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   OLG Brandenburg, 11.09.2018 - 13 WF 114/18   

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https://dejure.org/2018,33612
OLG Brandenburg, 11.09.2018 - 13 WF 114/18 (https://dejure.org/2018,33612)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 11.09.2018 - 13 WF 114/18 (https://dejure.org/2018,33612)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 11. September 2018 - 13 WF 114/18 (https://dejure.org/2018,33612)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der familiengerichtlichen Genehmigung einer Erbausschlagung; Anforderungen an die Sachaufklärung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Voraussetzungen der familiengerichtlichen Genehmigung einer Erbausschlagung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anforderungen an die Sachaufklärung bei familiengerichtlicher Genehmigung einer Erbausschlagung

  • Jurion (Kurzinformation)

    Anforderungen an die Sachaufklärung bei familiengerichtlicher Genehmigung einer Erbausschlagung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2018, 1354
  • FGPrax 2018, 265
  • FamRZ 2019, 392
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Rostock, 18.11.2015 - 10 UF 260/15

    Familiengerichtliche Genehmigung einer Erbausschlagung eines

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.09.2018 - 13 WF 114/18
    Schlagen vor der Beschwerdeführerin berufene und dem Erblasser näherstehende gesetzliche Erben die Erbschaft wegen Überschuldung aus, kann dies eine Indizwirkung für eine Überschuldung schaffen (vgl. OLG Rostock NotBZ 2017, 278 Rn. 4).

    Vorliegend haben schon zahlreiche vor der Beschwerdeführerin berufene und dem Erblasser näherstehende gesetzliche Erben die Erbschaft wegen Überschuldung ausgeschlagen, was bereits eine Indizwirkung für eine Überschuldung schaffen kann (vgl. OLG Rostock NotBZ 2017, 278 Rn. 4), und neben fünf weiteren Geschwistern des Erblassers kommt eine weitere Nichte als Erbin in Betracht (vgl. 2).

  • OLG Zweibrücken, 21.07.2016 - 2 WF 81/16

    Genehmigungsverfahren für die Erbschaftsausschlagung eines Minderjährigen durch

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.09.2018 - 13 WF 114/18
    Da nahe Angehörige eines Verstorbenen in der Regel zuverlässige Erkenntnisquellen darüber haben, wie es um den Nachlass tatsächlich bestellt ist, hat das Familiengericht diese Personen in seine Ermittlungen einzubeziehen, bei ihnen etwa die den Erbausschlagungen zugrunde liegende Kenntnisse nachzufragen und sie gegebenenfalls - wenn durch eine Nachfrage auf schriftlichem Wege keine ausreichenden Erkenntnisse gewonnen werden können - persönlich anzuhören (vgl. OLG Zweibrücken, FamRZ 2017, 296 Rn. 19).

    Da nahe Angehörige eines Verstorbenen in der Regel zuverlässige Erkenntnisquellen darüber haben, wie es um den Nachlass tatsächlich bestellt ist, hat das Familiengericht diese Personen in seine Ermittlungen einzubeziehen, bei ihnen etwa die den Erbausschlagungen zugrunde liegende Kenntnisse nachzufragen und sie gegebenenfalls - wenn durch eine Nachfrage auf schriftlichem Wege keine ausreichenden Erkenntnisse gewonnen werden können - persönlich anzuhören (vgl. OLG Zweibrücken, FamRZ 2017, 296 Rn. 19).

  • OLG Köln, 13.11.2018 - 10 WF 164/18

    Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung der Ausschlagung einer Erbschaft

    Hierbei kann auch Berücksichtigung finden, ob und aus welchen Gründen vorrangig Erbberechtigte ebenfalls die Erbschaft ausgeschlagen haben (vgl. OLG Brandenburg, Beschl. v. 11.09.2018 - 13 WF 114/18, ZEV 2018, 677).
  • BGH, 11.05.2021 - II ZR 56/20

    Feststellung der Nichtigkeit des Jahresabschlusses einer insolventen KGaA

    Der Tatrichter im Zivilprozess ist nicht daran gehindert, seine Überzeugung im Sinne von § 286 ZPO auf das Verhalten und die Äußerungen einer Partei im vorangegangenen Strafverfahren und die strafgerichtlichen Feststellungen selbst zu stützen (BGH, Urteil vom 25. September 2018 - VI ZR 443/16, NJW-RR 2018, 1354 Rn. 13).
  • LG Wuppertal, 07.01.2019 - 16 T 232/17
    Bei dem Verfahren zur familiengerichtlichen Genehmigung einer Erbausschlagung nach § 1643 Abs. 2 BGB handelt es sich um eine Kindschaftssache i. S. d. § 151 Abs. 1, Nr. 1 FamFG, in welchem der Amtsermittlungsgrundsatz nach § 26 FamFG und damit auch das Freibeweisverfahren nach § 29 Abs. 1 ZPO gilt (OLG Brandenburg, Beschluss vom 11.9.2018 - 13 WF 114/18, NJW-RR 2018, 1354).
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