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   OLG Brandenburg, 11.05.2023 - 5 U 38/23   

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https://dejure.org/2023,10586
OLG Brandenburg, 11.05.2023 - 5 U 38/23 (https://dejure.org/2023,10586)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 11.05.2023 - 5 U 38/23 (https://dejure.org/2023,10586)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 11. Mai 2023 - 5 U 38/23 (https://dejure.org/2023,10586)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Burhoff online

    Vereinsrecht, Verlust der Gemeinnützigkeit, actio pro socio, Zuständigkeit der Mitgliederversammlung

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg
  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einstweilige Verfügung von Vereinsmitgliedern auf Unterlassung des Abschlusses eines Aufhebungsvertrags durch den Verein; Zulässigkeit eines Antrags auf einstweilige Verfügung von Mitgliedern gegen den Verein; Abschluss eines Aufhebungsvertrags zwischen Verein und ...

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Vereinsrecht: Verlust der Gemeinnützigkeit? - Kein "actio pro socio" des Vereinsmitglieds

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 12.10.1992 - II ZR 208/91

    Schadensersatzpflicht eines Vorstandsmitgliedes bei Vereinsgeschäft unter Verstoß

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.05.2023 - 5 U 38/23
    An solche Weisungen der Mitgliederversammlung ist der Vorstand gebunden (§ BGB § 665); das Weisungsrecht gegenüber einzelnen Vorstandsmitgliedern steht der Mitgliederversammlung als "Auftraggeber" und nicht dem gesamten Vorstand zu (BGHZ 119 S. 379).
  • BGH, 16.09.2015 - V ZR 8/15

    Berufungsverfahren: Hinweispflicht des Berufungsgerichts bei Abweichung von der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.05.2023 - 5 U 38/23
    Die in erster Instanz siegreiche Partei muss in einem solchen Fall immer damit rechnen, dass sich das Rechtsmittelgericht der Ansicht des Prozessgegners anschließt (BeckOK/von Selle ZPO § 139 Rn. 40; BGH Beschluss vom 13. September 2016, Az. VI ZR 377/14; Beschluss vom 16. September 2015, Az. V ZR 8/15).
  • OLG Köln, 31.01.2020 - 6 U 187/19

    Kein Anspruch des einzelnen Vereinsmitglieds zu konkreter Handlung durch den

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.05.2023 - 5 U 38/23
    Sie führt nicht zu konkreten Handlungsansprüchen, sondern allenfalls zu Unterlassungs- oder Schadensersatzpflichten (OLG Köln Urteil vom 31. Januar 2020, Az. 6 U 187/19 = NZG 2020, 555 Rn. 15).
  • OLG Celle, 12.12.2017 - 20 W 20/17

    Keine Holzmüller/Gelatine-Grundsätze bei Veräußerung der Profifußballabteilung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.05.2023 - 5 U 38/23
    Demgegenüber ist die Frage, ob das konkrete Handeln des Vorstandes dem Ziel der Gemeinnützigkeit entspricht, lediglich eine Frage der Steuerbegünstigung (OLG Celle Beschluss vom 12. Dezember 2017, Az. 20 W 20/17).
  • BGH, 13.09.2016 - VI ZR 377/14

    Hinweispflicht des Berufungsgerichts: Abweichen von der Beurteilung der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.05.2023 - 5 U 38/23
    Die in erster Instanz siegreiche Partei muss in einem solchen Fall immer damit rechnen, dass sich das Rechtsmittelgericht der Ansicht des Prozessgegners anschließt (BeckOK/von Selle ZPO § 139 Rn. 40; BGH Beschluss vom 13. September 2016, Az. VI ZR 377/14; Beschluss vom 16. September 2015, Az. V ZR 8/15).
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