Rechtsprechung
OLG Brandenburg, 11.05.2016 - 13 UF 37/16 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtmäßigkeit der Verpflichtung des umgangsberechtigten Elternteils, die Wäsche des Kindes zu waschen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rechtmäßigkeit der Verpflichtung des umgangsberechtigten Elternteils, die Wäsche des Kindes zu waschen
- rechtsportal.de
BGB § 1687 Abs. 1 S. 4; BGB § 1687 Abs. 2
Rechtmäßigkeit der Verpflichtung des umgangsberechtigten Elternteils, die Wäsche des Kindes zu waschen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- beck-blog (Kurzinformation)
Schmutzige Wäsche waschen
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Ist der Umgangsberechtigte zum Waschen der Wäsche seines Kindes verpflichtet?
- anwalt.de (Kurzinformation)
Umgangsrecht: Pflicht zum Waschen der Kinderbekleidung?
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Gericht darf umgangsberechtigtem Elternteil nicht zum Waschen der Kleidung des Kindes verpflichten - Ohne Kindeswohlgefährdung betrifft Bekleidung und Hygiene des Kindes Alleinentscheidungsbefugnis des betreuenden Elternteils
Verfahrensgang
- AG Neuruppin, 04.02.2016 - 55 F 126/15
- OLG Brandenburg, 11.05.2016 - 13 UF 37/16
Papierfundstellen
- NJW-RR 2016, 1347
- FamRZ 2017, 217
Wird zitiert von ...
- OLG Brandenburg, 24.02.2020 - 13 UF 125/19
Verbindlichkeit einer Absprache zum väterlichen Umgangsbeginn
Zwar bedarf es für eine derartige gerichtliche Entscheidung keiner Kindeswohlgefährdung, sondern es genügt das Vorliegen von triftigen, das Kindeswohl berührenden nachhaltigen Gründen, die besorgen lassen, dass ohne die Maßnahmen das Kind eine ungünstige Entwicklung nehmen könnte (Senat, B. v. 11.05.2016, 13 UF 37/16, zitiert nach juris).