Rechtsprechung
OLG Brandenburg, 11.10.2006 - 4 U 63/06 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an ein Widerrufsrecht eines GmbH-Geschäftsführers hinsichtlich einer Bürgschaftsvereinbarung; Unterzeichnung der Bürgschaftsvereinbarung im Rahmen einer Geschäftsreise; Einordnung eines Geschäftsführers einer GmbH als Verbaucher; Vorliegen einer ...
- OLG Brandenburg
- Judicialis
BGB § 13; ; BGB § 138 Abs. 1; ; BGB § 312; ; BGB § 312 Abs. 1; ; BGB § 312 Abs. 1 Nr. 1; ; BGB § 355; ; BGB §§ 491 ff; ; BGB § 495
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Cottbus, 30.03.2006 - 5 O 87/05
- OLG Brandenburg, 11.10.2006 - 4 U 63/06
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (8)
- BGH, 14.05.1998 - IX ZR 56/95
Haustürwiderrufsgesetz - Anwendbarkeit
Auszug aus OLG Brandenburg, 11.10.2006 - 4 U 63/06
Die Rechtsprechung des IX. Zivilsenats des BGH (BGHZ 139, 21 ff.), die ein Widerrufsrecht des Bürgen nach dem Haustürwiderrufsgesetz nur dann angenommen hat, wenn eine sog. "doppelte Haustürsituation" im vorgenannte Sinne vorlag, ist inzwischen von dem nunmehr für Bürgschaften allein zuständigen XI. Zivilsenat mit Urteil vom 10.01.2006 (…XI ZR 169/05 - insb. Rn. 13) aufgegeben worden. - BGH, 05.06.1996 - VIII ZR 151/95
Anwendbarkeit des VerbrKrG auf den Schuldbeitritt zu einem Kreditvertrag
Auszug aus OLG Brandenburg, 11.10.2006 - 4 U 63/06
Nach der Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 05.06.1996 VIII ZR 151/95 - Rn. 16 ff., Urteil vom 28.06.2000 VIII ZR 240/99 - Rn. 36) ist auch ein GmbH-Geschäftsführer Verbraucher und zwar auch dann, wenn er eine Schuld seiner GmbH übernimmt oder sich für sie verbürgt. - OLG Hamm, 16.03.1994 - 11 U 56/93
Voraussetzungen der Sittenwidrigkeit eines Ratenkreditvertrags; Voraussetzungen …
Auszug aus OLG Brandenburg, 11.10.2006 - 4 U 63/06
An der erforderlichen Kausalität fehlt es auch dann, wenn unabhängig von einer Haustürsituation schon eine entsprechende Geschäftsverbindung zwischen dem Unternehmer und dem Verbraucher bestand und die Unterschrift des Verbrauchers etwa am Arbeitsplatz lediglich den formellen Schlussakt zum Zustandekommen eines Vertrages darstellt (vgl. nur OLG Hamm NJW 1994, 2159).
- BGH, 28.06.2000 - VIII ZR 240/99
Widerrufsrecht beim Finanzierungsleasingvertrag; Wirksamkeit einer Kündigung
Auszug aus OLG Brandenburg, 11.10.2006 - 4 U 63/06
Nach der Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 05.06.1996 VIII ZR 151/95 - Rn. 16 ff., Urteil vom 28.06.2000 VIII ZR 240/99 - Rn. 36) ist auch ein GmbH-Geschäftsführer Verbraucher und zwar auch dann, wenn er eine Schuld seiner GmbH übernimmt oder sich für sie verbürgt. - BGH, 24.02.1994 - IX ZR 93/93
Wirksamkeit einer von Kindern zu Gunsten der Eltern geleisteten Bürgschaft
Auszug aus OLG Brandenburg, 11.10.2006 - 4 U 63/06
Eine verwerfliche Einwirkung auf die Entscheidungsfreiheit des Beklagten als Bürgen durch eine Verharmlosung des Risikos der Bürgschaft (vgl. insoweit nur BGH NJW 1999, 135/136, ZIP 2002, 1395, 1397) oder des Verschweigens schwerwiegender Risiken (BGHZ 125, 206, 217) ergibt sich aus dem Vortrag des Beklagten nicht. - BGH, 10.01.2006 - XI ZR 169/05
Widerruf der Verpfändung von Wertpapieren zur Besicherung einer …
Auszug aus OLG Brandenburg, 11.10.2006 - 4 U 63/06
Die Rechtsprechung des IX. Zivilsenats des BGH (BGHZ 139, 21 ff.), die ein Widerrufsrecht des Bürgen nach dem Haustürwiderrufsgesetz nur dann angenommen hat, wenn eine sog. "doppelte Haustürsituation" im vorgenannte Sinne vorlag, ist inzwischen von dem nunmehr für Bürgschaften allein zuständigen XI. Zivilsenat mit Urteil vom 10.01.2006 (XI ZR 169/05 - insb. Rn. 13) aufgegeben worden. - BGH, 06.10.1998 - XI ZR 244/97
Sittenwidrigkeit der Mithaftung der nicht leistungsfähigen Ehefrau bei einer …
Auszug aus OLG Brandenburg, 11.10.2006 - 4 U 63/06
Eine verwerfliche Einwirkung auf die Entscheidungsfreiheit des Beklagten als Bürgen durch eine Verharmlosung des Risikos der Bürgschaft (vgl. insoweit nur BGH NJW 1999, 135/136, ZIP 2002, 1395, 1397) oder des Verschweigens schwerwiegender Risiken (BGHZ 125, 206, 217) ergibt sich aus dem Vortrag des Beklagten nicht. - BGH, 28.05.2002 - XI ZR 199/01
Sittenwidrigkeit der Mithaftung oder Bürgschaft des Kommanditisten für …
Auszug aus OLG Brandenburg, 11.10.2006 - 4 U 63/06
Eine verwerfliche Einwirkung auf die Entscheidungsfreiheit des Beklagten als Bürgen durch eine Verharmlosung des Risikos der Bürgschaft (vgl. insoweit nur BGH NJW 1999, 135/136, ZIP 2002, 1395, 1397) oder des Verschweigens schwerwiegender Risiken (BGHZ 125, 206, 217) ergibt sich aus dem Vortrag des Beklagten nicht.