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   OLG Brandenburg, 11.06.2015 - 5 U 58/14   

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https://dejure.org/2015,14779
OLG Brandenburg, 11.06.2015 - 5 U 58/14 (https://dejure.org/2015,14779)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 11.06.2015 - 5 U 58/14 (https://dejure.org/2015,14779)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 11. Juni 2015 - 5 U 58/14 (https://dejure.org/2015,14779)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Höhe des Schadensersatzes bei mangelhafter Errichtung eines Garagendachs

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Immobilienverkäufer soll neuen Dachstuhl errichten: Mängelhaftung richtet sich nach Werkvertragsrecht!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Verkäufer soll neuen Dachstuhl errichten: Haftung für Mängel nach Werkvertragsrecht! (IBR 2015, 431)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2015, 1241
  • NZBau 2015, 703
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 22.09.1994 - IX ZR 165/93

    Anspruch des Schuldners auf Herausgabe der vollstreckbaren Ausfertigung des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.06.2015 - 5 U 58/14
    Ein solcher Herausgabeanspruch setzt voraus, dass der tituliere Anspruch vollständig erloschen ist (BGHZ 127, 146).
  • BGH, 29.06.2006 - VII ZR 86/05

    Rechtsfolgen der Geltendmachung des sog. großen Schadensersatzanspruchs; Umfang

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.06.2015 - 5 U 58/14
    In den Fällen, in denen der Besteller das Bauwerk behalten und die Mängelbeseitigungskosten als Schadensersatz verlangt hat (kleiner Schadensersatz), kann der Schadensberechnung in entsprechender Anwendung des § 251 Absatz 2 BGB der Einwand entgegengehalten werden, die Aufwendungen zur Mängelbeseitigung seien unverhältnismäßig (BGH, NJW 2006, 2912, Tz. 16).
  • BGH, 23.03.1971 - VI ZR 199/69

    Veranlassung des Schuldners zu vertragswidrigem Verhalten durch den Gläubiger -

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.06.2015 - 5 U 58/14
    Der Beklagte kann dem Kläger auch nicht mit Erfolg entgegenhalten, dass die nicht mangelfreie Erfüllung der Neuerstellungspflicht durch den Beklagten Folge eines vertragswidrigen Verhaltens des Klägers ist, was nach Treu und Glauben zum Entfallen des Anspruchs auf Zahlung der Vertragsstrafe führen würde (BGH, NJW 1971, 1126).
  • OLG Koblenz, 25.03.2014 - 3 U 1080/13

    Formbedürftigkeit eines Bauvertrages

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.06.2015 - 5 U 58/14
    Bei der Festsetzung Streitwertes für das Berufungsverfahren blieb der mit der Klage gem. § 767 ZPO verbundene Herausgabeantrag außer Ansatz (OLG Koblenz, Urteil vom 25.03.2014, 3 U 1080/13, Juris).
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