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   OLG Brandenburg, 11.06.2013 - 2 Ws 12/13   

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https://dejure.org/2013,32895
OLG Brandenburg, 11.06.2013 - 2 Ws 12/13 (https://dejure.org/2013,32895)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 11.06.2013 - 2 Ws 12/13 (https://dejure.org/2013,32895)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 11. Juni 2013 - 2 Ws 12/13 (https://dejure.org/2013,32895)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Darstellen der Weigerung des Erhebens zur Urteilsverkündung als Ungebühr i.S.v. § 178 Abs. 1 GVG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GVG § 181 Abs. 1; GVG § 178 Abs. 1
    Verhängung eines Ordnungsgeldes wegen Ungebühr gegen den sich für die Urteilsverkündung nicht erhebenden Angeklagten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Celle, 21.07.2011 - 2 Ws 166/11

    Räumlicher Geltungsbereich der Ordnungsgewalt des Vorsitzenden in der Sitzung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.06.2013 - 2 Ws 12/13
    Nähere Ausführungen zu dem verhängten Ordnungsmittel waren hier jedoch entbehrlich, weil sich die Gründe für die Entscheidung eindeutig und unmissverständlich aus dem Hauptverhandlungsprotokoll ergeben (vgl. hierzu OLG Düsseldorf NStZ 1988, 238 m.w.N.; OLG Celle, NStZ 2012, 592).

    Insoweit ist anerkannt, dass von der Gewährung rechtlichen Gehörs ausnahmsweise abgesehen werden darf, wenn die Ungebühr und der Ungebührwille außer Frage stehen und die Anhörung dem Betroffenen nur Gelegenheit zu weiteren Ausfällen geben würde (vgl. OLG Düsseldorf NStZ 1988, 238; OLG Celle NStZ 2012, 592).

  • OLG Düsseldorf, 11.01.1988 - 1 Ws (OWi) 19/88
    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.06.2013 - 2 Ws 12/13
    Nähere Ausführungen zu dem verhängten Ordnungsmittel waren hier jedoch entbehrlich, weil sich die Gründe für die Entscheidung eindeutig und unmissverständlich aus dem Hauptverhandlungsprotokoll ergeben (vgl. hierzu OLG Düsseldorf NStZ 1988, 238 m.w.N.; OLG Celle, NStZ 2012, 592).

    Insoweit ist anerkannt, dass von der Gewährung rechtlichen Gehörs ausnahmsweise abgesehen werden darf, wenn die Ungebühr und der Ungebührwille außer Frage stehen und die Anhörung dem Betroffenen nur Gelegenheit zu weiteren Ausfällen geben würde (vgl. OLG Düsseldorf NStZ 1988, 238; OLG Celle NStZ 2012, 592).

  • OLG Celle, 17.01.2012 - 1 Ws 504/11

    Möglichkeit des Stützens einer Verhängung von Ordnungsmitteln nach § 178 GVG auf

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.06.2013 - 2 Ws 12/13
    Auch wenn das Erheben sämtlicher in der Hauptverhandlung anwesender Personen bei Eintritt des Gerichts zu Beginn der Sitzung und zur Urteilsverkündung gesetzlich nicht vorgeschrieben ist, gehört dies zur äußeren Form in der Hauptverhandlung (vgl. Nr. 124 Abs. 2 Satz 2 RiStBV), deren Nichtbeachtung eine Ungebühr im Sinne von § 178 Abs. 1 GVG darstellt (OLG Celle NStZ NStZ-RR 2012, 119).
  • OLG Karlsruhe, 05.01.2015 - 2 Ws 448/14

    Ordnungsmittel im Strafverfahren: Sitzenbleiben des Angeklagten beim

    Diese Vorgaben, an die die Gerichte nicht gebunden sind, wurden von der Rechtsprechung letztlich übernommen (OLG Koblenz NStZ 1984, 234 [erstes Eintreten des Gerichts]; OLG Stuttgart NJW 1969, 627 [Urteilsverkündung]; OLG Hamm NJW 1975, 942 [Urteilsverkündung]; OLG Celle NStZ-RR 2012, 119 [Urteilsverkündung]; OLG Brandenburg wistra 2014, 79 [Urteilsverkündung]; LR-Wickern, StPO, 26. Aufl., § 178 GVG Rn. 15; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 57. Aufl., § 178 GVG Rn. 3; kritisch AnwK-StPO/Püschel, StPO, 2. Aufl., § 178 GVG Rn. 3; Kissel/Mayer, GVG, 7. Aufl., § 178 Rn. 15; gänzlich ablehnend SK-StPO/Velten, StPO, 4. Aufl., § 178 GVG Rn. 4).
  • LSG Sachsen, 20.12.2016 - L 3 AS 1111/14

    Ordnungsgeld; Verstöße gegen die Protokollierungspflicht; Zeitpunkt eines

    OLG, Beschluss vom 11. Juni 2013 - 2 Ws 12/13 - juris Rdnr. 10; Wagner, a. a. O.; weitere Beispiele bei Kissel/Mayer, a. a. O., § 178 Rdnr. 46).
  • OLG Frankfurt, 20.07.2015 - 15 W 58/15
    Die besonderen sitzungspolizeilichen Befugnisse des Vorsitzenden gelten deshalb nur "in der Sitzung" (OLG Nürnberg a.a.O.) und die sitzungspolizeiliche Gewalt endet mit dem Schluss der Sitzung (Brandenburgisches OLG, wistra 2014, 79; OLG Nürnberg, a.a.O.).
  • OLG Köln, 31.08.2015 - 2 Ws 449/15

    Fehlende Ungebühr bei Sitzenbleiben des Angeklagten bei Eintreten des Gerichts

    Die Annahme einer Ungebühr bzw. eines Ungebührwillens ist insoweit nicht offensichtlich bzw. steht nicht völlig außer Frage (vgl. OLG Brandenburg, wistra 2014, 79; OLG Celle, NStZ 2012, 592).
  • LSG Sachsen, 20.12.2016 - 3 AS 1111/14
    OLG, Beschluss vom 11. Juni 2013 - 2 Ws 12/13 - Rdnr. 10; Wagner, a. a. O.; weitere Beispiele bei Kissel/Mayer, a. a. O., § 178 Rdnr. 46).
  • OLG Köln, 30.09.2013 - 2 Ws 533/13

    Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer für die Entscheidung über eine

    Nach erfolgloser Anfechtung des entsprechenden Bescheides der Staatsanwaltschaft durch den Verurteilten (vgl. Senatsbeschluss vom 11.01.2013, Az.: 2 Ws 12/13) wurde die Ersatzfreiheitsstrafe gegen ihn zunächst ab dem 04.12.2012 vollstreckt.
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