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   OLG Brandenburg, 11.09.2012 - 11 U 80/09   

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https://dejure.org/2012,29280
OLG Brandenburg, 11.09.2012 - 11 U 80/09 (https://dejure.org/2012,29280)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 11.09.2012 - 11 U 80/09 (https://dejure.org/2012,29280)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 11. September 2012 - 11 U 80/09 (https://dejure.org/2012,29280)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit der Einberufung einer Mitgliederversammlung eines eingetragenen Vereins durch ein abgewähltes Vorstandsmitglied

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wirksamkeit der Einberufung einer Mitgliederversammlung eines eingetragenen Vereins durch ein abgewähltes Vorstandsmitglied

  • rechtsportal.de

    BGB § 67 ; BGB § 68
    Wirksamkeit der Einberufung einer Mitgliederversammlung eines eingetragenen Vereins durch ein abgewähltes Vorstandsmitglied

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    BGB §§ 32, 68
    Beschlussmängel, Einberufung, Einberufungsmängel, Gesellschaftsrecht, Handelsregister/Registergericht, Vereinsvorstand

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Brandenburg, 27.03.2007 - 6 W 35/07

    Eingetragener Verein: Unterlassungsverfügung wegen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.09.2012 - 11 U 80/09
    Der scheinbar gegenteiligen Auffassung, die in der Entscheidung des OLG Brandenburg, Urt. v. 27.03.2007 - 6 W 35/07 (OLG-Rp 2007, 876 = RNotZ 2007, 343) vertreten werde, liege ein in wesentlichen Punkten divergierender Sachverhalt zugrunde: Anders als dort sei im Streitfall der Abwahlbeschluss betreffend den Kläger zu 1) nichtig.

    150 Im Ansatzpunkt zutreffend weisen die Streithelferinnen darauf hin, dass in der obergerichtlichen Judikatur mehrfach ausgesprochen wurde, im Vereinsregister als Vorstand eingetragene Personen seien - unabhängig von ihrer wirksamen Bestellung und ohne Rücksicht auf die Beendigung ihres Amtes - befugt, eine Mitgliederversammlung einzuberufen (vgl. BayObLG, Beschl. v. 17.01.1985 - BReg 2 Z 74/84, BayObLGZ 1985, 24; KG, Beschl. v. 13.07.1971 - 1 W 1305/71, WM 1972, 758; ferner dazu OLG Brandenburg, Urt. v. 27.03.2007 - 6 W 35/07 (OLG-Rp 2007, 876 = RNotZ 2007, 343).

  • BayObLG, 17.01.1985 - BReg. 2 Z 74/84

    Vorstand; Mitgliederversammlung; Einberufung; Eintragung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.09.2012 - 11 U 80/09
    150 Im Ansatzpunkt zutreffend weisen die Streithelferinnen darauf hin, dass in der obergerichtlichen Judikatur mehrfach ausgesprochen wurde, im Vereinsregister als Vorstand eingetragene Personen seien - unabhängig von ihrer wirksamen Bestellung und ohne Rücksicht auf die Beendigung ihres Amtes - befugt, eine Mitgliederversammlung einzuberufen (vgl. BayObLG, Beschl. v. 17.01.1985 - BReg 2 Z 74/84, BayObLGZ 1985, 24; KG, Beschl. v. 13.07.1971 - 1 W 1305/71, WM 1972, 758; ferner dazu OLG Brandenburg, Urt. v. 27.03.2007 - 6 W 35/07 (OLG-Rp 2007, 876 = RNotZ 2007, 343).
  • KG, 13.07.1971 - 1 W 1305/71
    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.09.2012 - 11 U 80/09
    150 Im Ansatzpunkt zutreffend weisen die Streithelferinnen darauf hin, dass in der obergerichtlichen Judikatur mehrfach ausgesprochen wurde, im Vereinsregister als Vorstand eingetragene Personen seien - unabhängig von ihrer wirksamen Bestellung und ohne Rücksicht auf die Beendigung ihres Amtes - befugt, eine Mitgliederversammlung einzuberufen (vgl. BayObLG, Beschl. v. 17.01.1985 - BReg 2 Z 74/84, BayObLGZ 1985, 24; KG, Beschl. v. 13.07.1971 - 1 W 1305/71, WM 1972, 758; ferner dazu OLG Brandenburg, Urt. v. 27.03.2007 - 6 W 35/07 (OLG-Rp 2007, 876 = RNotZ 2007, 343).
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