränkte Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst entscheiden zu können, wie er sich Dritten oder der Öffentlichkeit gegenüber darstellen will (vgl. BVerfG, Beschluss vom 03.06.1980 - 1 BvR 185/77, NJW 1980, 2070).
  • OLG Rostock, 26.04.2021 - 2 W 12/21

    Unterlassungsverfügung: Verfügungsgrund wegen Veröffentlichung in einem

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.04.2023 - 6 U 82/22
    Dieser begründet sich zwar nicht, wie wohl das Landgericht gemeint hat, aus dem Vorliegen der für den Unterlassungsanspruch erforderlichen Wiederholungsgefahr (vgl. OLG Rostock, Beschluss vom 26.04.2021 - 2 W 12/21, BeckRS 2021, 9611).
  • BGH, 09.02.2018 - V ZR 311/16

    Grundstückseigentümer ist verantwortlich, wenn ein von ihm beauftragter

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.04.2023 - 6 U 82/22
    Voraussetzung hierfür ist, dass die Beeinträchtigung wenigstens mittelbar auf den Willen des Anspruchsgegners zurückgeht, was nicht begrifflich, sondern in wertender Betrachtung von Fall zu Fall festzustellen ist (vgl. BGH, Urteil vom 09.02.2018 - V ZR 311/16, NJW 2018, 1542, Rn. 7 m.w.N.).
  • BVerfG, 13.02.1964 - 1 BvL 17/61

    Verfassungsmäßigkeit des § 3 Nr. 5 ApoG

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.04.2023 - 6 U 82/22
    Diese Obliegenheit zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Arzneimittelversorgung (vgl. BVerfG, Urteil vom 13.02.1964 - 1 BvL 17/61 u.a., NJW 1964, 1067, 1069) findet ihre gesetzliche Ausprägung etwa in der Verpflichtung zur Dienstbereitschaft nach § 23 Abs. 1 Satz 1 ApoBetrO und der Pflicht zur Ausführung von Verschreibungen gemäß § 17 Abs. 4 ApoBetrO, die einen Kontrahierungszwang des Apothekers begründet (s. etwa Lietz, in: Fuhrmann/Klein/Fleischfresser, Arzneimittelrecht, 3. Auflage 2020, § 21, Rn. 42; Hadamitzky, in: Erbs/Kohlhaas, Strafrechtliche Nebengesetze, 243. EL August 2022, § 17 ApBetrO, Rn. 10).
  • BGH, 19.12.1961 - 1 StR 288/61

    Ankündigung eines Übels bei Eintritt einer Bedingung als Drohung - Ernstlichkeit

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.04.2023 - 6 U 82/22
    Eine Bedrohung in diesem Sinne setzt das Inaussichtstellen eines künftigen Übels voraus, auf dessen Eintritt der Drohende Einfluss hat oder zu haben vorgibt (BGH, Urteil vom 19.12.1961 - 1 StR 288/61, NJW 1962, 596).
  • BGH, 09.03.2012 - V ZR 115/11

    Persönlichkeitsrechtsverletzung: Hausverbot für Vorsitzenden der NPD in einem

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.04.2023 - 6 U 82/22
    Dazu gehört, dass rechtlich erhebliche Willenserklärungen in der Regel keiner Rechtfertigung bedürfen; gleiches gilt für die Entscheidung, ob und in welchem Umfang einem Dritten der Zugang zu einer bestimmten Örtlichkeit gestattet wird (st. Rspr., vgl. BGH, Urteil vom 09.03.2012 - V ZR 115/11, NJW 2012, 1725 m.w.N.).
  • BGH, 15.12.2015 - VI ZR 134/15

    Zur Zulässigkeit sogenannter "No-Reply" Bestätigungsmails mit Werbezusätzen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.04.2023 - 6 U 82/22
    Dabei kann bereits in der bloßen, als solche nicht ehrverletzenden Kontaktaufnahme eine Beeinträchtigung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts liegen, wenn sie gegen den eindeutig erklärten Willen des Betroffenen erfolgt, weil ansonsten die Freiheit kommunikativen Verhaltens schwerwiegend beeinträchtigt wäre (BGH, Urteil vom 15.12.2015 - VI ZR 134/15, GRUR 2016, 530, Rn. 12).
  • BVerfG, 27.08.2019 - 1 BvR 879/12

    Keine Verletzung des Diskriminierungsverbots aufgrund politischer Überzeugung

  • BGH, 19.12.1995 - VI ZR 15/95

    Achtung der Privatsphäre einer Person der Zeitgeschichte; Veröffentlichung

  • BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51

    Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte

  • BGH, 06.02.2014 - I ZR 75/13

    Zum Aufruf einer Verbraucherzentrale zur Kündigung eines Girokontos

  • BGH, 20.12.1988 - VI ZR 182/88

    Unterlassungsanspruch gegen Einwurf von Werbung

  • OLG Brandenburg, 12.11.2020 - 5 U 40/20

    Grunddienstbarkeit für Gasleitung berechtigt nicht zum Bodenauftrag!

  • BVerfG, 22.02.2011 - 1 BvR 699/06

    Fraport

  • BAG, 15.10.2013 - 1 ABR 31/12

    Streikaufruf im Intranet

  • OLG München, 08.02.1993 - 29 W 671/93

    Telefaxwerbung stellt als Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten

  • BGH, 04.02.2005 - V ZR 142/04

    Umfang der Pflicht zur Beseitigung einer Bodenkontamination auf dem

  • BAG, 20.01.2009 - 1 AZR 515/08

    Gewerkschaftswerbung per E-Mail

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